Umgangsrecht Vater - 3 jähriges Kind?
Hallo,
also bevor hier wieder ein Aufschrei passiert. Es ist erwünscht, dass der Vater ein Umgangsrecht ausübt, dass hier soll keine Frage darüber sein, wie man das verhindern kann!!
Eine Freundin von mir hat sich vor etwas mehr als einem Jahr von Ihrem damaligen Partner getrennt, das gemeinsame Kind ist 3 Jahre alt und lebt bei der Mutter. Bisher war es so, dass der Vater das Kind geholt hat, wann es ihm gepasst hat..mal Ja mal Nein, mal Nachmittags, mal über Nacht. Meine Freundin wünscht sich für das Kind allerdings eine verlässliche Struktur, sowohl für das Kind, als auch für sich. In der Vergangenheit kam es dadurch immer wieder zu Konflikten mit dem Ex-Partner und es kam auch zu Handgreiflichkeiten seitens des Vaters.
Jetzt geht das ganze vors Familiengericht. Meine Freundin plädiert, fürs erste, für ein Umgangsrecht jedes 2. Wochenende und 1x in der Woche am Nachmittag. Ihr Ex-Partner möchte jedes 2. Wochenede und 2x in der Woche auch über Nacht. Das möchte meine Freundin (noch) nicht, da das Kind gerade in den Kindergarten gekommen ist und sich ohnehin schwer mit der Trennung tut. Der Vater wohnt weiter weg und ist auch nicht besonders zuverlässig.
Wie stehen Ihre Chancen das es vor Gericht zu Ihren Bedingungen entschieden wird, oder hat der Ex-Partner da ebenfalls gute Karten?
Wie gesagt, es soll überhaupt nicht darum gehen, Ihn zu beschränken, aber er hat wenig Zeit mit dem Kind verbracht und wenn er das Kind hat, ist er bei seinen Eltern überlässt Ihnen das Kind. Es fehlt an Vertrauen und das muss erst aufgebaut werden, später kann man den Umgang ja immer noch erweitern. Aber fürs erste wäre es meiner Freundin zu viel und die Sorge um das Wohl des Kindes zu groß!