Darf man Polizeiwagen überholen?
Vor nicht langer Zeit kam es auf der Landstrasse dazu, dass ein Polizeiwagen vor mir gefahren ist. Schönes Wetter, kein Regen, kein Schnee, nichts. Die Bedingungen waren optimal.
Dennoch meinte der Polizist sich nicht an die Höchstgeschwindigkeit halten zu müssen und auch die ganze Zeit 10 - 20 km/h langsamer. Hinter mir hat sich dann auch eine kleinere Schlange gebildet.
Im Normalfall setzt man zum überholen an, da man auch mehr fahren könnte... aber da es sich um ein Polizeiwagen gehandelt hat, hat sich niemand getraut diese zu überholen, auch nicht die hinter mir.
A: sie müssen sich doch auch an die Geschwindigkeiten halten, oder?
B: könnte man die dennoch überholen oder fängt man sich da gleich eine Busse ein?
25 Antworten
Meine Fahrschule ist zwar schon einige Zeit her, aber warum sollte man die Polizei nicht überholen dürfen ?!
Du solltest beim überholen ca 20kmh schneller sein und darfst (da bin ich nicht ganz sicher) die zulässige Höchstgeschwindigkeit kurzzeitig überschreiten.
PS Beim Überholen Winken nicht vergessen. :)
Die 20 km/h Differenz stehen zwar nicht in der StVO, werden aber in der gängigen Rechtsprechung als "Faustwert" angesetzt.
Auch die Polizei muss sich an die Straßenverkehrsordnung halten und wenn du die Straßenverkehrsordnung nicht brechen solltest, dann kannst du diese auch überholen.
Vielleicht waren diese gerade beschäftigt, z.B: Funkkontakt.
A: Höchstgeschwindigkeit sagt nur das du nicht schneller fahren darfst, Theoretisch kannst du auch mit 40 fahren.
B: Natürlich darf man auch einen Polizeiwagen überholen, solange man unter der Höchstgeschwindigkeit bleibt und keine Sicherheitslinie etc. überfahren wird.
"theoretisch kannst du auch mit 40 fahren". ich bin sogar schon 42 und fahre Auto ;-)
Oh da hat jemand wohl in der Witzkiste geschlafen.
Aber hier habe ich für dich die verloren gegangen Masseinheit wieder eingefangen.
km/h
Ja, auch die Polizei muss sich an die Geschwindigkeit halten - dir ist aber hoffentlich klar, dass HÖCHST-Geschwindigkeit bedeutet, dass man nicht schneller fahren darf. Es ist vollkommen legitim langsamer zu fahren.
Natürlich hättest du sie überholen können - vorausgesetzt du selbst überschreitest dabei nicht die Höchstgeschwindigkeit und alle Bedingungen fürs Überholen sind gegeben.
Seit wann ist das legitim. StVO §3 (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Davon kann ja bei einer Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von lediglich 10-20km/h auf einer Landstraße nicht die Rede sein.
Woher willst Du wissen, dass die Polizisten keinen triftigen Grund hatten? Vielleicht haben die nach 'nem von der Weide ausgebüxten Pferd gesucht, oder mussten die Strecke für eine Ermittlung abfahren, oder, oder, oder ...
Und da z. B. LKW auf Landstraßen sowieso maximal 60 km/h fahren dürfen, kann eine Geschwindigkeit über 60 km/h überhaupt keine Behinderung des Verkehrsflusses sein.
Klar ist das Behinderung. Aber man kann bei einem Streifenwagen davon ausgehen, dass dessen Besatzung einen triftigen Grund glaubhaft machen kann.
ad A: Natürlich müssen sich Polizeiwagen auch an die Höchstgeschwindigkeit halten. Aber in der Fahrschule wird einem schonb beigebracht das man so langsam fahren darf wie man möchte, solange man den Verkehr dadurch nicht behindert.
Sprich der Polizeiwagen durfte natürlich langsamer fahren als das Limit erlaubt.
ad B: Natürlich darf man Polizeiwagen überholen, wenn man dabei die Höchstgeschwindigkeit nicht übertritt. Wenn der Wagen nur 10 kmh unter der Grenze gefahren ist, wäre es keine gute Idee ihn zu überholen, denn dafür braucht es einen Geschwindigkeitsunterscheid von mindestens 20 kmh, womit du wieder 10 kmh drüber wärst.
Nein, du darfst die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch nicht kurzfristig überschreiten. Es gibt auch keine vorgeschriebene Geschwindigkeitsdifferenz, die Straßenverkehrsordnung sagt lediglich dass du mit "wesentlich höherer Geschwindigkeit" überholen musst. Von 20 km/h ist nirgends die Rede. Das "Winken" während des Überholvorgangs sollte man auch besser unterlassen und beide Hände am Steuer behalten.