Zoll durchsucht unerlaubt mein Auto?

9 Antworten

Eine Beschwerde fällt bei einer rechtmäßigen Kontrolle in den Papierkorb. Und das ist in dem Fall ja mehr als offensichtlich.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Aufgrund deiner Reaktion kannst froh sein dass die dich nicht mitgenommen haben. Die sitzen am längeren Hebel und eine Beschwerde würde in der Ablage Papierkorb landen.

Hallo Terencebud,

der Zoll ist nicht die "normale" Polizei und darf Dein Auto durchsuchen.

Das Du von der Arbeit kommst, mit Arbeitskleidung mag ja sein, ist aber kein Grund zu glauben, dass Du nicht "schmuggelst".

Wenn der Zoll eh nur 5 Minuten gebraucht hat, dann ging das eh total schnell und für die Zollfahnder bist Du sicherlich nicht - wirklich- verdächtig gewesen, aber auch diese könnten sich irren.

Wären Du verdächtig gewesen, dass Du etwas schmuggelst, hätten sie Dein ganzes Auto auseinander nehmen lassen und das hätte dann richtig lange gedauert.

Natürlich kannst Du Dich beschweren, kann man überall-nur es wird Dir überhaupt nichts "bringen", weil sie nichts Unerlaubtes gemacht haben.

Sie machen ihren Job, sind auf der Suche nach Waffenschmugglern.

Du hast Dir nichts zu schulden kommen lassen, also sieh das doch eher gelassen.

Was war daran so schlimm? Wenn Du von der Polizei gestoppt wirst und kontrollierst, ist das doch auch ganz normal oder beschwerst Du Dich dann auch.

Es ist doch nichts großartiges gewesen, nur eine Kontrolle, die in 5 Minuten erledigt war.

Lass es gut sein und sieh es doch eher so, dass auch "harmlos" aussehende Menschen kontrolliert werden und nicht nur welche, die vielleicht eher darauf schließen lassen würden, wenn dem dann aber auch nicht so sein muss.

Sie wollten Dir sogar noch erklären, um was es sich handelt, warum Du kontrolliert wurdest, was Du aber anscheinend gar nicht wissen wolltest.

Viele Grüße!


Terencebud 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 08:18

Habe erklärt das mein Fahrzeug Privatbereich ist und wenn sie was bestimmtes sehen wollten ich es ihnen auch so hätte zeigen können und nicht einfach zu zweit in meinem Farzeug rümwühlen

Terencebud 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 08:16

Der Zoll darf in 30 km Luftlinie der nächsten landesgrenze ohne Grund ein Fahrzeug sowie Taschen der Insassen kontrollieren...

Waren genau 32 km.

Also hätten hier ein richterlicher Beschluss oder Gefahr im Verzug vorliegen müssen.

Still  30.04.2025, 08:55
@Terencebud

2000 Meter ins Unrecht.....Denkst du ernsthaft, dass du da von einer Straftat sprechen kannst? Wenn die eine gerichtliche Anordnung eingeholt hätten, wäre die Kontrolle auf Stunden hinaus in die Länge gezogen worden. Dazu hätte auch dein Fahrzeug gesichert werden müssen, da eben die Gefahr besteht, dass Beweise vernichtet werden. Deshalb sein froh, dass den Beamten nicht "Dienst nach Vorschrift" gemacht haben.

Minischweinchen  30.04.2025, 19:09
@Terencebud

Du übertreibst-wegen 5 Minuten, die es ja nur waren lt. Deinem Text.

Wenn es Dir besser damit geht, mach doch eine Anzeige-diese wird nur sicherlich abgewiesen.

Terencebud 
Beitragsersteller
 01.05.2025, 01:52
@Still

Was redest du eigentlich? Ich Hab denen gesagt das sie eine richterliche Anordnung brauchen...Aber für was denn? Weil ich von der Arbeit nach Hause fahre? Daraufhin sollte ich vom Auto wegtreten und die haben einfach durchsucht. Somit haben die das Fahrzeug gesichert...keine Beweise gefunden...deshalb bin ich nicht froh das die Beamten ....nicht...Dienst nach Vorschrift gemacht haben...gab ja keinen Hinweis oder Anlass für einen richterlichen Beschluss...

Und tu mir bitte den gefallen und gib deine durchdachten wie auch rechtlich fundierten Diagnosen, die von deiner enormem Geistigen Reife zeugen, doch evtl. Dann beim nächsten ausrufen zum Saisonstart der Sommerrodelbahn am Alpsee Preis..

