Ist das wirklich erlaubt, dass man absichtlich noch beschleunigt wenn einem jemand die Vorfahrt nimmt?!
19 Stimmen
7 Antworten
Nein, die StVO schreibt ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht vor, d.h. dass man sich auch bei Vorschriftsverletzungen anderer stets so verhalten muss, dass möglichst nichts passiert bzw. die Gefahr nicht noch erhöht wird.
Das machen allerdings Abzocker, die andere Verkehrsteilnehmer absichtlich in Unfälle locken und verwickeln, um anschließend bei der Versicherung abzukassieren
Wenn jemand auf seiner Vorfahrt beharrt, könnte er sogar Teilschuld bekommen. Problem dabei könnte halt die Beweisbarkeit sein, wenn es keine Zeugen gibt.
Denn ohne ist erstmal grundsätzlich der Schuld, der Vorfahrt achten musste.
Wenn man beschleunigt, um den Schnittpunkt beider Bahnen zu überqueren bevor der andere da eintrifft, dann beharrt man nicht auf seiner Vorfahrt, sondern dann vermeidet man den Unfall. Wenn man bremst, obwohl man gar nicht vorm Schnittpunkt beider Bahnen zum Stehen kommen kann, dann beharrt man auf seinem Recht, dem anderen im Weg zu sein.
Nein sich die Vorfahrt erzwingen zu wollen oder einen Verkehrsunfall zu provozieren ist selbstverständlich verboten
Wenn es so knapp hergeht, dann würde es so oder so zum Unfall kommen. Dann hast du mit dem Beschleunigen aber den Unfall noch vergrößert und trägst damit eine Teilschuld.
Was sagt die StVO dazu?
1. Angemessene Geschwindigkeit zur Vermeidung von Unfällen.
2. Gegenseitige Rücksichtnahme.
Fazit: Das Beschleunigen um auf das Recht der Vorfahrt zu pochen ist nicht erlaubt. Ist rechtzeitiges Bremsen nicht möglich, dann ist derjenige bereits zu schnell gefahren und hat hier auch bereits gegen die StVO verstoßen und würde es mit dem Beschleunigen nur noch verschlimmern.
Wenn man beschleunigt, um den Schnittpunkt beider Bahnen zu überqueren bevor der andere da eintrifft, dann erzwingt man nicht die Vorfahrt, sondern dann vermeidet man den Unfall. Wenn man bremst, obwohl man gar nicht vorm Schnittpunkt beider Bahnen zum Stehen kommen kann, dann erzwingt man ggf. die Kollision.