Expartnerin weigert sich meine Sachen zurück zu geben?
Ich habe folgendes Problem. Vor c.a 3 Wochen gab es eine Trennung nach längerer Beziehung. Wir hatten getrennte Wohnungen und meine Partnerin die Neigung, meine Wohnung zu durchsuchen wenn sie alleine bei mir war. Es gab schon Streits wegen Geschenken die für sie bestimmt waren, die ich natürlich versteckt hatte bis zum geplanten Tag und die sie ganz hinten aus meinem Kleiderschrank gekramt hatte. Wenn ich nach Hause kam, wurde ich mit Unterstellungen zur Rede gestellt, mit Vorwürfen bezüglich Affären.
Auch hat sie Klamotten von mir, die ihr an mir nicht gefallen haben, mit zu sich genommen, damit ich sie nicht mehr anziehen konnte. Ich weiß dass diese bei ihr im Keller in einer Tüte sind. Sie weigert sich jedoch mir die Sachen zurück zu geben, droht und wird aggressiv.
Ich will die aber wirklich wieder haben. Kann ich hier irgendwie vorgehen um die Sachen wieder zu bekommen?
Danke.
3 Antworten
Hilfe bre
Da haste was mitgemacht
So
2 Sachen fallen mir direkt ein
Eine sachliche und eine die ich machen würde
So
1. Du drohst ihr mit einer Anzeige, sie hat Sachen aus deiner Wohnung entwendet und gibt sie nicht wieder zurück, so simpel
2. Ich würde mir Zugang zu ihrer Wohnung verschaffen, zum Beispiel ein gespräch als Vorwand
Und einfach mal ein paar Sachen von ihr einstecken, auf unauffällig
Paar Klamotten
Paar dies
Paar das
Und wenn sie sich beschwert zeigste ihr mal dass sie das selbe macht
Dann Holst du dir dein Zeug zurück
Bamm
Er hat nach einer Lösung gefragt
Ich habe ihm gesagt er soll rechtlich vorgehen
Dann habe ich noch einfließen lassen, wie ich mir der Situation umgehen würde
Muss er ja nicht machen
Verdient hat sie aber beides
Also misch dich nicht ein bre
Denn niemand
Wirklich
Verdammt
Niemand
Hat
Nach
Dir
Gerade
Gefragt
Entschuldige, aber so ist es
Natürlich hätte sie beides verdient. Und wenn du was ins Internet schreibst, ist mir das relativ egal, ob du mich nach deiner Meinung gefragt hast oder nicht. Wenn du einem anderen vorschlägst, sich strafbar zu machen, ist das halt einfach eine Scheiss Meinung von dir. Entschuldige, aber so ist es.
Ich habe ihm nichts vorgeschlagen
Ich habe gesagt worüber ich gerade nachdenke
"2 Sachen fallen mir ein"
Das stellt eine Sachentziehung dar und du kannst sie deswegen anzeigen, wenn sie dir die Sachen nicht freiwillig gibt. Die Staatsanwaltschaft stellt der Polizei im äussersten auch einen Hausdurchsuchungsbefehl aus, damit sie dir das Zeug holen könnnen, sollte sie sich weigern, das Zeug auch an die Polizei herauszugeben.
das ist dein Eigentum
also kannst du das Zeug zurückverlangen
wenn nicht sogar rechtlich, wenn ich mich nicht täusche
Klar. und machst dich damit halt selbst auch strafbar. Grandioser Vorschlag wirklich.