Meinung des Tages: Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot zur Unfallminimierung in Großstädten angebracht?

Oftmals praktisch, aber auch nicht ganz ungefährlich: Der E-Scooter! Während viele von uns den Scooter für den Weg in die Arbeit nutzen, verursachen andere wiederum tagein-tagaus Unfälle im Straßenverkehr. Hier stellt sich auch die Frage danach, ob ein Scooter-Verbot in Großstädten vertretbar wäre...

Diese Regeln für E-Scooter gelten im Straßenverkehr

Obgleich manch ein passionierter E-Scooter-Fahrer vielleicht denkt, mit seinem wendigen Gefährt nach Lust und Laune und natürlich überall fahren zu dürfen, gibt es auch für E-Scooter natürlich klare Regeln:

So ist das Fahren grundsätzlich nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Fehlen diese, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone sowie in Einbahnstraßen ist das - vor allem entgegengesetzte - Fahren mit dem E-Roller verboten.

Besonders große Hürden die für Nutzung oder das Leihen von E-Scootern gibt es zudem ebenfalls nicht; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein werden für die Nutzung des Gefährts nicht benötigt. Ebenso wenig gilt eine Helmpflicht. Das Mindestalter für E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Allerdings gelten für alle Fahrer von E-Scootern im Straßenverkehr dieselben Alkoholgrenz- und richtwerte wie für Autofahrer. Und selbst wenn es dochr echt häufig vorkommt, dass zwei oder in manchen Fällen sogar drei Personen auf dem Scooter stehen: Elektroroller sind grundsätzlich nur für ausschließlich eine Person zugelassen.

Wenn der Scooter zum Unfallrisiko wird...

Im vorletzten Jahr ist die Zahl der E-Scooterunfälle mit Personenschaden um fast 50% gestiegen; hierbei war ein Gros der Beteiligten unter 25 Jahren und oftmals alkoholisiert. Insgesamt wurden 8260 Unfälle verzeichnet, bei denen 11 Personen ums Leben kamen, 1234 schwer und 7651 leicht verletzt worden sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 liegen bislang nicht vor.

Ein gewichtiger Faktor für den rasanten Anstieg der Unfälle liegt in der inzwischen üppigen Verfügbarkeit von Leihscootern konkurrierender Anbieter in Großstädten sowie dem oft rigorosen Fahrverhalten der Scooter-Fahrer begründet. Häufig geschehen Unfälle zudem, da die Roller nicht ordnungsgemäß abgestellt werden und demnach Bürgersteige und Radwege blockieren. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, betonte, dass grundsätzlich zwischen Gelegenheitsfahrern und jenen unterschieden werden müsse, die einen eigenen Scooter besitzen würden; diese hielten sich weitaus häufiger an die vorherrschenden Regeln und wüssten mit ihren Fahrzeugen zudem besser umzugehen.

Wäre ein allgemeines Scooter-Verbot sinnvoll?

Da viele durch E-Scooter-Fahrer hervorgerufene Unfälle in Paris in der Vergangenheit vor allem auf Leihscooter-Fahrer zurückgeführt werden konnten, wurde der Verleih von E-Rollern in der französischen Hauptstadt im vergangenen Jahr komplett verboten. Wenngleich das Fahren im Straßenverkehr hierzulande bislang nicht verboten ist, wurde zumindest die Mitnahme in Bussen und Bahnen des Öffentlichen Nahverkehrs in Bayern jüngst untersagt. Als Gründe hierfür werden ausschließlich mögliche Sicherheitsbedenken angeführt, da es in London, Barcelona und Madrid im ÖPNV in der Vergangenheit gelegentlich zu Bränden & Explosionen, die durch mitgenommene E-Roller verursacht wurden, gekommen ist. In Deutschland wurde bislang kein derartiger Unfall verzeichnet.

Alleine das Verbot in Bus & Bahn allerdings betrifft vor allem jene, die mit dem eigenen E-Scooter auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zur Uni oder zur Freizeitgestaltung sind und diesen - als Alternative zum Auto - in Kombination mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen. Einige Nutzer, die vom BR zum Thema befragt wurden, bemängelten die Entscheidung und verwiesen auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen der Bereitschaft mancher, auf klimaverträgliche Fortbewegung zu setzen, bei dieser im Alltag durch ein - wenig begründbares - Verbot wie dieses jedoch massiv eingeschränkt zu werden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Würdet Ihr ein allgemeines (Leih- und Privatscooter) Verbot von E-Scootern in Großstädten befürworten?
  • Sollte ein Verbot ausschließlich für Leihscooter gelten? Welche Gründe sprechen dafür?
  • Welche Maßnahmen wären Eurer Meinung nach zur Reduzierung von Unfällen mit E-Scootern nötig?
  • Sollte es auch für Leihscooter eine Art "Führerschein"-Pflicht geben?
  • Fahrt Ihr selbst E-Scooter oder seid darauf angewiesen?
  • Welcher rechtliche / praktische Kompromiss zwischen Klimaschutz & Mobilität auf der einen und Unfallminimierung im Straßenverkehr auf der anderen Seite wäre sinnvoll?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/e-scooter-in-zuegen-erlaubt-in-der-u-bahn-nicht-warum,U93sONd

