Guten Tag, wenn ich einen Radfahrer überhole und dann vorne an der Ampel halte, stelle ich mich ganz rechts, damit er nicht vorbei kommt. Ist das legal?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nicht links abbiegen möchtest, hast du dich gemäß § 2 Absatz 2 StVO in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 2 StVO rechts einzuordnen.

Wenn du den Radfahrer allerdings so kurz vor der Ampel überholst, dass du ihn beim "Wiedereinscheren" gefährdest (oder "schneidest"), dann verhältst du dich nicht korrekt.

Sofern der Überholvorgang vor der Ampel komplett abgeschlossen ist, verhältst du dich richtig.

Für den Radfahrer gilt gemäß § 5 Absatz 8 StVO:

Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Superturk 
Fragesteller
 12.04.2024, 16:04

Der Überholvorgang ist sicher

0

Nein, ist nicht legal, es verstößt gegen §1 STVO.

KevinHP  12.04.2024, 13:50

Das würde ich ohne Begründung eher anzweifeln.

0

Hallo

Wenn kein Fahrradstreifen vorhanden ist dann ist das legal. Damit schützt man nur den Radfahrer, der durch irrsinnige Gesetzte gefährdet wird, weil er rechts überholen darf

Gruß HobbyTfz

Verboten ist es nicht, prinzipiell sehe ich darin auch eher eine positive Maßnahme für die Sicherheit des Radfahrers - immerhin ein (oder mehrere) Fahrzeug(e) weniger die ihn erneut überholen müssen.

Radfahrer auf der Straße sind mir grundsätzlich ein Dorn im Auge, wohlwissend das nicht alle hirnlose Idioten mit Unverwundbarkeitskomplex sind. Ich gebe zu das ich viel über Radfahrer schimpfe, aber leider ist es halt auch so das nur diejenigen auffallen, die sich daneben benehmen und diejenigen, die ordentlich am Verkehr teilnehmen, mit durch den Dreck ziehen. So wie es leider bei allen anderen Teilnehmern auch ist.

Wie dem auch sei, ein Radfahrer der mitdenkt (ja, es gibt sie!) wird sich nicht am Auto vorbeidrücken, einfach weil er soweit mitdenkt das er nur wieder zum Hindernis wird welches überholt werden muss. Er verliert weder Zeit, noch Meter wenn er die Fahrzeuge an der Ampel nicht überholt, die Autos hingegen beinhalten (leider) nicht selten Fahrer, die dann zu waghalsigen, teils aggressiven Manövern ansetzen.

In (den großen) Großstädten sind Radfahrer für gewöhnlich ein deutlich größeres Problem, dort sind sie meistens aber (glücklicherweise - für beide Parteien) von den Hauptstraßen abgetrennt auf ihren eigenen Radwegen und können dort dann die Fußgänger terrorisieren.

Im Zweifel bringst du dir §1 der StVO in Erinnerung, atmest einmal tief durch und wartest geduldig bis die Situation sich von selbst erledigt. Ich hab mir aber angewöhnt mittig bis links in der Spur zu bleiben, ganz rechts fahre ich nicht weil da gibt es dann auch solche Helden die aus Trotz absteigen, das Rad über den Bordstein heben, nur um sich dann vor dir auf der Straße wieder drauf zu setzen. Es ist zwar auch über die Versicherung gedeckt (sofern man den Radfahrer zum Anhalten bekommt), aber ich will mir auch den Ärger mit möglichen Reparaturen etc. ersparen.

Wenn Du es nur tust um andere zu ärgern/behindern ist es Nötigung. Wenn es die Verkehrssituation nicht anders zulässt (z.B. enge Straße) ist es legal.