Polnischer AM führerschein mit 14; in Deutschland fahren?

2 Antworten

Aus der Frage geht leider nicht hervor, warum du den Führerschein in Polen gemacht hast und aus welchem Grund du damit in Deutschland fahren willst.

Sofern du polnischer Staatsbürger bist und die Fahrerlaubnis somit ganz regulär ohne irgendwelche Tricksereien in Polen erworben hast, gilt zumindest vorübergehend laut §29 Abs 1 FeV:

(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.

Das im Ausstellungsland gültige Mindestalter wird dabei nur in einem einzigen Fall nicht anerkannt:

(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben UND deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,

Du hast zwar das nach §10 Abs 1 vorgeschriebene Mindestalter nicht erreicht, aber das zweite Ausschlusskriterium nach dem "und" ist hier nicht erfüllt, denn die Fahrerlaubnis wurde von einem anderen Mitgliedsstaat der EU ausgestellt.

ja, jeder Polizist weiß ab welchem Alter man was fahren darf. Wenn AM in Polen wirklich ab 14 machbar ist, gilt der Führerschein in Deutschland nicht. Außerdem musst du einen Wohnsitz in Polen für 6 Monate nachweisen