Faker Strafbar gemacht?
Ich bin 16 Jahre alt und mir hatte jemand geschrieben und sich als 17 ausgegeben.
Wir haben uns relativ gut verstanden und ich hatte den Eindruck dass es kein Fake Account ist.
Nach 1-2 Tagen sollte ich ihm gewisse Bilder schicken dies haben wir dann gegenseitig gemacht dummerweise . Anschließend kam raus dass die Person sich als jemand anderes ausgegeben hat und war auch nicht 17 sondern 22 .
Ich wollte ihn daraufhin anzeigen aber eine Freundin arbeitet bei einer Rechtsanwältin und meinte dass man Nix dagegen machen sofern er es nicht Gespeichert hat und rum schickt.
Es handelt sich nicht um Cybergrooming weil ich über 14 bin , missbrauch oder so fällt auch weg weil er mir nicht gedroht hat bzw Geld bezahlt halt. Und das ausgegeben einer Fake Identität ist anscheinend in Deutschland nicht strafbar außer Betrug usw.
Was kann ich tun wie sieht es rechtlich wirklich aus ? Bitte nur jemand der sich ein wenig damit auskennt
8 Antworten
Du solltest Dich an Deine Erziehungsberechtigten wenden und dringed damit aufhören, Bildchen zu verschicken, da Du Dich damit selbst strafbar machst.
Lern einfach für die Zukunft draus und schick keine schmuddelbildchen von dir mehr herum. zu NIEMANDEM
eine der Möglichkeiten wäre
https://www.polizei.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Warnhinweise/221021_Sextortion.html
Was kann ich tun wie sieht es rechtlich wirklich aus ? Bitte nur jemand der sich ein wenig damit auskennt
Du hast das - aus freier Entscheidung - getan was er und auch DU gewollt hast.
Da es keine verbotene Handlungen gab ... auch nicht von ihm, solltest Du Dir an die eigene Nase fassen und Dich fragen, warum Du das getan hast.
Andere dafür verantwortlich machen zu wollen, ist sehr mieser Stil.
Wenn Du Kritik üben willst, dann fange mal bei Dir damit an.
Ein Anonymer Kontakt, den du nicht persönlich kennst darf dir alles erzählen was er sei. Es ist nicht strafbar, solange keine Straftat dabei verübt wird. Schick einfach nicht jedem der dir was erzählt Bilder von dir.
Wenn er die Bilder allerdings irgendwo veröffentlicht, oder weitergibt, dann ist es strafbar.