Hallo,
mir ist gerade leider ein Auffahrunfall passiert.
Situation, eine Auffahrt einer Kraftfahrtstraße wo die Kurve nicht einzusehen ist, wegen vielen Büschen.
100m vor mir war ein Auto, also weit entfernt, fuhr auch rechts rein, bin deshalb in der 50er Zone ca. 30 km/h gefahren
Dort ist ein Fußgängerweg, wo die Fußgänger Vorfahrtgewähren müssen.
Ungünstigerweise hielt ein Auto dort, trotz Steigung und ließ den Fußgänger durch, das Auto danach eine ältere Dame ließ leider 20m Abstand zum vorderen Auto, direkt an der recht scharfen Kurve
Leider, als ich die Kurve nahm, hatte ich leider kaum Zeit zu bremsen.
Kann die Person die dort gehalten hat für den Fußgänger wegen der ungünstigen Straßensituation mit haftbar gemacht werden? - vermute zwar nicht, hätte aber den Unfall nur verhindern können, wenn ich nur 10km/h gefahren wäre...
Die Person ist einfach weggefahren.
Sorry fürs erklären, ist nicht so einfach.
Vielen Dank