Strafe zu schnell Mofa fahren 25kmh?


26.05.2025, 20:54

Bremsen etc. sind natürlich für 100kmh ausgelegt. Ist aber nichts vom TÜV abgenommen.

Rotfuchs716  27.05.2025, 16:29

wie willst du denn eine Puch Maxi auf 100 km/h? Das geht technisch garnicht!

Kkkkkkkkkk5 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 19:05

74ccm Membraner

24mm Vergaser

28mm Auspuff

Damit geht das sogar sehr gut

4 Antworten

Ein Fahrzeug mit einer faktischen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h zählt als Kraftfahrzeug i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 FeV, ohne unter die Ausnahme des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 zu fallen. Du bist daher nicht berechtigt, ein solches Fahrzeug zu Führen, ohne mindestens im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein.

Ein Fahrzeug mit einer faktischen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fällt aber auch nicht mehr unter die EU-Klasse L1e-B und damit nicht mehr unter die deutsche Fahrerlaubnis-Klasse AM. Sprich: Auch mit einer AM-Fahrerlaubnis darfst du ein solches Fahrzeug nicht bewegen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Abs. 1 StVG) ist eine Straftat. Im Jugendstrafrecht wird es wohl auf eine gehobene Anzahl Sozialstunden und Verkehrsunterricht o. ä. (§ 10 / § 15 JGG) hinauslaufen.

Dazu kommen zwei Punkte im FAER (Anlage 13 Nr. 2.1.11 FeV), die fünf Jahre lang stehen bleiben (§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a StVG). Auf einen eventuellen PKW-Führerschein wird sich das auch nicht gerade positiv auswirken, über solche Vorfälle wird grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde informiert.

Dazu kommen ggf. noch weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Tateinheit wäre allerdings zu prüfen.

Mit erloschener Betriebserlaubnis und ohne entsprechenden Versicherungsschutz wird das Fahrzeug zumindest aber sofort stillgelegt und sichergestellt.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


Rotfuchs716  27.05.2025, 20:18

Die Fahrerlaubnis ist hier eigentlich irrelevant da das Mofa bei der Leistung weder zugelassen noch auch nur zulassungsfähig wäre. Insofern dürfte man damit mit garkeiner Führerscheinklasse fahren; das Kriterium scheint von daher irrelevant.

Answer1234567  27.05.2025, 23:25
@Rotfuchs716

Das ist nicht ganz korrekt, die technische Höchstgeschwindigkeit entscheidet hier über die Frage, ob es sich bei dem Führen dieses Fahrzeuges um eine Straftat handelt. Wenn ich einen PKW unerlaubt umbaue, ohne dabei den Grundsatz "zulg. Gesamtmasse max. 3,5 t" zu berühren, erlischt zwar die Betriebserlaubnis, aber das Führen eines solchen Fahrzeuges vollendet nicht den Tatbestand des § 21 Abs. 1 StVG.

Rotfuchs716  27.05.2025, 23:31
@Answer1234567

Der Pkw bliebe aber immer noch in der Kategorie der Fahrzeuge der Kategorie B während sich das 115 km/h schnelle Mofa in keine legale Fahrzeugklasse einordnen lässt. Als Mofa ist es führerscheinfrei und auf 25 km/h beschränkt. Es ist aber auch legal kein Moped, Kleinkraftrad oder Kraftrad und könnte dies nicht einmal durch entsprechende Eintragungen werden bei der Motorleistung. Der zunächst unerlaubte Umbau bei dem Pkw wie etwa Motortuning könnte immer noch nachträglich vom TÜV abgesegnet werden was bei dem Mofa bei dem Tempo nicht ginge.

Die Frage ist sinnlos da das nicht machbar wäre. Mit einer Puch Maxi kämst du allenfalls auf 45 oder 50 km/h. Dann kannst du sie eventuell als Moped statt Mofa ummelden. Selbst ein Mofa mit Gangschaltung würde nach diversem Tuning allenfalls vielleicht auf 70 km/h kommen.


Kkkkkkkkkk5 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 19:03

Meine Puch kommt auf 115kmh das ist heut zu Tage möglich.

Rotfuchs716  27.05.2025, 20:00
@Kkkkkkkkkk5

Ich hatte mal mit enormen Aufwand (Zylinder, Zylinderkopf, Zahnrad, Kolben) ein Mofa mit 2-Gang Sachs Motor mit ursprünglich 0.8 PS frisiert. Als Ergebnis hatte ich dann Spitze 52 statt zuvor 35 km/h. Die Rekord bei anderen in meiner Schule lag angeblich bei 80 km/h. Und eine Puch Maxi hat nicht einmal mehr als einen Gang! Ungedrosselt laufen die je nach Land 40-50 km/h

Kkkkkkkkkk5 
Beitragsersteller
 27.05.2025, 21:35
@Rotfuchs716

Sind ja natürlich auch nicht nur originale teile verbaut.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Betriebserlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz..

Das kann man alles selbst rauslesen, aus dem aktuellen Bussgeldkatalog...

Sei dir aber sicher, es wird noch teurer, denn auch der Öffentliche Nahverker kostet Geld - und den wirst du eine längere Zeit brauchen, oder ein Taxi...


Kkkkkkkkkk5 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 21:11

Man kriegt doch beim ersten Mal anhalten keine führerscheinspeere und wenn schon bin vom Dorf dann wird Fahrrad gefahren.

deruser1973  26.05.2025, 21:16
@Kkkkkkkkkk5

Das was du da machst ist aber keine Bagatelle - das sind 3 Starftaten auf einmal...

Bei einer, wird der Richter vielleicht noch ein Auge zudrücken..

Aber mach nur, erzähle uns nächstes Jahr, wie teuer es war...

Inhaltlich technischer Blödsinn. Rein theoretisch sehe ich die Frage gestellt. Darüber befindet der Staatsanwalt, so komplex sind die Vergehen. Hängt vom Alter ab und beginnt bei Geldstrafe bis Knast.