Hupe und überholen in verkehrsberuhigten Bereich?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist rechtlich sehr problematisch, Dashcam-Aufnahmen quasi erstmal auf Vorrat zu speichern und quasi im Nachhinein nochmal anzugucken, um sich jeden 'rauszuschreiben den man dann anzeigen will. Diesen Eindruck solltest du auf jeden Fall vermeiden.

Im Grunde darfst du erst dann auf den "Speichern" Knopf drücken und die Aufnahme als Beweismittel verwenden, wenn die Gefährdungssituation oder der Unfall schon eingetreten ist.

Du könntest natürlich eine Anzeige wegen Nötigung erstatten und das Kennzeichen nennen. Aber dass es eine Dashcam-Aufnahme gibt, solltest du erstmal nicht an die große Glocke hängen... höchstens erwähnen, dass es eine Aufnahme gibt, dann kann der Polizist entscheiden ob er sie sehen will (weil wahrscheinlich als Beweismittel verwendbar) oder obs besser ist, wenn die Aufnahme nie existiert hat.

Könntest ihn Anzeigen wegen Nötigung, wird aber den ganzen Aufwandt nicht wert sein. Die Dash filmt das Fhrz von hinten und der Fahrer wird nicht zu erkennen sein.

Diese Aktion war zwar unschön aber das Aufwand- Nutzen Verhältnis ist es nicht wert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
technews32 
Fragesteller
 10.09.2023, 18:39

Wenn er nur gehupt hätte okay, aber das ist mir etwas zu viel. Solche Fahrer sollten mMn aus dem Verkehr gezogen werden. Ich werde vielleicht mal mit meiner Rechtsschutz sprechen

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Soweit ich weiß, ist das verboten, mit laufender Dashcam im Verkehr zu fahren. Also habt Ihr Euch beide nicht richtig verhalten.

RedPanther  10.09.2023, 19:02
Soweit ich weiß, ist das verboten, mit laufender Dashcam im Verkehr zu fahren.

Nein, das Filmen ist kein Problem.

Das Problem liegt in der Speicherung der Aufnahmen. Einfach mal ohne höheren Anlass ungefragt massenhaft Filmaufnahmen zu speichern und anschließend "irgendwas" damit zu machen (wozu speichert man es sonst?), widerspricht dem Datenschutz.

Es hat sich mittlerweile allerdings die Ansicht etabliert, dass so eine Loop-Aufnahme, die sich alle paar Minuten selbst überschreibt und wo nur aufgrund eines konkreten Anlasses (Beweismittel bei Unfall, Gefährdungssituation o.ä.) eine kurze Sequenz dauerhaft gespeichert wird, tolerabel ist. Kann sogar vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

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Das ist mindestens Nötigung wenn nicht sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - aber das beurteilen am Ende Polizei oder Staatsanwalt (und dann natürlich das Gericht). Und unangenehm wird das für den anderen Fahrer auf jeden Fall, weil unzulässig innerhalb geschlossener Ortschaft die Lichthupe benutzt, ohne Gefahr gehupt und die zugelassene Geschwindigkeit nachweislich signifikant überschritten (das kann man aus den Aufnahmen ableiten).

technews32 
Fragesteller
 10.09.2023, 18:40

Ich werde mal mit meiner Rechtsschutzversicherung sprechen. Meiner Ansicht nach sollten solche Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden.

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RedPanther  10.09.2023, 19:08
weil unzulässig innerhalb geschlossener Ortschaft die Lichthupe benutzt

Die Lichthupe darf auch innerorts zur Ankündigung der Überholabsicht verwendet werden. Nur die "richtige" Hupe nicht.

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RedPanther  10.09.2023, 19:14
@HugoHustensaft

Hm, hab ich wieder was gelernt. Bitte verzeih mir meinen Irrtum.

Welches Zeichen war es denn stattdessen, das man innerorts verwenden durfte? Ich bin mir absolut sicher, dass eines in der Fahrschule genannt wurde.

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Anzeige kannst du machen wegen Nötigung im Strassenverkehr, aber die Dashcams nicht erwähnen!

Kommt es zur Verhandlung, dann kann man auf die Dashcam hinweisen und der Richter kann sie als Beweis zur Urteilsfindung zulassen