Abends ca. 20.00 Uhr(in der dunklen Zeit) wurde ich geblitzt.
Die Strecke war innerorts, ich war sie bis dahin noch nicht gefahren.
Ich fuhr 50km. Kurz nach einem Kreisverkehr, ich gab gerade Gas, wurde ich geblitzt. Ich meinte auch, ein 30km Schild geschehen zu haben.
Ärgerlich, aber es ist wie es ist..
Ich bekam also ein schönes Foto mit dem Vorwurf , in einer 30er Zone , 50km gefahren zu sein.
Hierzu habe ich keine Erklärung abgegeben.
Wozu auch, passiert ist passiert.
Dann der Bussgeldbescheid,70 Euro+
Gerichtsgebühren.
Auch damit habe ich gerechnet und bezahlt.
Ende gut, aber nicht alles gut.
2 Monate später fuhr ich die gleiche Stelle.
Da musste ich feststellen, daß das 30km Schild da steht, aber darunter der Zusatz- von 7.00-17.00 Uhr.
Geblitzt bin ich um 20.00Uhr.
Also war der Vorwurf von vorne herein falsch.
Das die Polizei sich als Wegelagerer entpuppen, damit hatte ich nicht gerechnet.
Jetzt meine Frage:" Hätte ein Einspruch jetzt noch Sinn?"
Eigentlich, kennt man mit der Zahlung seine Verfehlung an. Aber dafür müsste sie berechtigt sein. Oder?