Hallo,
bei der Führerscheinklasse B ist es ja so, dass bei einem Anhänger die zGG vom Auto + Anhänger nicht 3500kg überschreiten darf (Ausnahme 750kg Anhänger), auch wenn das tatsächliche Gewicht unter 3500kg liegt.
Entweder könnte man einen BE-Führerschein machen oder den Anhänger ablasten, so dass das zGG genau 3500kg ist.
Ist dies dann Vorsätzlich oder Betrug, wenn man dies so macht und ggf. den Anhänger mal überladet? Technisch kann der Anhänger die Last tragen, nur darf er das offiziell nicht mehr. Bleibt es dann noch bei einer Ordnungswidrigkeit wegen Überladen oder kann es heißen, dass man Bewusst die zulässige Gesamtmasse geändert hat und daher statt Ordnungswidrigkeit ==> Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Viele Grüße