Polnischer Führerschein in Deutschland?

2 Antworten

Lies bzgl. dt. Führerschein https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/roller/roller-fahren/

Wer einen Pkw-Führerschein besitzt, darf ohne zusätzliche weitere Fahrerlaubnis ein Kleinkraftrad (bis 45 km/h) fahren. Gleiches gilt für Inhaber eines Motorradführerscheins.

bis 45km/h = AM.

Hab übrigens einen brandneuen Führerschein (also die Karte; merke: Fahren ohne Führerschein also ohne die Karte bzw. ältere Formen davon = aktuell 10EUR Bußgeld, dagegen fahren ohne Fahrerlaubnis weil nie gemacht oder gerade entzogen ist = Straftat).

Zumindest wenn du vor vielen Jahren in Deutschland einen PKW-Führerschein gemacht hast, wird bei B1 nix drinstehen, das existiert nicht in D. Ich gehe aber stark davon aus, dass man im EU-Ausland wo es B1-Fahrzeuge gibt, diese auch mit einem dt. Führerschein der Kl. B fahren darf.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Auch im deutschen Führerschein der Klasse B ist die Klasse AM eingeschlossen.