Darf ich meine PayBack Karte an der Tankstelle einfach scannen, wenn der Kunde das nicht macht?
Wenn ich den Kunden frage und er ablehnt, kann ich ja einfach scannen, oder?
Bist du Kunde oder Kassierer/in?
Kassierer!
8 Antworten
Verboten ist es nicht. -Du riskierst also keine Vorstrafen.
Allerdings riskierst du einen Rauswurf...
Musst du halt selbst entscheiden ob es das wert ist. Wir kennen deine Situation und den Arbeitsmarkt bei dir nicht.
Nein, kannst du nicht bzw. DARFST du nicht, das ist Betrug.
Früher oder später fällt das auf, du verlierst dann auf jeden Fall deine Arbeit. Wenn Payback das selber mitbekommt sperren die vielleicht dein Konto, es dürfte nicht soviel Leute geben die 10 mal am Tag "einkaufen" und das 5 mal die Woche.
2.1 An den teilnehmenden Verkaufsstellen und in teilnehmenden Online Shops der Partnerunternehmen erhalten Sie beim persönlichen Bezug von Waren oder Dienstleistungen eines Partnerunternehmens Gutschriften in Form von PAYBACK Punkten. (payback-AGB)
Eindeutig, oder? Was Du vorhast, wäre m. E. Betrug.
"Lediglich" ist hier wohl das falsche Wort.....
Hier wäre es das Erschleichen von Leistungen (Payback-Punkte), die einem gar nicht zustehen (mangels persönlichem Bezug). Und das ist ein Betrug....
Und es ist nicht ein Verstoß gegen die AGB, sondern gegen den Vertrag, den man als Nutzer mit Payback eingegangen ist.
Dazu gab's meines Wissens schon mal einen vergleichbaren Fall vor Gericht. Ging nicht gut aus für den Kassierer.
Afair stand der Vorwurf des Betrugs im Raum.
Das war doch ein Getränke-Bon? Damit wurde der Laden unmittelbar „geschädigt.
Nee, die Pfand-Bons waren eine andere Baustelle.
Ich hab mal einen redaktionellen Text herausgesucht:
https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/die-kassiererin-und-ihre-payback-karte-37475
Betrug? Die Punkte gehen lediglich an einen anderen Verbraucher über. Geschädigt wäre ja dann nur der "Ursprungskunde."
Payback verschenkt allerdings nichts. Die Punkte gibt's im Tausch gegen Informationen zum Kaufverhalten.
Und an dieser Stelle bekommt Payback nicht die gewünschten Daten - weil der Punkteempfänger nicht der Käufer ist.
Strafrechtlich wird das zwar keine Konsequenzen haben, aber den Job dürfte man los sein und die Punkte werden von Payback auch wieder einkassiert.
Lohnt sich vermutlich also eher nicht.
Stellt sich also wieder die Frage, ob es strafrechtlich ein Betrug sein kann, wenn lediglich falsche Daten für PayBack als Schaden entstehen.
Betrug ist es nicht.
Legdiglich ein Verstoß gegen die AGB.