Unfall 1,66 Blutgehalt?
Hallo liebe Gemeinde.
Ich fuhr am Rosenmontag mit den E-Scooter von einer Veranstaltung heim(ca 6 Kilometer) und bin von der Strasse abgekommen
Hab mich schwer verletzt unter anderen Halswirbelbruch.
Was erwartet mich ?
- Es wurde 1,66 Blutgehalt festgestellt
- Es war mein E Scooter
- Ich hab keinen Führerschein und möchte auch keinen machen
- Hab bei der Polizeilichen Vernehmung im Kh nichts gesagt
- Bin seit einigen Jahren Arbeitsunfähig und bekomm nur ca 400 € im Monat
- MBU muss ich warscheinlich nicht machen, da ist ja die Führerscheinstelle zuständig und da ich keinen Führerschein hab ,muss ich MBU auch nicht machen.
- Ersttäter
- Bis wann hör ich von der Staatsanwaltschaft, bzw gibt es eine Gerichtsverhandlung
Auf Anordnung wurde im Krankenhaus Blut genommen, was kostet das in etwa? bzw muss man das selber bezahlen?
3 Antworten
Da du keinen Führerschein hast, kann man dir schon mal keinen wegnehmen. Da es dein E-Scooter war, fallen auch eventuelle Ansprüche des Anbieters weg, die dieser hätte stellen können, wenn du besoffen und damit grob fahrlässig einen gemieteten Scooter beschädigt hättest.
MPU droht dir nicht , die wäre dann fällig, wenn du einen Führerschein hättest und behalten, bzw. nach dem Fahrverbot, was es bei dem Alkoholpegel in jedem Fall gegeben hätte wieder bekommen willst. Solltest du allerdings jemals einen machen wollen, kann es sein, dass du dann eine MPU machen musst (die Daten werden trotzdem in Flensburg gespeichert und bei einem Führerschein-Antrag abgeglichen)
Ab 1,1‰ gibt es keine Pauschale im Bußgeldkatalog - da entscheidet ein Gericht. Wenn die 1,66‰ ein Atemalkoholwert sind, kann das allerdings dauern (in der Regel wird dann Blut abgenommen und extern untersucht, was dauern kann) - wenn es ein im Krankenhaus festgestellter Blutwert war, weiß ich nicht, ob es trotzdem nochmal „amtlich“ untersucht werden muss
War es ein Atemalkoholwert war, kannst Du außerdem Glück haben, dass der Blutwert niedriger ausfällt, denn der Atemwert kann (deutlich) höher sein, falls du relativ kurz vorher noch was getrunken hast.
Andererseits, teuer wird es so oder so. Beim ersten Mal, ab 0,5‰ (bis 1,1) 528,50€ - ab 1,1 ist es im Bereich einer Straftat. Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es in der Regel trotzdem nicht, sondern dir wird ein Strafbefehl zugestellt werden, mit einer Geldstrafe - erst wenn du dagegen Einspruch erheben solltest (was dumm wäre, dass du es warst steht ja außer Frage), wird es vor Gericht verhandelt (das würde dann teuer werden, denn wenn du verlierst, was fast sicher ist, da kannst du maximal noch was am Strafmaß ändern), zahlst du neben Geldstrafe auch noch deinen Anwalt und die Prozesskosten)
Eine Geldstrafe könnte dir insofern zugute kommen, da diese im Gegensatz zum Bußgeld nicht pauschal festgelegt wird, sondern sich aus Tagessätzen errechnet, die entsprechend deinem Einkommen in deinem Fall sehr niedrig ausfallen dürften
Atemalkoholwert war 0,81mal 2 und Blutgehalt 1,66. Vielen Dank für deine antwort, hat mir sehr weitergeholfen. Denk aber auch das ich eine allgemein sperre für jedes Fahrzeug unter anderem auch fahrradfahren bekomm für ca 6-9 Monate
Nachtrag, das Ganze wird trotzdem dauern, die Bürokratie in Deutschland ist sehr langsam
Hi, das war eine Straftat. Je nachdem wie alt Du bist, kann eine Geldstrafe oder Sozialstunden die Folge sein.
Falls Du irgendwann einmal einen Führerschein machen willst, wird vor Bewilligung des Antrags eine MPU angeordnet werden.
8,: Kann ein paar Wochen oder Monate dauern.
Keiner kann Dich zu einer MPU zwingen. die wird nur zur Bedingung gemacht, wenn man seine Fahrerlaubnis machen oder zurück erhalten will.
Macht man die nicht obwohl angeordnet, dann passiert nichts. Man bekommt seine Fahrerlaubnis halt nicht.
Ja ein kürzliches Gerichtsurteil hat festgelegt, dass der Betrieb von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht gerichtlich verboten werden darf. Daher gehe ich mal davon aus.
Wenn niemand außer dir selber geschädigt wurde und du keine Führerschein hast, den du verlieren könntest, kann nur das Bußgeld in Höhe von : Entscheidet bei 1,66 Promille ein Richter, kommen.
Geldstrafe wäre passender, denn es war keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Ich bin 42. Ich rechne mit ca 40 Tagessätzen. Mir ist nur wichtig,das ich keine MBU machen muss