Legal mit Rasenmäher fahren?

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Ausgehend von einer bauartbedingten Geschwindigkeit von max. 6 km/h:

Eine Fahrerlaubnis dürfte nicht erforderlich sein, Mindestalter für den Fahrer sind aber 15 Jahre.

Es handelt sich um ein Kraftfahrzeug Daher gelten dieselben Promillegrenzen wie beim PKW.

Das Fahren auf Radwegen oder gar Gehwegen ist damit ebenfalls tabu. Du musst auf der Fahrbahn fahren. Waldwege sind okay, solange man dort auch mit einem PKW fahren dürfte.

Der Aufsitzmäher und der Wagen (Anhänger) müssen eine Typ- oder Einzelgenehmigung haben.

Der Aufsitzmäher braucht meiner Ansicht nach weder Zulassung, noch Kennzeichen, noch Versicherung.

Der Wagen (Anhänger) dagegen dürfte nicht zulassungsfrei sein und ein Kennzeichen benötigen. Ob er versichert sein muss, hängt wohl auch davon ab, was genau das für ein Anhänger ist. Eine Versicherungspflicht besteht wohl, wenn er auch von einem Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h gezogen werden kann. Aber...

Da es sich beim Aufsitzmäher um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine handelt, darf dahinter gemäß § 32a StVZO grundsätzlich sowieso kein Anhänger geführt werden.

Personenbeförderung auf einem Anhänger wäre darüber hinaus auch gemäß § 21 Abs. 2 StVO verboten.

Weiß ich nicht, aber solltest du einen Führerschein haben, dann rate ich dir dringend von solchen Taten ab. Die entziehen dir die Fahrerlaubnis und schicken dich noch zur MPU. Das geht ganz schnell heutzutage.

Wenn das Fahrzeug schneller als 6 km/h fährt, benötigt es eine Straßenzulassung. Auf Fahrradwegen darfst du damit nicht fahren, denn das Fahrzeug ist wohl kein Fahrrad. Auf Feld- und Waldwegen auch nicht, denn diese sind öffentlicher Verkehrsraum.

Dass du alkoholisiert nicht fahren darfst, sollte dir eigentlich bekannt sein. Wenn du illegal mit dieser Maschine am Straßenverkehr teilnimmst und das auch noch betrunken, dann gibt das ziemlichen Ärger, wenn man dich erwischt. Du solltest es also tunlichst unterlassen.