Schleicher anhupen ok?

Das Ergebnis basiert auf 28 Abstimmungen

Nicht ok 82%
Ok 18%

23 Antworten

Nicht ok

Tja, in DE ist es kurios: Da gibt es, wenn sonst nichts limitiert ist, 3 verschiedene zugelassene Höchstgeschwindigkeiten auf der Landstraße - und das solltest du auch in der Fahrschule gelernt haben:

  • Pkw, Motorräder: 100 km/h
  • leicht-LKW (bis 7,49 to), PKW mit Anhänger: 80 km/h
  • LKW ab 7,5 to ZGG oder mit Anhänger: 60 km/h

Zudem gibt es nicht die geforderte Mindestgeschwindigkeit (bei guten Straßenverhältnissen) von mindestens 60 km/h.

Also Hupen = unzulässig, denn du warnst nicht vor Gefahren.

Deshalb kommt es, wo es zugelassen ist, zwangsweise häufiger zu Überholvorgängen. wie diese eingeleitet werden und wo und wann sie zulässig sind, das lernst du auch in der Fahrschule. Kleine Hilfe: "Hupen" war nicht dabei....

Wenn da ein Bus in oder an der Bushaltestelle mit Warnblinkanlage steht, dann darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit (max. 8km/h) an dem vorbeifahren. Und: das gilt auch für den Gegenverkehr! Auch auf Landstraßen! Alles klar?

Und vergiss §1 nicht!

Vando  10.04.2024, 02:55
Zudem gibt es nicht die geforderte Mindestgeschwindigkeit (bei guten Straßenverhältnissen) von mindestens 60 km/h.

Nur mal so unter uns: Die gibt es nicht mal auf der Autobahn.

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Doktorelektrik  10.04.2024, 21:01
@Vando

Auf der Autobahn gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h - vorausgesetzt, die Verkehrsverhältnisse lassen das zu. Deshalb haben Schwertransporte auch alle die 62 km/h-Schilder: damit sie 60 km/h überschreiten....

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Vando  11.04.2024, 02:46
@Doktorelektrik

Gibt es immer noch nicht. Du bist dem klassischen Mythos der Mindestgeschwindigkeit aufgesessen.

Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Nur eine bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit, damit man auf die Autobahn überhaupt drauf darf.

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Wenn die 60kmh alle behindert, dann kann man die Lichthupe macheb. Manche träumen rum oder haben ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild verpasst. Passiert jeden mal.

Aber wenn die Landstraße sehr leer ist, dann kann man sehr leicht überholen. Dh es ist keine große Behinderung. Da fände ich es unangebracht zu hupen.

Nicht ok

Das geht gar nicht und wäre zudem völlig überflüssig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Aus "Rufgründen" darfst du nicht hupen. Du darfst ihm also keine Signale geben. Du darfst ihn mit dem Hupen auch nicht auffordern, schneller zu fahren. Das wäre Nötigung.

Du darfst alledings hupen, wenn er grobe Unsicherheit zeigt oder so fährt, dass er sich oder dich zu gefährden scheint. Das Hupen in Gefahrensituationen ist nämlich erlaubt und meist auch notwendig. Wenn du also angehalten wirst, weshalb du den Schleicher angehupt hattest, dann gib zur Auskunft, dass er Unsicherheiten durch seine Fahrweise gezeigt hatte, durch Schlangenlinien oder so.

Die Bedingungen erlauben nicht locker 100 km/h, sondern max. 100 km/h. Mehr ist auf Landstr. nicht erlaubt.

Nein, nicht Hupen. Du bist beim Überholen und gut ist es.