Zoll durchsucht unerlaubt mein Auto?
Bin heut angehalten worden vom Zoll. Die wollten erst den Führerschein Ausweis usw.
Dann sollte ich aussteigen. Taschen kontrolle und würde abgetastet. Dann sagten sie , sie suchen nach Bargeld und Waffen. Ich sagte ich komme von der Arbeit und fahre nach Hause und hab davon auch nichts bei mir oder im Fahrzeug.
Daraufhin wurde mir gesagt das sie Sich selbst vergewissern und mein Fahrzeug durchsuchen. Ich sagte das dürfen Sie nicht also ich bin dagegen.
Ich sollte vom Fahrzeug zurück treten. Ich sagte ich werde mich beschweren. 5 Minuten später waren die fertig und wollten mir ihr Vorgehen erklären mit Dingen es ist rechtens auf Autobahnen usw. Zu kontrollieren.
Ich fragte mich warum denken die ich fahre Größe Mengen Bargeld oder Waffen von der Arbeit nach Hause? Hatte sogar Arbeitskleidung an. Ja gut.
Fakt ist war 32 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Ich hab die Namen sowie Dienststelle notiert und das Fahrzeug fotografiert also Kennzeichen und sagte ich werde mich beschweren.
Daraufhin sagte der polizist zu mir dann mach ich eben eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und noch irgend etwas...
Ich hab denen noch ein schönen Abend und viel Erfolg weiterhin gewunschen und weg waren die beiden...
Frage macht eine Beschwerde Sinn? Was kann ich da tun?
Danke
9 Antworten
Eine Beschwerde fällt bei einer rechtmäßigen Kontrolle in den Papierkorb. Und das ist in dem Fall ja mehr als offensichtlich.
lg
Aufgrund deiner Reaktion kannst froh sein dass die dich nicht mitgenommen haben. Die sitzen am längeren Hebel und eine Beschwerde würde in der Ablage Papierkorb landen.
Hallo Terencebud,
der Zoll ist nicht die "normale" Polizei und darf Dein Auto durchsuchen.
Das Du von der Arbeit kommst, mit Arbeitskleidung mag ja sein, ist aber kein Grund zu glauben, dass Du nicht "schmuggelst".
Wenn der Zoll eh nur 5 Minuten gebraucht hat, dann ging das eh total schnell und für die Zollfahnder bist Du sicherlich nicht - wirklich- verdächtig gewesen, aber auch diese könnten sich irren.
Wären Du verdächtig gewesen, dass Du etwas schmuggelst, hätten sie Dein ganzes Auto auseinander nehmen lassen und das hätte dann richtig lange gedauert.
Natürlich kannst Du Dich beschweren, kann man überall-nur es wird Dir überhaupt nichts "bringen", weil sie nichts Unerlaubtes gemacht haben.
Sie machen ihren Job, sind auf der Suche nach Waffenschmugglern.
Du hast Dir nichts zu schulden kommen lassen, also sieh das doch eher gelassen.
Was war daran so schlimm? Wenn Du von der Polizei gestoppt wirst und kontrollierst, ist das doch auch ganz normal oder beschwerst Du Dich dann auch.
Es ist doch nichts großartiges gewesen, nur eine Kontrolle, die in 5 Minuten erledigt war.
Lass es gut sein und sieh es doch eher so, dass auch "harmlos" aussehende Menschen kontrolliert werden und nicht nur welche, die vielleicht eher darauf schließen lassen würden, wenn dem dann aber auch nicht so sein muss.
Sie wollten Dir sogar noch erklären, um was es sich handelt, warum Du kontrolliert wurdest, was Du aber anscheinend gar nicht wissen wolltest.
Viele Grüße!
Habe erklärt das mein Fahrzeug Privatbereich ist und wenn sie was bestimmtes sehen wollten ich es ihnen auch so hätte zeigen können und nicht einfach zu zweit in meinem Farzeug rümwühlen
2000 Meter ins Unrecht.....Denkst du ernsthaft, dass du da von einer Straftat sprechen kannst? Wenn die eine gerichtliche Anordnung eingeholt hätten, wäre die Kontrolle auf Stunden hinaus in die Länge gezogen worden. Dazu hätte auch dein Fahrzeug gesichert werden müssen, da eben die Gefahr besteht, dass Beweise vernichtet werden. Deshalb sein froh, dass den Beamten nicht "Dienst nach Vorschrift" gemacht haben.
Du übertreibst-wegen 5 Minuten, die es ja nur waren lt. Deinem Text.
Wenn es Dir besser damit geht, mach doch eine Anzeige-diese wird nur sicherlich abgewiesen.
