Polizei – die neusten Beiträge

Ihn aus Rache verprügeln

Also ich (w16) hab mich vor paar Tagen mit nem Typen getroffen der 22 ist.. Der war ziemlich komisch (könnt euch auch gerne meinen vorherigen Beitrag durchlesen da steht das alles genau drinnen) naja der wollte oft meine Hand anfassen und mich umarmen und wollte sogar vor mir nackt sein (am See und im Auto weil er ja angeblich so nicht gut schlafen kann).. Naja hab bei dem mit dem See gesagt dass es mir egal ist und ich dann halt wegschaue (er ist dann doch nicht Nacktbaden gegangen) und im Auto hab ich es nicht erlaubt.. Ich hab glaub ich eine Stunde oder so geschlafen und er fast die ganze Zeit aber ich hab Angst dass während ich geschlafen habe er wach war und mich sexuell belästigt hat.. Auch wenn ich weiß dass als ich eingeschlafen bin er auch geschlafen hat und als ich wach war er immernoch geschlafen hat hab ich Angst dass er dennoch während ich wach war mich angefasst hat.. Als er noch wach war hab ich getan als würde ich schlafen (er hat sogar überprüft mit seinem Handy ob meine Augen zu sind) und der hat seine Hand irgendwie an meinen Arm eingeklemmt und seinen Kopf an meine Schulter oder so gelehnt keine Ahnung.. Sonst hat der immer gefragt ob er meine Hand anfassen darf oder so.. Naja ich hab jetzt echt Angst dass er was gen meinen Willen getan hat und hab auch schon von anderen gehört dass er viel scheisse gebaut hat (seine Ex zb gewürgt).. Ich will mich jetzt rächen und ihm ins Gesicht boxen sodass seine Nase gebrochen ist oder so.. Ich weiß dass das nicht gut ist und ich dafür auch ne Strafe bekommen kann aber ganz im Ernst der Typ hat es nicht anders verdient.. Soll ich es machen? Ich meine dann würde ich eh wahrscheinlich nur sozialstunden ableisten müssen oder irgendwas harmloses machen.. In 2 Jahren hätte ich das doch eh nicht mehr im Führungszeugnis oder? Außerdem hat der selber auch schon einige Anzeigen bekommen.. Ich bin immernoch von unserem Treffen verstört und hoffe einfach dass es mich nicht sexuell belästigt hat

Nein nicht machen 79%
Ja machen 21%
Angst, Polizei, Beziehung, Streit

Überprüfung der charakterlichen Eignung bei Polizei-Bewerbungen: Parallele Prüfung und Auswirkungen auf das Auswahlverfahren bei eingestellten Verfahren

Ich befinde mich aktuell im Bewerbungsprozess für den Polizeidienst und bin unsicher, wie die parallele Überprüfung meiner charakterlichen Eignung und das Assessment Center miteinander verbunden sind. In einer E-Mail wurde mir mitgeteilt, dass die Prüfung der charakterlichen Eignung erst nach dem erfolgreichen Bestehen des Auswahlverfahrens abgeschlossen ist. Gleichzeitig wurde mir jedoch gesagt, dass diese beiden Prozesse aufgrund von Zeitproblemen parallel durchgeführt werden. Es gibt auch eine Frage zur Bedeutung meiner früheren, eingestellten Strafverfahren. Diese wurden aus Gründen der Geringfügigkeit eingestellt, also ohne Konsequenzen, da die Vorwürfe als nicht schwerwiegend eingestuft wurden. Wird dies im Auswahlverfahren oder Assessment Center trotzdem ein Thema sein? Wenn ich das Auswahlverfahren nicht bestehe, aber die charakterliche Eignung positiv bewertet wird, kann das trotzdem Auswirkungen auf meine Bewerbung haben? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen, insbesondere wenn die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden? da wo punkte sind habe ich aufgrund von Datenschutz zensiert

die email:

Guten Tag .....
..,

die Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen und Prüfung Ihrer Personalien in den polizeilichen Auskunftssystemen hat ergeben, dass eine Prüfung Ihrer charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf erforderlich ist. Diese Prüfung erfolgt nachdem Sie erfolgreich am Auswahlverfahren (3 Verfahrenstage) teilgenommen haben.

Vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Prüfung und Bewertung Ihrer charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, werden Sie zeitnah eine Einladung zum 1. Verfahrenstag des Auswahlverfahrens erhalten.

Ihre vorbehaltliche Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgt bis zur abschließenden Prüfung Ihrer charakterlichen Eignung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Polizei (.....)

Du hast die Chance dich im Auswahlverfahren zu beweisen 100%
Beides hat keinen Einfluss zueinander 0%
Schule, Polizei

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