Könntest du eine Person mit einem Messer entwaffnen?


27.05.2025, 00:33

Wie

36 Antworten

Jeder der sagt, er könnte das, ist entweder Superman oder lügt. Ja, wenn man Glück hat dann kann das je nach Situation klappen. Aber zu behaupten man könnte immer, überall jemanden mit Messer entwaffnen ist mehr als dämlich. Wenn man schon einem Nahkampf nicht aus dem Weg gehen kann, sollte der Fokus auf Abblocken des Messers und auf Schlägen liegen, den Gegner kampfunfähig machen. Wer zu Beginn eines solchen Kampfs schöne Kopftreffer erzielt hat eine Chance. Wer erstmal nach dem Messer greift und versucht zu entwaffnen verliert seine Hand und vermutlich sein Leben.

Wenn ich einen Regenschirm mit Aufspannautomatik oder taktische Taschenlampe hätte schon. Alle grinsen bei der Erwähnung des Regenschirms. Aber der Schirm ist Schlag und Stichwaffe in Personalunion. Das automatische Aufklappen des Schirms löst einen Schreck aus. Man hält den Gegner auf Abstand und man kann zuschlagen. Der Messerstecher sticht in den Schirm oder verliert das Messer aus der Hand.

Wie Profis es anwenden würden sieht man hier

https://www.youtube.com/watch?v=U1iTaKLfq_E

M.49.verh.

Wenn er 5 Promille hat wohlmöglich. Andernfalls wirds 50/50, weil er braucht dich nur einmal zu treffen dann machst du nicht mehr lange


LUKEars  27.05.2025, 05:59

grünau... lieber weglaufen, bevor das Messer rauskommt... 😋

Bene56  27.05.2025, 13:36
@LUKEars

Das Problem hierbei ist auch die meisten werden nicht schneller sein als der kriminelle, das letzte mal richtig gesprintet sind sie vor Jahren. Aber so ein krimineller hingegen sprintet wahrscheinlich regelmäßig..

In der Theorie könnte ich das - und auch im Training der waffenlosen Selbstverteidigung, zu dessen Teilnahme ich als waffentragende Zollbeamtin verpflichtet bin.

Aber wie es in einer realen, akuten Situation tatsächlich wäre, weiß ich nicht.

Natürlich könnte ich im Ernstfall von der Dienstwaffe Gebrauch machen, das hätte aber nichts mit "entwaffnen" zu tun.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft