Hast du noch einen Wohnsitz in Deutschland der ständig zur Verfügung steht oder wo hast du in dem Monat in Deutschland gelebt?

Ansonsten, würde ich auch eher nicht von inländischen Einkünften i.s. §49 estg, und damit auch von keiner beschränkten steuerpflicht, ausgehen.

P.S. Umsatzsteuerlich ist das bereits geklärt?

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Wenn es sich um Notwehr handelt wird man nicht bestraft.

notwehr ist die Verteidigung die notwendig ist, um den Angriff unmittelbar und nachhaltig abzuwehren.

was dem Täter dabei passiert, ist sein Risiko.

Beispiel:Ein man versucht einen Taschendiebstahl und wird aber direkt erwischt.Man schuppst ihn zurück um ihn auf Abstand zu halten weil dies ausreichend ist um den Angriff abzuwehren. Stürzt der Angreifer dann ungünstig auf den Kopf und und verstirbt dann an einer Hirnblutung hat der Dieb Pech gehabt. Das wäre zweifelsfrei Notwehr

Dabei ist grundsätzlich das mildeste aber gleich wirksame Mittel zu verwenden. Es wäre also nicht nötig einen Taschendieb mit einem Baseball schläger eins überzuziehen um den Diebstahl abzuwenden

bei deinem Fall müsste nach den genauen Umständen schauen was notwendig wäre um die Angriff sicher abzuwehren

Wenn aber durch Angst Überraschung o.ä. Die eigentlich Notwehr überschritten wird, wird man ebenfalls nicht bestraft. Spätestens dadurch sollte ein Schlag unproblematisch sein. Beim Einsatz von waffen kann es schwieriger sein. Da muss man ggf doch zurückhaltender sein. Da könnte die Notwehr ggf dich überschritten werden

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Steuerlich lassen sich Spenden nur als Sonderausgaben abziehen, wenn die an eine gemeinnützige Organisation geleistet werden.

So, wenn du ihr Geld schickst gibt es da keine chance. Ggf wäre ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen denkbar, wenn man annimmt , dass du zumindest moralisch verpflichtet bist ihr zu helfen. Aber auch nur wenn deine außergewöhnlichen Belastungen insgesamt die zumutbare Belastung übersteigen. Sonst wirken die sich nicht aus.

P.S. hat sie keine Versicherung?

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Die Erwerbsfähigkeitsrente ist abhängig von den Einzahlungen der letzten Jahre. Die waren bei dir als Azubi und vermutlich auch davor nicht besonders hoch. Daher würden du im Falle eines fallen notfalls Aufstockend bürgergeld beziehen.

Später wenn du noch der lehre mehr einzahlst würde sich die Erwerbsminderungsrente dann auch erhöhen

Besser wäre es aber du schließt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Denn die EW wird auch kaum reichen

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Auf Buzer.de findest du zb auch alte Gesetze und Gegenüberstellungen der alten und neuen Fassung. Sonderlich gut bedienbar finde ich die seite allerdings nicht.

ich nutze (beruflich) einen kostenpflichtigen Dienst. In Haufe kann ich per Klick schnell auswählen für welchen Veranlagungszeitraum ich das entsprechende Gesetz haben will. Oder beim aktuellen wird darunter in kursiv direkt die alte Variante, mit Hinweis bis wann die anzuwenden war, angezeigt

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Ja, auf jeden Fall.

Eine erheblich verwahrloste Wohnung kann eine Kündigung rechtfertigen. Fehlt dem Mieter zudem die nötige Einsicht, ist eine vorherige Abmahnung nicht nötig. Denn in einem solchen Fall ist die Vertragegrundlage zwischen den Parteien erheblich erschüttert, befand zb das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 8/17)." Ähnlich wie in dem Fall durch die Ratten wäre in deinem Fall durch den schimmel Substanzschäden zu befürchten.

