Ex hat Sachen in meine Abwesenheit geholt?
Seit der Trennung wohne ich in der gemeinsame Wohnung. Vor 2 Wochen kam er vorbei und ich sagte ihn, dass er mir bescheid sagen soll wenn er sein sachen holt, er hat auf nett und Verständnisvoll getan, nur dass ich gestern zurück von der Arbeit komme um eine leere wohnung zu finden. Sogar die gemeinsame Kühlschrank hat er mitgenommen ohne mir vorher bescheid zu sagen, alle meine sachen sind kaputt gegangen...Er ist in meine Abwesenheit gekommen und nicht mal ein Nachricht geschrieben.
Ist das normal? Was kann ich machen?
4 Antworten
Beschädigte Sachen muss er ersetzen. Fordere ihn gleich schriftlich mit Frist von 2-4 Wochen dazu auf. Sonst - Anwalt.
Sachen die er mitgenommen hat - wenn er diese bezahlt hat, ist es sein Eigentum und du darfst 0 mitreden, auch wenn es eine Gemeinsame Wohnung ist.
Wenn er den Schlüssel hatte und ohnehin ihr beide Mieter seid - darf er kommen, wann er will. Du darfst ihn den Zugang nicht verwehren.
Ganz ehrlich - ich würde meine Sachen dann auch in deiner Abwesenheit rausholen ohne was abzusprechen. Natürlich ohne etwas kaputt zu machen!
Wird schon seinen Grund haben, warum ihr getrennt seid. Ist zwar unschön aber naja...
Geh bitte zu einem Anwalt und verlass dich nicht auf Auskünfte von Laien, ich wundere mich sehr, wie selbstbewußt bis arrogant hier geantwortet wird. Das meiste entspricht wohl eher moralischen Werten als rechtlichen Grundsätzen.
Ich werde nie verstehen, warum man sich nach einer Trennung nicht trotzdem vernünftig und erwachsen verhalten kann. Warum wird immer vergessen, das mal Liebe im spiel war und allein schon deshalb ein respektvoller Umgang da sein sollte.
Das was dein Zeug war, muss er wiederbringen bzw. ersetzen (natürlich auch das zerstörte), ansonsten Anwalt. Rest, scheint trotz allem ordnungsgemäß gewesen zu sein.
Werde ich auch nie verstehen, ich wollte ein guten Umgang, Freundschaftlich aber seit gestern ist mir klar warum ich die trennung wollte, ich habe mich wirklich in ihn getauscht...
- gemeinsame Wohnung = Er darf grundsätzlich rein wie er das möchte
- Wenn er dein Eigentum mitgenommen hat, oder Sachen beschädigt hat, ist es sinnvoll schriftlich erstmal die Herausgabe (mit Frist) + Schadensbegleichung (genaue Liste) zu verlangen. Kommt bis zur Frist nix, an einen Anwalt wenden
Ich habe kein Problem damit wenn er sein sachen holen wollte, und wenn er in meine Abwesenheit kommen will aber bisschen Respekt kann man haben und eine kurze Nachricht schicken, dazu kommt dass er weiß,dass ich noch ca.1 woche auf den Kühlschrank angewiesen bin. Und er hatte sowas schonmal gemacht vor ca.2 Monaten gemacht aber ich war naiv, hab an sein güte geglaubt und ihn die Schlüssel nicht abgenommen und geglaubt dass er Verständnis hatte wo wir es besprochen haben.