PKW – die meistgelesenen Beiträge

Führerschein... 2,8 Tonnen Grenze?

Einen schönen guten Morgen zusammen,

meine Frage bezieht sich auf "irgendeine" Grenze beim Fahren von PKW oder KleinLKW.

Ich habe mich schon durchs Netz gelesen wie sonst was... Überall steht, das man mit dem Führerschein der Klasse B Fahrzeuge mit 3,5t zul. Gesamtgewicht fahren darf!

Soweit sogut, das war mir schon klar.

Nun hatten wir gestern in meiner Firma die Diskusion (Handwerksbetrieb), das ein Arbeitskollege (warum auch immer) nur Fahrzeuge bewegen darf die ein zul. Gesamtgewicht von NUR 2,8t haben.

Das heißt, nach seinen Aussagen, er dürfte unsere Sprinter und den KleinLKW (Pritschenwagen) mit einer zul. Gesamtmasse von 3,5t nicht fahren.

Stimmt das denn?

Gibt es wirklich so eine Regelung? Also darf er wirklich diese Fahrzeuge nicht fahren?

Das es früher (sehr lange her) einmal diese Grenze gab mit 2,8t, das weiß ich, diese wurde aber nach EU-Richtlinien auf 3,5t angehoben.

Dazu nochmal ganz "doof" gefragt, kann solch eine Regelung / Begrenzung angefordert / eingeräumt werden, wenn es wegen Punkten oder sonst was zur Erneuerung des Führerscheins kam (MPU und oder so? Sprich, das man als "Strafe" im zul. Gewicht heruntergestuft wird?

Es geht hier eben darum, DARF mein Kollege jetzt mit einem "normalem" Führerschein wirklich nur diese 2,8t Grenze fahren (wenn ja -> WARUM <-) oder darf er wie jeder sont üblich die 3,5t Grenze fahren und somit auch unsere Firmentransporter?

Über eure aussagekräftigen Antworten würde ich mich sehr freuen!

(und bitte keine Antworten wie: "ja man, logo darf er 3,5t fahren" oder sowas, mir geht es hauptsächlich um diese verwirrende Aussage, die irgendwie NIRGENDS nachlesbar ist, er dürfe nur 2,8t fahren... hierzu hätte ich gerne konstruktieve Aussagen die solch eine Beschränkung definieren)

Vielen Dank euch schonmal im Voraus.

Grüße Chris

Technik, LKW, PKW, Tonne, Führerscheinklassen, Auto und Motorrad

Nachbar nervt er parkt einfach vor meinem Haus? Wo bleibt der Anzeigenhauptmeister?

Ich wohne in einem Reihenhaus. Ein Nachbar wohnt rechts von mir und einer links vor mir. Ich hab das mal bildlich festgehalten (Bitte nicht lachen). H= Haus, G=Grundstück A=Auto.
wie man sehen kann gibt es eine Hauptstraße und dort parkt man eig auch sein Auto und nicht in der Einfahrt.
Ich wohne in der Einfahrt 2 im Haus5 und mein Nachbar mit dem ich Probleme habe im Haus6. Er hat jedoch als einziger ein zusätzliches Grundstück gekauft im Gegensatz zu den anderen so, dass er quasi direkt vor seinem Haus parken kann was ziemlich cool ist, aber er hat noch ein zweites Auto und diesen parkt er einfach oft vor meiner Haustür obwohl es kein öffentlicher Parkplatz ist, aber halt auch kein privates Grundstück. Jedes Haus hat vor der Haustür noch eine 2 Meter Terasse und danach kommt die Einfahrt. Also das Auto behindert mich jetzt nicht unbedingt, aber wenn ich mit dem Fahrrad oder mit dem Motorroller oder Schubkarre etc. raus möchte wird es schon schwer.

Also ich halte auch oft vor meiner Haustüre um kurz den Einkauf abzulagern und danach fahr ich aus der Einfahrt raus und parke auf der Hauptstraße. Den ganzen Tag aber da zu parken ist so asozial und das obwohl ich schon oft darum gebeten habe nicht dort zu parken. Ich habe es ihm schon 3 mal gesagt, dass er da nicht parken soll und jetzt will ich ihn beim Ordnungsamt verpetzen so wie es der Anzeigen Hauptmeister immer macht und wollte fragen ob das überhaupt geht? Ich meinte es ist ja nicht mein privat Grundstück wo er parkt aber es ist halt trotzdem nicht erlaubt. Wo kann man das melden?

Bild zum Beitrag
Auto, Haus, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, einfahrt, Grundstück, parken, Parkverbot, PKW, Reihenhaus, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Anzeigenhauptmeister