Was passiert mit 1,6 Promille , Blutprobe waren 1,66?
Unfall mit E-Scooter , War nur ich verletzt, Kein anderes Fahrzeug wurde beschädigt, Polizei und Krankenwagen waren am Tatort, Keine Angaben bei der Polizei gemacht
Gibt es da automatisch eine Gerichtsverhandlung oder nur ein Bescheid von der Staatsanwaltschaft.
5 Antworten
Gerichtsfeste 1,66 Promille in der Blutprobe sind seeehr schlecht, denn damit wird die Staatsanwaltschaft dann auf jeden Fall ein Strafverfahren zumindest nach StGB 316 anleiern.
Bei bislang strafrechtlich noch nicht (einschlägig) auffälligen Personen wird so etwas in der Regel dann aber vereinfacht über eine nochmalige Chance zur schriftlichen Anhörung im Rahmen eines Strafbefehlverfahrens abgewickelt, wenn die Sachlage eindeutig ist.
Dann wird es vermutlich etwas um die 40 Tagessätze Geldstrafe zzgl. Verfahrensgebühren setzen, und sehr warscheinlich auch noch ein Fahrverbot von 1-6 Monaten nach § 44 StGB oben drauf geben. Während dieser Zeit dürftest Du dann auch keinen E-Scooter oder Mofa fahren.
Solltest Du derzeit (noch) im Besitz einer Fahrerlaubnis nach FeV sein, kann Dir das Gericht diese FE entweder direkt entziehen mit Sperrfrist nicht unter 6 Monaten, oder das Gericht kann diesbezüglich eine entsprechende Meldung an die Führerscheinstelle senden mit dem Verweis, von dort aus mal Deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen näher zu überprüfen. Dann darfst Du zur MPU antreten, wenn Du den Lappen behalten möchtest.
Zudem gibt es noch drei Punkte in Flensburg.
Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt erst bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe > 90 TS, oder wenn incl. der zu erwartenden Strafe dann insgesamt Strafen > 90 TS in Deinem Strafregister aus früheren und noch nicht tilgungsreifen Verurteilungen zusammen kämen.
Dann kannst Du ja mal für Dich persönlich einen Antrag auf Einsicht in Dein Strafregister beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dann erfähsts Du, ob dort momentan noch etwas von Deinen Altlasten gegen Dich zu Deinem Nachteil verwertbar wäre.
Fleppe hast Du noch, oder hast Du überhaupt keine?
Dann bekommst Du allgemein nur einen DE-Sperrvermerk für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren in Deinen Akten. MPU würde dann nur fällig, wenn Du nach Ablauf der Sperrfrist doch mal einen Antrag auf FE-Ersterteilung stellen würdest.
Wird normalerweise wie eingangs beschrieben auch beim vereinfachten Verfahren via Strafbefehl bleiben, wenn Du die Tat in der schriftlichen Anhörung dann zumindest reuig ein räumst.
Achso, ich bekomm von der Staatsanwaltschaft noch ein Schreiben, wo ich mich schriftlich dazu äussern muss. Das wusste ich nicht. Ist doch super. Dann leg ich denen mein Krankenhausbericht mit rein,mit meinen ganzen Verletzungen u.a Halswirbelbruch usw. Vielleicht fällt dann die strafe nicht so hoch aus
Ja, sobald die Staatsanwaltschaft mit ihren Vorbereitungen für ein Strafverfahren gegen Dich beginnt, wird sie Dich darüber entsprechend schriftlich auch noch gesondert informieren nebst der Möglichkeit der Einräumung der Tat, Vereinung der Tat, oder einer dazu noch ergänzenden Stellungnahme.
Ansonsten bleibt das ganze tatsächlich so einfach, wie Du es hältst in Deinen Einlassungen zum Tatvorwurf.
Aber wähle Deine Worte sorgfältig und mit bedacht, denn sonst kann Dir strafschärfend auch dort durchaus Vorsatz statt im besten Fall eine Fahrlässigkeit unterstellt werden.
Im Zweifel ab hier dann weiter mit einer verbindlichen Rechtsberatung bei einem Anwalt.
Hi, Geldstrafe von zwischen 30 und 60 Tagessätzen.
Entzug der Fahrerlaubnis und Sperrfrist vor Wiedererlangung.
Zwingend MPU vor Wiedererteilung, da über 1,6 Promille.
Es kann statt der Gerichtsverhandlung auch lediglich ein Strafbefehl erlassen werden.
Gibt es da automatisch eine Gerichtsverhandlung
Ja, denn das ist eine (Verkehrs-) Straftat. Und du warst absolut fahruntüchtig.
Das hier hab ich gefunden (https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-promille/):
E-Scooter betrunken fahren: Ab wann liegt eine Straftat vor?
Eine strafbare Trunkenheitsfahrt ist spätestens ab 1,1 Promille anzunehmen. Dann drohen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr. Mögliche Nebenstrafen sind ein bis zu 6-monatiges Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Aber ob es da eine Gerichtsverhandlung gibt, kann ich dir nicht sagen. Ich vermute mal nein, da es keinen Geschädigten gibt. Nimm die vorsichtshalber einen Anwalt.
Also ab einer Promillegrenze von 0.5-1.09 Promille ist es nur eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1.1 Promille bist du fahruntüchtig und du machst dich strafbar. Du hast über 1.6 Promille und warst leicht verletzt. Also du musst dich auf ein Strafverfahren einstellen.
Bekomm ich, bevor es zur verhandlung kommt,noch ein schreiben von der Saatsanwaltschaft oder bekomm ich gleich die Anklageschrift,sollte es zur Verhandlung kommen
Ich weiß nichtmal ob du vor Gericht musst, aber Post von der Staatsanwaltschaft bekommst du bestimmt…
Strafrechtlich bin ich schonmal Verurteilt worden (2005,2017), aber noch nie mit Alkohol.