Kann ich mit meiner Fachhochschulreife in anderen Bundesländern studieren?

Hallo,

ich habe zur Zeit folgendes Problem. Unzwar möchte ich mich für ein Studium in Wiesbaden (Hessen) oder in Worms (Rheinland Pfalz) bewerben. Meine Frage die ich mir Stelle ist jetzt ob mein Abschlusszeugnis, welches in in BaWü erworben habe, in diesen Bundesländern gültig ist. In meinem Zeugnis ist ein Vermerk mit:

"Durch das Bestehen der Abschlussprüfung wurde die Fachhochschulreife für das Studium an Fachhochschulen in Baden Württemberg erworben"

Auf der Website von der RheinMain Hochschule in Wiesbaden steht:

"Ob Ihr außerhalb von Hessen erworbenes Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z. B. ”...dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg...”, beantragen Sie bitte frühzeitig vor der Bewerbung beim..."

Ist damit jetzt das selbe gemeint? Oder wird in meinem Vermerk nur drauf hingewiesen, das ich meine Fachhochschulreife in BaWü erworben habe, aber trotzdem in anderen Bundesländern studieren kann?

Wenn es nicht so ist wird es richtig stressig mit den Bewerbungen, weil bis ich dann eine Gleichstellung meines Abschlusszeugnisses in den bestimmtem Bundesländern beantragt habe, wird es lange dauern. Davon gehe ich zumindest aus. Leider habe ich davor gar nicht darauf geachtet und bin, denke ich mal, spät dran, da jetzt erst ab 3. Januar 2022 die Hochschulen aufmachen und ich mich auch an keinen Wenden kann für Fragen.

Hat jemand selber schon Erfahrung damit gemacht oder kann mir irgendwie auf die Sprünge helfen?

Danke im Voraus.

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Zulassung ETH Zürich?

Hallo zusammen,

Ich bin mir bei einer Aussage der Schweizer Zulassungsbehörde bzgl. der prüfungsfreien Zulassung an der ETH Zürich unsicher. Ich hab an swissuniversities und an die ETH direkt geschrieben, die mich beide abwimmeln "Erst nach vollständiger Bewerbung ist es möglich Ihnen mitzuteilen, ob Sie die reduzierte Aufnahmeprüfung machen müssen" -> ergo erst 150CHF zahlen, dann Antwort (Ein Unding meiner Meinung nach). Ich kopiere die Mail einfach mal rein und bitte nach eurer Auslegung oder eventuell hat ja jemand damit bereits Erfahrung gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bezüglich der Zulassung an der ETH Zürich als Deutscher bin ich mir bei folgender Formulierung unsicher und bitte Sie darum, mir die Bedeutung zu erläutern. Ich habe bereits mit swissuniversities geschrieben, diese haben jedoch mit dem Hinweis auf die Autonomie der Universitäten auf Sie verwiesen.

 

Zudem müssen vier weitere Fächer aus den folgenden Disziplinen Gegenstand der Gymnasialausbildung der letzten drei Jahre gewesen sein: Physik, Chemie, Biologie, Informatik, eine weitere Sprache, Geografie, Geschichte, Wirtschaft.“

 

Müssen vier weitere Fächer während der kompletten letzten drei Jahre Teil der Ausbildung gewesen sein (sprich 10., 11., und 12. Klasse) oder nur teilweise in den letzten drei Jahren Teil der Ausbildung gewesen sein (z.B. wurde Biologie in der 10. Klasse belegt, jedoch nicht in der 11. Oder 12. Klasse)?

 

Zählt somit im oben genannten Beispiel Biologie zu den vier weiteren Fächern oder nicht?

 

In meinem persönlichen Fall erfülle ich die erste Voraussetzung

 

(„Unterricht in den Fächern 1. Mathematik 2. Physik oder Chemie oder Biologie und 3. Unterrichtssprache oder Fremdsprache während der letzten zwei Jahre vor dem Abitur. Diese drei Fächer müssen Gegenstand der Abiturprüfung […] muss mindestens 70% des Maximalwerts betragen.)

 

mit den Fächern Mathematik, Physik und Deutsch. Zur zweiten Voraussetzung erfüllen nach meiner ersten Interpretation (während der kompletten letzten drei Jahre) nur die Fächer Englisch, Geografie und Geschichte die Bedingungen (Chemie hatte ich bspw. nur in der 10. Und 11. Klasse, nicht aber in der 12. Klasse). Da dies nur drei sind falle ich danach in die reduzierte Aufnahmeprüfung.

 

Oder aber es ist wie nach meiner zweiten Interpretation (in den letzten drei Jahren), sodass Chemie in die Kategorie der vier weiteren Fächer fällt, dann wäre ich berechtigt zulassungsfrei an der ETH zu studieren.

 

Ich bin dankbar für eine Rückmeldung, welche Auffassung korrekt ist.

Und ebenso bin ich für jede Rückmeldung hier auf Gute-Frage dankbar :)

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Kann ich eine automatische Zulassung wieder absagen?

Hallo dadraussen,

ich habe mich bei einer Uni beworben, hatte aber gar nicht die Intention angenommen zu werden, da ich jetzt einen anderen Weg gewählt habe. Mir wurde das geschrieben und ich weiss gerade nicht, wie ich das deuten soll.... bin ich jetzt schon immatrikuliert oder muss ich nach dem 09. (solange ist hochschulstart gesperrt) die zulassung ablehnen... oder wie ist das gemeint? Vielleicht hat da jemand ja eine aussagekräftige Antwort zu.

....wurde automatisch die Zulassung erteilt. Alle anderen Bewerbungen scheiden aus dem Verfahren aus und weitere Zulassungen sind nicht mehr möglich.

Wann und von wem Sie Ihren für die Immatrikulation erforderlichen Bescheid erhalten oder abrufen können, entnehmen Sie bitte unter dem Menüpunkt "Meine Bewerbungen" der Rubrik "Abgegebene Bewerbungen", Spalte "Status".

Bitte beachten Sie folgende Hinweise der Hochschule:

In frühestens 5 und spätestens 30 Minuten steht Ihnen für 14 Tage ab Zulassungsdatum die Online-Immatrikulation unter https://cat.fh-bielefeld.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie Ihre dort genannte persönliche Frist zur Einschreibung. Im Anschluss an die Online-Immatrikulation erhalten Sie den „Antrag auf Immatrikulation“ als PDF-Download. Diesem entnehmen Sie auf der letzten Seite, welche Unterlagen Sie anschließend per Post an die FH Bielefeld schicken müssen, damit die Einschreibung vorgenommen werden kann.

Der Zulassungsbescheid wird Ihnen hier im Portal von Hochschulstart bereitgestellt - je nach Zeitpunkt der Zulassung:

- Montags um 15 Uhr

- Donnerstags um 15 Uhr

Wenn Sie den Postversand gewählt haben, geht Ihnen der Bescheid entsprechend später per Post zu.

Bitte beachten Sie die aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Rahmenbedingungen der jeweiligen Hochschulstandorte, informieren Sie sich über ggfs. bestehende Impfmöglichkeiten an Ihrem Hochschulstandort und nutzen Sie bitte die Impfmöglichkeiten an Ihrem Wohnort.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Hochschulstart-Team

Ich habe ein wenig Angst dass ich jetzt automatisch immatrikuliert bin.... das soll auf keinen Fall sein.

Vielen dank für die Hilfe

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