Darf man als Links-Abbieger bei grün in die Kreuzung vorfahren?

Mein Bruder wollte folgendes wissen:

Vor einer Straßen-Kreuzung ist für Geradeaus- als auch für Links-Abbieger eine Ampel.

Wenn die Ampel Grün wird, können die geradeaus Fahrenden direkt weiterfahren,

doch: wie sieht es bei den Links-Abbiegern aus, wenn diese auch Grün haben?

Der geradeaus fahrende Gegenverkehr ermöglicht es ja erst einmal nicht, direkt links abzubiegen.

Darf man bei Grün als Links-Abbieger schon (zuversichtlich, während der Grün-Phase noch abbiegen zu können) in die Kreuzung vorfahren? Oder muss man – obwohl man Grün hat – auf der Links-Abbieger-Spur bei Grün vor der Ampel warten, bis geradeaus der Gegenverkehr durch ist (und zur Not ist es halt dann wieder Rot)?

Mein Bruder hatte nämlich die Situation, dass er als Links-Abbieger bei Grün in die Kreuzung eingefahren ist – aber aufgrund der vielen Geradeaus-Fahrer NICHT während der Grün-Phase abbiegen konnte!

Der seitliche Gegen-Verkehr ist dann bei Grün einfach auf ihn zugefahren (obwohl die ja bei Rot wartend sehen konnten, dass er da noch steht und bisher nicht abbiegen konnte)! Zudem konnte er ja in der Kreuzung stehnd keine der Ampel mehr sehen.

Daher stellvertretende die Frage: durfte er trotz Grün nicht zuversichtlich zum Abbiegen vorfahren? Oder hat der Seitenverkehr bei deren nachfolgender Grün-Phase statt (kulanterweise) zu warten ihn genötigt und die beiderseitig die Vorfahrt genommen? Bzw. so lange er nicht abgebogen ist, behindert er ja die Fahrbahn.

Trotz Grün macht es jedenfalls keinen Sinn, ggf. auf sein Recht zu bestehen und beiderseits auf ein "Hindernis" loszupreschen bzw. den Fahrer zu nötigen...

Auto, Verkehrsrecht, Ampel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt, Kreuzung