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Brauche dringend Hilfe - werde Insekten / kleine Fliegen nicht los und weiß nicht woher diese kommen

Ich bin langsam echt verzweifelt. Wir haben einen normalen /sauberen Haushalt und vorher (wir wohnen schon länger in dem Haus) noch nie das Problem. Es fing jetzt im Sommer an, ich merkte irgendwann das unsere ganze Lampe voller kleiner Tierchen war. Dachte erst es wären Fruchtfliegen aber nachdem ich diese mir mal angeguckt hatte, merkte ich dass es KEINE Fruchtfliegen waren. Diese Tierchen sind braun, können fliegen und sehen (wenn sie irgendwo sitzen/sie bewegen sich eigentlich nicht und lassen sich sogar von der Lampe abschütteln also fallen dann runter anstatt wegzufliegen) einfach aus wie braune Punkte.Wenn sie sitzen kann man die Flügel nicht erkennen, sind einfach runde (minimal etwas längliche)Punkte. Da wir diese Tiere seltsamerweise NUR im Wohnzimmer haben und sonst nirgendwo dachte ich event. dass sie von draußen (wir haben eine Terassentür, durch die wir ab und zu Müll raus bringen, und die dann auch mal ganz kurz auf ist) reinkommen? Habe dann alles Obst was vom Baum gefallen ist entfernt weil ich dachte (obwohl es keine Fruchtfliegen) sind, dass sie vielleicht doch daher kommen. Wurde aber nicht besser. Dann kam der Winter und ich dachte dass es ja jetzt mal aufhören müsste weil die Tiere doch sicher draußen sterben bei der Kälte?? Es ist auch besser geworden aber weg sind diese irgendwie immer noch nicht (hatte heute erst wier 5 Stück platt gemacht). Habe das Wohnzimmer abgesucht aber kein "Nest"gefunden (auch Sofa weggeschoben und alles). Meint ihr das diese wahrscheinlich von draußen kommen?Oder glaubt ihr dass sich diese innerhalb des Wohnzimmers vermehren? Wenn ich jetzt wüßte dass sie von draußen kommen dann würden wir die Tür einfach zur Terasse hin nicht mehr öffnen, allerdings geht das ja jetzt auch nicht für immer. Würde mich über Hilfe freuen

Garten, fliegen, Insekten, Käfer, Schädlinge

Einfriedung des Grundstückes, Verstehe ich das so richtig?

Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Geländes, das nur durch ein Tor, eine Schranke oder eine vergleichbare Einrichtung betretbar ist. In Bebauungsplänen oder auch anderen Satzungen ist vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Dort kann bestimmt sein, dass Zäune eine bestimmte Höhe haben müssen und auch aus welchem Material sie sein sollen. Es kann für die Einfriedung auch bestimmt sein, dass nur Hecken zu nutzen sind oder Drahtzäune umpflanzt werden müssen. Genaue Auskünfte erhält man von der Gemeinde. Es kann auch unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern geben. Das ergibt sich aus dem Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Meistens ist Stacheldraht auch gar nicht erlaubt. Zäune müssen sicher und ungefährlich sein. Nachbarn können sich auch untereinander einigen, wie die Grundstücke eingefriedet werden sollen. Normalerweise steht eine Einfriedung unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Wer einen Zaun zur Einfriedung setzen will, muss das auf seinem Grundstück tun. Der Zaun muss auf dem eigenen Grundstück stehen und auch nicht mitten auf der Grundstücksgrenze. Seitliche Zaunpfähle müssen so gesetzt werden, dass die glatte Seite zum Nachbarn zeigt. Bei der Einfriedung durch eine Hecke gelten die gleichen Grenzabstände wie auch sonst bei Bäumen und Sträuchern. Soll ein Grundstück zur Straße hin eingefriedet werden, ist der Eigentümer des Grundstücks zur Einfriedung verpflichtet und nicht der Eigentümer der Straße. Liegen zwei Grundstücke nebeneinander an derselben Straße oder demselben Weg, dann hat der Eigentümer des Grundstücks, das von der Straße oder dem Weg gesehen links liegt, zum rechten Nachbargrundstück hin einzufrieden. (Grundsatz der Rechtseinfriedung). Ob es eine Einfriedungspficht (rechts) gibt, hängt vom jeweiligen Nachbarrechtsgesetz ab. Das kann also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Entscheidend ist, ob zwei Grundstücke an einer Straße eine gemeinsame Grenze haben. Liegt ein Grundstück zwischen zwei Wegen oder Straßen, so kommt es darauf an, wo der Haupteingang liegt. Von dieser Straße oder diesem Weg aus ist zu entscheiden, welches Grundstück das rechte Nachbargrundstück ist. Hätte nach dem Grundsatz der Rechtseinfriedung keiner der Grundstückseigentümer einzufrieden oder hätten beide einzufrieden, so trifft die Einfriedungspflicht beide Grundstückseigentümer gemeinsam. Wenn der Abstand einer toten Einfriedigung zur Grenze weniger als 0,5 m beträgt, muss die Ausbesserung von ihrer Seite aus möglich sein (§ 11 Abs.3 NachbG). Verlangt auch nur ein Nachbar eine Einfriedung, so ist der andere verpflichtet, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen. Das kann ein Zaun, eine Hecke oder eine Mauer sein. Die Einfriedung ist auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Der Nachbar der einfrieden will, muss den Nachbar der nicht nicht einfrieden will, schriftlich dazu auffordern, bei der Einfriedung des Grundstücks mitzuwirken.

Haus, Garten, Eigentum, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grund

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