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/escooter-elektroroller-unfaelle-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/paris-e-scooter-verbot-101.html

Nein, ein Verbot wäre nicht sinnvoll, weil... 51%
Ja, in Großstädten sollten keine E-Scooter erlaubt sein, da... 37%
Andere Meinung und zwar... 13%
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Schlechtes Gewissen: Verkehr, Rückwärts fahren, dran vorbei?

Auflösung: Es kam nichts an. LG!

Moin in die Runde.

Eben ist mir etwas skuriles passiert.

War allein unterwegs und auf dem Heimweg, mit dem PKW um genauer zu sein.
Hinter einer Engstelle (verursacht durch Baustelle) mitten in der Stadt ist ein PKW paar Sekunden vor mir zum stehen gekommen, Blinker Links, dadurch dass die Sonne komplett geschienen hat, hab ich seinen Rückfahrscheinwerfer nicht gesehen, und bin dann dran vorbei gefahren. (Gab keinen Gegenverkehr und anhalten ist aufgrund der Baustelle und Einfahrt, welche 25 meter nach der Baustelle ist schwierig.
Abstand war zwischen unseren beiden Autos noch ca. 50-70cm, hat jedenfalls locker gereicht.

Im Vorbeifahren hat mir der andere Verkehrsteilnehmer dann lautstark seine Hupe demonstriert.

Ist nichts passiert, aber dennoch mache ich mir über einige Dinge Gedanken:

1) Wieso muss er unbedingt von einer Hauptstrasse einer Stadt (geht einmal durch, dort ist aber nur 50km/h erlaubt) rückwärts in die Einfahrt fahren?

2) Muss der Verkehr dahinter unbedingt stehen bleiben oder darf dieser wenn nichts entgegenkommt auch während dem Rückwärtsfahren diesen überholen?

3) Kann man dafür eine Anzeige kassieren?

4) Normalerweise hat doch der fahrende Verkehr Vorfahrt, wenn man Rückwärts fahren will, muss man doch immer selbst auf den passenden Moment warten? Wie sieht hier die Rechtslage aus…

Habe mich am Ende natürlich mit einem Handzeichen ✋🏻 entschuldigt, hoffe er nimmt es mir nicht zu persönlich.

Und nochmal: Es ist nichts ausser Hupen passiert, ich bin im normalen Tempo mit Blinker vorbeigefahren.

Evtl. kann mir ja ein Verkehrsexperte Rat leisten :)

Zur besseren Identifikation: Anbei ein Bild:

Grün markiert, der Einparkende, Blau: Ich beim Überholen, Rot: Die Baustelle

Wünsche euch eine schöne Woche!

LG

Bild zu Frage
Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt
Nachbar nervt er parkt einfach vor meinem Haus? Wo bleibt der Anzeigenhauptmeister?

Ich wohne in einem Reihenhaus. Ein Nachbar wohnt rechts von mir und einer links vor mir. Ich hab das mal bildlich festgehalten (Bitte nicht lachen). H= Haus, G=Grundstück A=Auto.
wie man sehen kann gibt es eine Hauptstraße und dort parkt man eig auch sein Auto und nicht in der Einfahrt.
Ich wohne in der Einfahrt 2 im Haus5 und mein Nachbar mit dem ich Probleme habe im Haus6. Er hat jedoch als einziger ein zusätzliches Grundstück gekauft im Gegensatz zu den anderen so, dass er quasi direkt vor seinem Haus parken kann was ziemlich cool ist, aber er hat noch ein zweites Auto und diesen parkt er einfach oft vor meiner Haustür obwohl es kein öffentlicher Parkplatz ist, aber halt auch kein privates Grundstück. Jedes Haus hat vor der Haustür noch eine 2 Meter Terasse und danach kommt die Einfahrt. Also das Auto behindert mich jetzt nicht unbedingt, aber wenn ich mit dem Fahrrad oder mit dem Motorroller oder Schubkarre etc. raus möchte wird es schon schwer.