Idr ist aber eine vorherige Abmahnung nötig. Nur im Einzelfall kann die wie in dem Fall oben unterbleiben. Das hängt i.b. vom Ausmaß der Schäden ab und ob weitere zu befürchten sind.

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Ein Verlust wird nur vorgetragen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist.

Das heißt im ersten Schritt wird der Verlust aus dem Gewerbebetrieb mit deinen übrigen Einkünften verrechnet. Also (dem steuerpflichtigen Teil) deiner Rente. Das die Rente zu niedrig ist, also unter dem grundfreibetrag liegt und daher die einkommenstreuer 0€ beträgt spielt keine Rolle. von der gesetzlichen Rente wird niemals Lohnsteuer abgezogen, oder bekommst du eine Pension? Die Steuer wird im regulären Erhebungsverfahren nach Abgabe der Einkommensteuererklärung festgesetzt. GGf sind auch Vorauszahlungen pro Quartal zu leisten

Da der Verlust wohl nicht so hoch ist wie der steuerpflichtige Teil deiner /eurer Rente, ist der Gesamtbetrag der Einkünfte also wohl noch positiv. Daher kann es keinen Verlustvortrag geben.

p.s. Die Verluste werden selbstverständlich nur berücksichtig, sofern insgesamt eine gewinnerzielungsabsicht vor liegt. wenn du dauerhaft weiterhin Verluste machst, sind diese kosten deines "hobbys" nicht zu berücksichtigen (Stichwort Liebhaberei)

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Kommt drauf an was genau für Mitwirkungspflichten du nicht bzw zu spät nachgekommen bist.

Grundsätzlich besteht nach § 67 SGB I die Möglichkeit die Sozialleistungen nachzuholen sofern dann alle Voraussetzungen vorliegen. Aber das ist eine ermessensentscheidung des Jobcenters.

Die Entscheidung wird von amtswegen getroffen, braucht von dir also i.a.r. Nicht gesondert beantragt werden. Wenn schon einige Wochen vergangen sind seit dem du alles nachgeholt hast kannst du mal nachfragen wie es damit aussieht. Falls die zum Schluss kommen das es nicht angemessen wäre das Geld nachzuzahlen , da du zb zumutbare Arbeit nicht angenommen hast oder dich gar nicht erst beworben hast, würde dies auch entsprechend begründet. Bist du dann der Auffassung das diese Ermessensentscheidung fehlerhaft war besteht da die Möglichkeit Rechtsmittel gegen einzulegen

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Würde ich nicht machen. Die Gefahr das es zu Neidern kommt ist leider immer gegeben. Auch wenn bei der überschaubaren Summe jetzt nicht unbedingt duzende Bittsteller auf einen zukommen

den Betrag kann man gut verwenden ohne das es irgendwie auffällt.

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Der Übergang ist sicherlich fließend.

aber waffen sind wohl definitiv zu viel. Auch Gasmasken oder Bunker halte ich für übertrieben.

normal sind meiner Meinung Lebensmittel und Wasser für bis 14 Tage (Wasser habe ich so viel, Konserven habe ich für knapp 7 Tage zuhause die auch regelmäßig gegessen und ausgetauscht werden, weitere 7 Tage halten Problemlos die fettreserven), ein Verbandskasten (nicht nur im Auto wo er Pflicht ist), und notwendige Medikamente für 1 Monat, oder falls die wirklich wichtig sind und lange genug haltbar ggf auch etwas mehr. Eine Taschenlampe inkl. Batterien und Kerzen sind nicht nur für Notfälle sinnvoll. Ein batteriebetriebenes Radio wird auch oft empfohlen aber ich denke im Notfall kommt man auch irgendwie anders an notwendige Information die wichtig sind.

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In Deutschland ist man unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig, wenn man in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Dann gilt das welteinkommensprinzip. Das heißt sowohl in als auch ausländische Einkünfte sind grundsätzlich hier steuerbar.

