Ex hat Sachen in meine Abwesenheit geholt?

4 Antworten

Beschädigte Sachen muss er ersetzen. Fordere ihn gleich schriftlich mit Frist von 2-4 Wochen dazu auf. Sonst - Anwalt.

Sachen die er mitgenommen hat - wenn er diese bezahlt hat, ist es sein Eigentum und du darfst 0 mitreden, auch wenn es eine Gemeinsame Wohnung ist.

Wenn er den Schlüssel hatte und ohnehin ihr beide Mieter seid - darf er kommen, wann er will. Du darfst ihn den Zugang nicht verwehren.

Ganz ehrlich - ich würde meine Sachen dann auch in deiner Abwesenheit rausholen ohne was abzusprechen. Natürlich ohne etwas kaputt zu machen!

Admiral123 
Fragesteller
 24.08.2022, 09:05

Ich habe kein Problem damit wenn er sein sachen holen wollte, und wenn er in meine Abwesenheit kommen will aber bisschen Respekt kann man haben und eine kurze Nachricht schicken, dazu kommt dass er weiß,dass ich noch ca.1 woche auf den Kühlschrank angewiesen bin. Und er hatte sowas schonmal gemacht vor ca.2 Monaten gemacht aber ich war naiv, hab an sein güte geglaubt und ihn die Schlüssel nicht abgenommen und geglaubt dass er Verständnis hatte wo wir es besprochen haben.

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broti0790  24.08.2022, 09:06
@Admiral123

Wird schon seinen Grund haben, warum ihr getrennt seid. Ist zwar unschön aber naja...

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Geh bitte zu einem Anwalt und verlass dich nicht auf Auskünfte von Laien, ich wundere mich sehr, wie selbstbewußt bis arrogant hier geantwortet wird. Das meiste entspricht wohl eher moralischen Werten als rechtlichen Grundsätzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich werde nie verstehen, warum man sich nach einer Trennung nicht trotzdem vernünftig und erwachsen verhalten kann. Warum wird immer vergessen, das mal Liebe im spiel war und allein schon deshalb ein respektvoller Umgang da sein sollte.

Das was dein Zeug war, muss er wiederbringen bzw. ersetzen (natürlich auch das zerstörte), ansonsten Anwalt. Rest, scheint trotz allem ordnungsgemäß gewesen zu sein.

Admiral123 
Fragesteller
 24.08.2022, 09:38

Werde ich auch nie verstehen, ich wollte ein guten Umgang, Freundschaftlich aber seit gestern ist mir klar warum ich die trennung wollte, ich habe mich wirklich in ihn getauscht...

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  • gemeinsame Wohnung = Er darf grundsätzlich rein wie er das möchte
  • Wenn er dein Eigentum mitgenommen hat, oder Sachen beschädigt hat, ist es sinnvoll schriftlich erstmal die Herausgabe (mit Frist) + Schadensbegleichung (genaue Liste) zu verlangen. Kommt bis zur Frist nix, an einen Anwalt wenden