Als Zivilist weis man ja nicht ob der Herr Polizist das Foto mit einem gesicherten Firmen-Mobiltelefon oder dem privaten Mobiltelefon gemacht hat.
Richtig, das weiß man nicht. Aber willst Du deshalb allen Polizeibeamten unterstellen, dass sie die Fotos mit ihrem privaten Mobiltelefon erstellt haben und dabei gegen einen Erlass oder eine Datenschutzrichtlinie verstoßen haben?
Inzwischen ist kaum noch ein Polizeibeamter in Deutschland ohne dienstliches Mobiltelefon unterwegs.
In den Niederlanden werden bereits seit über vier Jahren Pässe, Ausweise und Führerscheine per dienstlichem Smartphone überprüft und müssen hierfür im Vorfeld abfotografiert werden. Dies spart Zeit und verhindert Schreib-/Übertragungsfehler.
https://polizistmensch.de/2015/11/niederlaendische-polizei-technisch-weit-entwickelt/