Darf ein Polizeibeamter einfach das Handy einziehen, nur weil ich unerlaubt eine junge Frau in der Fußgängerzone gefilmt habe?

Folgendes

Am Donnerstag wurde mir mein Handy von einem Polizeibeamten eingezogen, weil ich vorher unerlaubt in der Fußgängerzone eine junge Frau kurz gefilmt hatte. Sie oder jemand anderes hatte das wohl bemerkt und als ich auf dem Weg zu einer Einrichtung war, machte ihr Freund auf der anderen Straßenseite ein Foto von mir.

Kurz darauf erschien dann ein Polizeifahrzeug mit zwei Beamten, welche mir den Sachverhalt schilderten und mich darum baten die Aufnahme auf dem Handy zu löschen, ansonsten drohe der Einzug des Gerätes. Nachdem ich das Handy entsperrt hatte zeigte ich dem Polizisten Video der Frau und löschte es dann auch vor seinen Augen.

Plötzlich, ich hatte halt noch einige andere Videos und Fotos drauf, meinte er, ich solle ihm doch auch das andere Video zeigen, was direkt vor dem anderen in der Liste war. Da war halt auch ein Mädel draußen zu sehen.

Dann meinte er, in dem Fall müsse das Gerät nun doch eingezogen werden, obwohl ich das Video gelöscht hatte, und fügte an, dass es in den vergangenen Wochen und Tagen angeblich noch mehr Hinweise bei der Polizei aus der Region gab, bei dem wohl auch unerlaubte Aufnahmen gemacht worden seien. Und deshalb bliebe ihm nun nichts anderes übrig als das Gerät mitzunehmen und durchsehen zu lassen. Habe es ihn dann freiwillig herausgegeben.

Wie ist hier die Rechtslage, war das von dem Beamten richtig gewesen oder war es überzogen? Habe halt auch eine starke psychische Beeinträchtigung, Angst und Zwangsstörungen.

Wie ist eure Meinung oder Wissen?

Internet, Polizei, Recht, Gesetz, Filmaufnahmen, Gesellschaft, Justiz, Beschlagnahmung
Angetrunken Auto gefahren in der Probezeit?

Ich bin betrunken Auto gefahren hatte 4 Bier getrunken bin in der Probezeit bin gegen ein Bordstein geknallt bin angehalten und ein anderes Auto blieb vor mir stehen um nach mir zusehen währen der Mann sich mit mir unterhält hat die Frau bereits die Polizei angerufen (ohne das ich das wusste) Ich bedankte mich beim Mann und hab gesagt ich fahre jetzt lieber nachhause zeitgleich sagte die Frau die Polizei ist auf den Weg wo ich das gehört habe bin ich direkt losgefahren an einer Ampel weiter weg blieb ich stehen und wollte auf normal machen 2 Streifenwagen mit Sirene blieben vor mir stehen ich bin innen das von rechts ausgewichen und bin dann in einer Sackgasse gelandet und die Beamten haben mich zu 4 aus dem Auto gezerrt und mich runtergedrückt.

mein Blut wurde abgenommen der Arzt hat mit mir Übungen gemacht ob ich beim Bewusstsein bin und meine Verletzungen angeschaut die Beamten sagten zu mir ich solle morgen wenn ich nüchtern bin mit dem Führerschein kommen ob zu schauen ob ich einen habe ich kann heute nüchtern dahin und meine Autoschlüssel abzuholen und hatte ihnen den Führerschein wie besprochen gezeigt er wurde einkassiert und mir wurde gesagt biss zum Richter müssen warten.

ich muss mit meinen Auto zur Arbeit kommen kann ich mein Führerschein wegen Arbeit bis zum Richter doch behalten oder ist es schon vorbei und was sind meine Konsequenzen Dankeschön

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Kann ich einen Verkäufer mit fehlender Rechnung Anzeigen und wie wird die Sache gehandhabt bei einer Reparatur?

Ich habe vor einer Woche ein Samsung Galaxy S23 Ultra bei einem Privatverkäufer abgeholt. Es handelt sich hierbei um den Modell vom letztem Jahr, deswegen ist es auch günstiger als aktuelle. Denn die neusten Handys sind unbezahlbar.