Still  01.05.2025, 06:31
@Terencebud

Was immer deine Polemik dir auch bedeuten mag......

Wie immer, wird man von Nutzern wie Dir, nie erfahren, was aus ihrem Kampf gegen Windmühlen geworden ist.

Still  01.05.2025, 06:35
@Minischweinchen
Du übertreibst-wegen 5 Minuten

...und "nur" 2000 Metern, die die legale Kontrolle ausserhalb des Zollgrenzbezirkes stattgefunden haben soll.

Mögliche Einlassung der Beamten: Wir haben dem Beschwerdeführer frühzeitig das Anhaltesignal gegeben, aber er hat spät reagiert ; - )

Auch kann der Kontrollort ausserhalb liegen, da vorher eine sichere Möglichkeit zum Anhalten bestand.

Aber der FS ist im Kampfmodus; was willst du da mit Argumenten......

Dass du es so viel besser weisst, als die Beamten, ist schon beachtlich.

Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, dann wird dir erklärt, dass es rechtens war.


Terencebud 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 08:22

32 km Luftlinie von der nächsten landesgrenze braucht es einen richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug, dann braucht die Durchsuchung des Fahrzeugs keine 5 Minuten wenn solch hinreichende Tatbestände feststehen.

Ich werde die beiden wegen Amtsmissbrauch anzeigen

Terencebud 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 09:20
@Still

Opfer von einer Vergewaltigung sollten dann vielleicht auch nicht zur polizei sondern direkt auf dem Strich anfangen meinst du das so?!

Still  30.04.2025, 09:23
@Terencebud

Dein "Beispiel" mit einer vergewaltigen Frau ist mächtig peinlich!

Die Kontrolle war vom Grundsatz her rechtens! Du regst dich (m.E. künstlich!) auf, dass die Beamten sich um 2000 Meter vertan hätten.

Terencebud 
Beitragsersteller
 30.04.2025, 09:58
@Still

Die Beamten regen sich auch künstlich auf wenn du in der 30 Zone 5 kmh zu schnell fährst meinst du? Oder 2 Euro zu viel über die Grenze mit dir führst?

Aber egal was du denkst recht ist recht.

Machs gut und danke führ deine Wertvollen Inhalte. Wenn du mir dein Namen und Anschrift sendest, werde ich dich für den Friederichel Nobelsen Preis nominieren. Mach jetzt lieber was sinnvolles. Und dir Ne gute Zeit

Still  30.04.2025, 13:38
@Terencebud
Ich werde die beiden wegen Amtsmissbrauch anzeigen

dazu ein weiters Zitat von Dir

Mach jetzt lieber was sinnvolles. 

Die dürfen das. Die dürfen dich sogar zwingen in einen Becher zu pissen.


Wiesel  30.04.2025, 01:47

Nein, wie wollen sie das erzwingen? Auf Deiner Blase Salsa tanzen?

Sie dürfen Dir maximal anbieten, dass die Kontrolle verkürzt wird, wenn ein Urinschnelltest durchgeführt wird. Als "Zwangsmaßnahme" kommst Du alternativ mit auf die Wache und ein richterlicher Beschluss führt zur Entnahme einer Blutprobe. Das kann sich, gerade außerhalb der üblichen Gesvhäftszeiten, durchaus in die Länge ziehen.

Wiesel  30.04.2025, 01:50
@TropicalNights

Demnach widerrufst Du Deine Aussage Deines zuvor erfolgten Aussage.

P.S. es ist nicht nur nervig für den Betroffenen, sondern auch für alle Beteiligten.

TropicalNights  30.04.2025, 01:52
@Wiesel

Die können dich jedenfalls zwingen irgendeine Körperflüssig abzugeben. Ist doch das selbe.

Wiesel  30.04.2025, 01:56
@TropicalNights

Nein, es ist nicht dasselbe und nochmal: Alleinig die Exekutive kann Dich nicht dazu zwingen. Die Judikative (der Richter, der den Beschluss erlassen muss) kann eine Zwangshandlung anordnen und kein Polizist! Der darf sie dann umsetzen, aber nicht eigenmächtig entscheiden.

Still  30.04.2025, 08:59
Die dürfen dich sogar zwingen in einen Becher zu pissen.

Blödsinn! Das st ein freiwilliges Angebot, um eine unnötige Blutprobe zu verhindern. Denk doch mal nach: wie willst du jemanden zum Pinkeln zwingen? Katheter legen?!