Was redest du eigentlich? Ich Hab denen gesagt das sie eine richterliche Anordnung brauchen...Aber für was denn? Weil ich von der Arbeit nach Hause fahre? Daraufhin sollte ich vom Auto wegtreten und die haben einfach durchsucht. Somit haben die das Fahrzeug gesichert...keine Beweise gefunden...deshalb bin ich nicht froh das die Beamten ....nicht...Dienst nach Vorschrift gemacht haben...gab ja keinen Hinweis oder Anlass für einen richterlichen Beschluss...
Und tu mir bitte den gefallen und gib deine durchdachten wie auch rechtlich fundierten Diagnosen, die von deiner enormem Geistigen Reife zeugen, doch evtl. Dann beim nächsten ausrufen zum Saisonstart der Sommerrodelbahn am Alpsee Preis..
Was immer deine Polemik dir auch bedeuten mag......
Wie immer, wird man von Nutzern wie Dir, nie erfahren, was aus ihrem Kampf gegen Windmühlen geworden ist.
Du übertreibst-wegen 5 Minuten
...und "nur" 2000 Metern, die die legale Kontrolle ausserhalb des Zollgrenzbezirkes stattgefunden haben soll.
Mögliche Einlassung der Beamten: Wir haben dem Beschwerdeführer frühzeitig das Anhaltesignal gegeben, aber er hat spät reagiert ; - )
Auch kann der Kontrollort ausserhalb liegen, da vorher eine sichere Möglichkeit zum Anhalten bestand.
Aber der FS ist im Kampfmodus; was willst du da mit Argumenten......
Dass du es so viel besser weisst, als die Beamten, ist schon beachtlich.
Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, dann wird dir erklärt, dass es rechtens war.
32 km Luftlinie von der nächsten landesgrenze braucht es einen richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug, dann braucht die Durchsuchung des Fahrzeugs keine 5 Minuten wenn solch hinreichende Tatbestände feststehen.
Ich werde die beiden wegen Amtsmissbrauch anzeigen
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html
Ja, nee, ist klar. Wer sich über 5 Minuten Kontrolle aufregt, sollte auch stundenlang mit seinem Unmut beschäftigt sein. Schließlich waren die Beamten 2000 Meter im Unrecht ; - )
Opfer von einer Vergewaltigung sollten dann vielleicht auch nicht zur polizei sondern direkt auf dem Strich anfangen meinst du das so?!
Dein "Beispiel" mit einer vergewaltigen Frau ist mächtig peinlich!
Die Kontrolle war vom Grundsatz her rechtens! Du regst dich (m.E. künstlich!) auf, dass die Beamten sich um 2000 Meter vertan hätten.
Die Beamten regen sich auch künstlich auf wenn du in der 30 Zone 5 kmh zu schnell fährst meinst du? Oder 2 Euro zu viel über die Grenze mit dir führst?
Aber egal was du denkst recht ist recht.
Machs gut und danke führ deine Wertvollen Inhalte. Wenn du mir dein Namen und Anschrift sendest, werde ich dich für den Friederichel Nobelsen Preis nominieren. Mach jetzt lieber was sinnvolles. Und dir Ne gute Zeit
Ich werde die beiden wegen Amtsmissbrauch anzeigen
dazu ein weiters Zitat von Dir
Mach jetzt lieber was sinnvolles.
Die dürfen das. Die dürfen dich sogar zwingen in einen Becher zu pissen.
Nein, wie wollen sie das erzwingen? Auf Deiner Blase Salsa tanzen?
Sie dürfen Dir maximal anbieten, dass die Kontrolle verkürzt wird, wenn ein Urinschnelltest durchgeführt wird. Als "Zwangsmaßnahme" kommst Du alternativ mit auf die Wache und ein richterlicher Beschluss führt zur Entnahme einer Blutprobe. Das kann sich, gerade außerhalb der üblichen Gesvhäftszeiten, durchaus in die Länge ziehen.
Demnach widerrufst Du Deine Aussage Deines zuvor erfolgten Aussage.
P.S. es ist nicht nur nervig für den Betroffenen, sondern auch für alle Beteiligten.
Die können dich jedenfalls zwingen irgendeine Körperflüssig abzugeben. Ist doch das selbe.
Nein, es ist nicht dasselbe und nochmal: Alleinig die Exekutive kann Dich nicht dazu zwingen. Die Judikative (der Richter, der den Beschluss erlassen muss) kann eine Zwangshandlung anordnen und kein Polizist! Der darf sie dann umsetzen, aber nicht eigenmächtig entscheiden.
Die dürfen dich sogar zwingen in einen Becher zu pissen.
Blödsinn! Das st ein freiwilliges Angebot, um eine unnötige Blutprobe zu verhindern. Denk doch mal nach: wie willst du jemanden zum Pinkeln zwingen? Katheter legen?!
Der Zoll darf in 30 km Luftlinie der nächsten landesgrenze ohne Grund ein Fahrzeug sowie Taschen der Insassen kontrollieren...
Waren genau 32 km.
Also hätten hier ein richterlicher Beschluss oder Gefahr im Verzug vorliegen müssen.