Ist man nicht unbeschränkt Steuerpflichtig kann man, wenn man inländische Einkünfte bezieht ggf beschränkt Steuerpflichtig sein. Zum Beispiel wenn an im inland eine Betriebsstätte eines Gewerbebetriebs hat, eine Immobilie die im inland liegt vermietet oder auch Zinsen für ein Darlehen eines inländischen Schuldners bekommt. (§49 estg)

Davon gibt es dann aber ein paar Ausnahmen die verhindern, daß ein Einkommen doppelt in zwei Ländern besteuert wird.

Die Staatsangehörigkeit spielt in Deutschland keine Rolle. In andren Ländern kann das anders sein. Prominenten Beispiel hierfür wären die USA

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Strategiespiele für Konsole sind Mangelware. Da findet sich auf dem PC deutlich mehr Auswahl.

Wenn dir städtbau mit Politik und Wirtschaftsymulation zusagt versuche es mal mit tropico. Der Geschichtliche Aspekt ist aber eher mit einem zwinkernden Auge zu betrachten und nicht mit HoE oder Crusader kings zu vergleichen.

Zumindest teil 5 gibt's für PS4. Das hatte ich mir über playstation plus geholt.

Ein weitere strategiespiel wäre Civilisation 6 das es vom PC auch auf die Konsole geschafft hat

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Das klingt eher unglaubwürdig. Entweder bist du ein troll oder Betrüger Versuchen dich auszunehmen

Ebay und andere elektronische Marktplätze müssen ab 2000€ Umsatz seit kurzem eine kontrollmeldung an die Finanzverwaltung machen damit man Steuerhinterziehung nachgehen kann.

Wenn dann solch eine Meldung gemacht wird kann es sein, das das Finanzamt den Sachverhalt Nachfragt und ggf Belege dazu haben will. Könnte ja sein, das ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, das wäre bei dir zb der Fall wenn die Sammlung vor weniger als 1 Jahr gekauft wurde,

Oder das regelmäßig dinge verkauft werden und ein Gewerbebetriebe vorliegt.

Wenn nichts von beidem der Fall ist, ist die sache idr erledigt und niemand muss deswegen steuern zahlen.

Innerhalb von 2 Wochen passiert da aber definitiv gar nichts

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Ich bin mir Unsicher

Schwer zu sagen. An der westfront sah es bereits vorher sehr schlecht aus.

Aber nach der Revolution in Russland konnten die mittelmächte Mensch und Material dort hin verlegen. Ob das gereicht hätte Frankreich und Großbritannien ohne die USA zu schlagen ist schwer zu sagen.

vermutlich hätte der Krieg nich länger gedauert wäre aber ähnlich ausgegangen. Deutschland und Österreich wären zu sehr von notwendigen Importen abgeschnitten. Auch nach dem ausscheiden Russlands wäre dies wahrscheinlich nicht anders gewesen.

Vielleicht hätte man sich dann aber auch zu einem Waffenstillstand mit fairen Bedingungen geeignet. Wer weiß....

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Aufgrund des Niederstwertprinzip dürfen die Preissteigerungen nicht gebucht werden bis sie durch verkauf tatsächlich realisiert sind. (Zumindest nach deutschen HGB)

Das heißt der Bilanz Ansatz ist schlicht 12 × 1500€ = 18.000€

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Ich habe einen Protest gesehen, wurde aber nicht blockiert.

Ich bin extra deswegen mit Fahrrad zur Arbeit gefahren (normalerweise fahre ich erst ab knapp 10 grad mit dem Rad) . jetzt weis ich das meine Klamotten auch bei -4 grad und einer einfachen Entfernung von 22km noch warm und gleichzeitig atmungsaktiv genug sind.

Aber die einzige Blockade die ich gesehen haben hätte mich nicht betroffen. Ich war nur kurz am überlegen ob ich einfach mal stumpf mit dem Rad da durch sollte um zu schauen wie die reagieren. Aber es fing an zu schneien und da wollte ich lieber möglichst schnell zur Arbeit

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