Der Verkäufer meinte, er würde mir eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Jedes mal wenn ich nach der Rechnung nachgefragt habe, schrieb er mir, er würde mir die am nächsten Tag zusenden. Mittlerweile sind es schon 8 Tage und der Verkäufer meldet sich nun überhaupt nicht mehr.

Dabei war mir die Rechnung am wichtigsten denn bei einem wiederverkauft will das Handy ohne Rechnung keiner haben und wie das bei einem Garantiefall gehandhabt wird ist mir auch nicht bekannt.

Sollte ich denn Verkäufer nun bei der Polizei anzeigen? Denn seinen Nachnahmen und Adresse habe ich. Allerdings seinen Vornamen nicht.

Verkaufen möchte ich das Handy nun auch nicht wirklich, denn ich ich bin mit dem Gerät überaus zufrieden und Geld für ein neues Smartphone habe ich jetzt nicht mehr.

Wie sieht es bei einem Garantiefall aus? Kann im Internet irgendwo der Status verglichen werden.

Außerdem habe ich mal gehört das bei einem Garantiefall das Produktionsdatum als Garantieanfang genommen wird. Doch ob das bei Samsung stimmt ist mir nicht bekannt.

Ich möchte gerne eine Garantie Erweiterung für mein Handy kaufen. Ist das ohne Rechnung/Lieferschein bzw. irgendein Dokument überhaupt möglich?

Wenn es also irgendwann zum Garanttiefalll kommen sollte wie wird das bei Samsung gehandhabt?

Mir ist außerdem eingefallen das man einen externen Garantiedienstleister abschließen kann wie z.b die Firme Wertgarantie. Ich glaube die brauchen keine Rechnung.

Smartphone, Rechnung, Betrug, Polizei, Samsung, Recht, Kleinanzeigen, Diebstahl, Garantie, Kopie, Garantiefall, Garantieverlängerung
Was mache ich bei Anzeigen wegen Nötigung im Straßenverkehr und Fahrerflucht?

Hallo. Ich habe mit einem Krankentransporter rückwärts gewendet und bin in einer engen Straße zu stehen gekommen. Auf meiner Seite standen parkende Autos. Ich bin dann normal losgefahren und habe nach ca. 10m ein entgegen kommendes Auto gesehen, welches noch ca. 30m entfernt war. Ich habe angehalten. Hinter mir näherte sich ein Auto (Blick durch den Seitenspiegel). Wäre das entgegen kommende Auto stehen geblieben, hätte ich weiterfahren können und wäre vorbei gekommen. Das Auto fuhr jedoch weiter und hielt 2m vor. Die Fahrerin wuselte wild mit ihren Armen und schrie. Ich legte den Rückwärtsgang ein, der Hintermann blieb jedoch direkt hinter mir stehen. Ich konnte nicht vor, nicht nach links oder rechts oder nach hinten. Die Fahrerin vorne meckerte weiterhin und ich zuckte mit den Schultern und winkte, dass sie bitte zurücksetzen solle. Nach 10 Sekunden schnallte ich mich ab und wollte aussteigen, als sie ruppelnd rückwärts fuhr. Dann fuhr sie ruppelnd rechts (von ihr aus) in eine ca. 5m breite Einfahrt (es hätte völlig gereicht, wenn sie an die Seite gefahren wäre). Als sie komplett auf dem Hof war, konnte ich vorbeifahren. Bei dem Einfahren auf den Hof hat sie sich (angeblich) an der rechten Seite am Radkasten eine große Delle+Lackschaden + Dellen und Lackschaden an der Hintertür zugeführt. Ich habe davon (natürlich) nichts mitbekommen. Jetzt hat sie mich wegen "Nötigung im Straßenverkehr" und "Fahrer/Unfallflucht" angezeigt. Wie soll ich vorgehen? Zeugen waren nicht vor Ort. Ich habe natürlich nicht das Kennzeichen von meinem Hintermann, weil ich nichts gemacht habe

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