Mit der Simson nach Polen?

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§6 Abs 1 lfd.Nr.1 FeV:

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Gibt es in Polen ebenfalls eine Sonderregelung für ostdeutsche Oldtimer? Ich wage es zu bezweifeln, somit brauchst du dort Klasse A1 für ein 60km/h-Zweirad.