Polnischer Führerschein in Deutschland?
Im polnischen Führerschein steht, dass man Roller (AM), Kraftfahrzeuge (B1) und selbstverständlich Auto (B) fahren kann. In Deutschland muss man allerdings einen extra Führerschein für den Roller machen. Gilt das trotz des polnischen Führerscheines, oder muss man tatsächlich einen Roller- Führerschein in Deutschland machen?
2 Antworten
Lies bzgl. dt. Führerschein https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/roller/roller-fahren/
Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins.
bis 45km/h = AM.
Hab übrigens einen brandneuen Führerschein (also die Karte; merke: Fahren ohne Führerschein also ohne die Karte bzw. ältere Formen davon = aktuell 10EUR Bußgeld, dagegen fahren ohne Fahrerlaubnis weil nie gemacht oder gerade entzogen ist = Straftat).
Zumindest wenn du vor vielen Jahren in Deutschland einen PKW-Führerschein gemacht hast, wird bei B1 nix drinstehen, das existiert nicht in D. Ich gehe aber stark davon aus, dass man im EU-Ausland wo es B1-Fahrzeuge gibt, diese auch mit einem dt. Führerschein der Kl. B fahren darf.
notting
Auch im deutschen Führerschein der Klasse B ist die Klasse AM eingeschlossen.