Also ich halte auch oft vor meiner Haustüre um kurz den Einkauf abzulagern und danach fahr ich aus der Einfahrt raus und parke auf der Hauptstraße. Den ganzen Tag aber da zu parken ist so asozial und das obwohl ich schon oft darum gebeten habe nicht dort zu parken. Ich habe es ihm schon 3 mal gesagt, dass er da nicht parken soll und jetzt will ich ihn beim Ordnungsamt verpetzen so wie es der Anzeigen Hauptmeister immer macht und wollte fragen ob das überhaupt geht? Ich meinte es ist ja nicht mein privat Grundstück wo er parkt aber es ist halt trotzdem nicht erlaubt. Wo kann man das melden?

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Auto, Haus, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, einfahrt, Grundstück, parken, Parkverbot, PKW, Reihenhaus, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Anzeigenhauptmeister
Warum werden Mittelspurfahrer nicht sanktioniert?

Es kann doch nicht sein, dass man geblitzt wird wenn man zu schnell fährt (selbst wenn alles frei ist und man niemanden gefährdet), aber die Mittelspurschleicher auf der Autobahn, die mit ihrer Ignoranz den Verkehr behindern und auch für gefährliche Situationen sorgen, können das einfach so machen. Gestern wieder: Ich 2 Uhr Nachts, rechte Spur 200 km/h taucht ein Mittelspurschleicher mit 120 km/h auf, weit und breit keine Fahrzeuge bestimmt 1 km zum nächsten LKW. Ich musste abbremsen, bin auf die Mittelspur und hab Lichthupe gegeben damit er nach rechts wechselt. Hat ihn überhaupt nicht interessiert. Bin dann komplett auf die linke Spur, Tonhupe und ihn überholt, dann wieder nach rechts. Und dann als der Mittelspurschleicher hinter mir ist, gibt der ernsthaft eine lange Gegenlichthupe ("Lass mich gefälligst in Ruhe, die mittlere Spur ist für mich am gemütlichsten"). Wahnsinn, wie ignorant und egoistisch manche Leute sind. Dass man es einfach nicht schafft oder zu faul ist, rechts zu fahren. Warum gibt es überhaupt keine Kontrollen/Blitzer dafür? Die Mittelspurfahrer sehen sich ja oft noch im Recht, wahrscheinlich weil sie nie sanktioniert werden

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Darf man als Links-Abbieger bei grün in die Kreuzung vorfahren?

Mein Bruder wollte folgendes wissen:

Vor einer Straßen-Kreuzung ist für Geradeaus- als auch für Links-Abbieger eine Ampel.

Wenn die Ampel Grün wird, können die geradeaus Fahrenden direkt weiterfahren,

doch: wie sieht es bei den Links-Abbiegern aus, wenn diese auch Grün haben?

Der geradeaus fahrende Gegenverkehr ermöglicht es ja erst einmal nicht, direkt links abzubiegen.

Darf man bei Grün als Links-Abbieger schon (zuversichtlich, während der Grün-Phase noch abbiegen zu können) in die Kreuzung vorfahren? Oder muss man – obwohl man Grün hat – auf der Links-Abbieger-Spur bei Grün vor der Ampel warten, bis geradeaus der Gegenverkehr durch ist (und zur Not ist es halt dann wieder Rot)?

Mein Bruder hatte nämlich die Situation, dass er als Links-Abbieger bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist – aber aufgrund der vielen Geradeaus-Fahrer NICHT während der Grün-Phase abbiegen konnte!

Der seitliche Gegen-Verkehr ist dann bei Grün einfach auf ihn zugefahren (obwohl die ja bei Rot wartend sehen konnten, dass er da noch steht und bisher nicht abbiegen konnte)! Zudem konnte er ja in der Kreuzung stehnd keine der Ampel mehr sehen.

Daher stellvertretende die Frage: durfte er trotz Grün nicht zuversichtlich zum Abbiegen vorfahren? Oder hat der Seitenverkehr bei deren nachfolgender Grün-Phase statt (kulanterweise) zu warten ihn genötigt und die beiderseitig die Vorfahrt genommen? Bzw. so lange er nicht abgebogen ist, behindert er ja die Fahrbahn.

Trotz Grün macht es jedenfalls keinen Sinn, ggf. auf sein Recht zu bestehen und beiderseits auf ein "Hindernis" loszupreschen bzw. den Fahrer zu nötigen...

Auto, Verkehrsrecht, Ampel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Kreuzung
Auf Gehweg fahren als Erwachsener?

Hallo liebe Leute,

Ich bin über 20 und leide an unterschiedlichen Sachen, unter anderem Bipolar-, Angst- und Panikstörung und noch weiteren Sachen.
Es ist für mich extrem schwer das Haus zuverlassen (wobei ich daran seit 2018 arbeite und es manchmal besser funktioniert als an anderen Tagen). Jedenfalls ist aufgrund meiner Ängste, die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln schwer. Ich gehe lieber zu Fuß, auch wenn ich dann teilweise 1-2 Stunden früher los muss. Ich bin nicht arbeitsfähig und solche Unternehmungen sind dann meistens Einkauf und/oder Amts- und Arzttermine, wobei ich bei vielen auf Begleitung durch betreutes Wohnen angewiesen bin. Diese ganzen Infos spielen eine Rolle in meiner eigentlichen Frage:

Kann ich als Erwachsener auf dem Gehweg mit dem Fahrrad fahren?

Ich weiß, dass das Gesetz "Nein" sagt.
Allerdings bin ich extrem eingeschränkt und kann nicht immer alles erreichen oder "chauffiert" werden wenn es weiter weg ist. Fahrzeuge bereiten mir viel Angst und es gibt keine Möglichkeit sich mit ihnen eine Fahrbahn zu teilen ohne dass ich in Panik ausbrechen würde.
Könnte man eine spezifische Genehmingung anfordern um trotzdem Gehwege mit dem Fahrrad zu benutzen? (Falls kein Fahrradweg vorhanden)

Ich hatte vor 2 Jahren aus vielerlei Grünen versucht, einen Behindertenausweis zu beantragen, kam allerdings nur auf 40 Punkte. Erst mit 50 wird einem der Schein ausgestellt.

Fahrrad, Angststörung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Einschränkung, Störung des Sozialverhaltens
Laserkontrolle mit Motorrad?

Ich habe eine eher komplexe Frage:

Ich bin 17 Jahre alt und fahre ein 125ccm Motorrad, habe aber noch keine Prüfung. (In der Schweiz kann man alleine mit dem Lernfahrausweis fahren).

Heute Morgen fuhr ich zur Schule und war ziemlich im Stress. Daher fuhr ich in der 30er Zone ziemlich viel zu schnell (genau weiss ich es nicht, aber über einer Ordnungsbusse kann gut sein), was heisst, ich müsste meinen Ausweis abgeben.

Hinter einer Hecke sass einen Polizisten mit Lasergerät, der mich wahrscheinlich erwischt hat (habe ihn zu spät gesehen). Ich habe jedoch ein verspiegeltes Visier und ich gehe stark davon aus, dass man mich nicht identifizieren kann.

Das Motorrad ist auf meinen Vater eingelöst aber die Polizei vermutet ziemlich sicher, dass ich fuhr (ich musste den Ausweis bereits einmal für 3 Monate abgeben, und da haben sie mir auch als erstes angerufen um eine Aussage zu fordern, obwohl auch da mein Gesicht nicht erkennbar war, fragt nicht wie sie darauf kamen. Ich habe dann aus Perplex gleich am Telefon zugegeben, dass ich fuhr).

Wenn sie mir nun wieder anrufen, könnte ich aber theoretisch die Aussage verweigern und mein Vater auch, das heisst sie wüssten nicht, wer gefahren ist. Oder wenn sie sich erst nach einiger Zeit melden könnten wir behaupten, wir wüssten nicht mehr wer gefahren ist. Ausserdem entsteht beim Lasern soweit ich weiss auch kein Blitzerfoto (oder sind die heutigen Handlaser bereits so weit?) Ich gehe davon aus, der Polizist hat sich meine Nummer gemerkt.

Für die Polizei kommen nur ich und mein Vater in frage.

Ich weiss aber nicht, welche Mittel die Polizei zur Personenidentifikation sonst noch hat (Körperform, Grösse, usw.) obwohl sie wahrscheinlich ja gar kein Foto hat. Ausserdem hatte ich eine Motorradjacke an mit Schoner (was die Schulterbreite ja auch verändert) und ein Helm mit Verspiegelung und unter dem Helm habe ich noch ein Halstuch bis pber die Nase getragen. Mein Vater ist ca. gleich gross wie ich.

Könnte ich nun damit davonkommen? Denn innerhalb der Familie ist man ja nicht verpflichtet, den Fahrer bei einer Verkehrswiedrigkeit anzugeben.

Dass es eine Busse geben wird ist klar, aber könnte ich so um den Ausweisentzug herumkommen?

Die beschriebene Situation in der Frage ist fiktiv. Jegliche Übereinstimmung mit einer realen Situation wäre reiner Zufall.

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