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Kurzzeitig Geisterfahrer, Folgen?

Guten Abend, mir ist etwas sehr peinliches passiert, was so natürlich niemals passieren sollte.

Folgendes Szenario.. Ich fahre innerorts auf einer Straße mit zwei Fahrspuren in meine Richtung. Auf der anderen Seite, zwischen Gebüschen usw. sind ebenfalls zwei Fahrspuren in die entgegengesetzte Richtung.

Ich ordne mich zum Linksabbiegen ein und sehe, dass an der Stelle wo ich einbiegen will, ein Unfall / eine Kontrolle war (Polizei und LKW haben beide Spuren blockiert). Unaufmerksam, bin ich vor der Verkehrsinsel, die die Richtung angezeigt hat, in den zweispurigen Gegenverkehr gefahren. Weit und breit war kein Gegenverkehr.

Ich habe die Geschwindigkeit reduziert, den Blinker links gesetzt und auf die, von der Gegenfahrbahn gesehen rechte Abbiegespur eingeordnet, die Autos durchgelassen und nach rechts gefahren. Sozusagen ein Wendemanöver, ich hoffe ihr könnt euch das vorstellen.

Im Rückspiegel hab ich beobachtet wie die Polizei stand und mit dem Finger auf mich gezeigt hat (Glaube es gesehen zu haben). Als ich weggefahren bin habe ich ein Blick in den Rückspiegel geworfen und gesehen, dass ein anderes Auto vermutlich auch versehentlich in den Gegenverkehr eingebogen hat, aber mit dem Polizisten geredet hat.

Die Polizisten hätten mein Kennzeichen bei diesem Manöver lesen können. Habe ich irgendwelche Folgen zu erwarten? Wenn ja, welche?

Danke im Voraus

Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

Was bedeutet "Nichteignung zum führen von Kraftfahrzeugen"?

Hey!
Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus...
Ich wollte meinen Führerschein der Klasse B machen, wurde dann (aufgrund einer Jungendsünde mit Cannabis) zu einem Ärztlichen Gutachten (u.a. Pipi Test) geladen, welches ich auch bestanden habe.

Jedoch hatte ich nur 20 Tage zeit das Gutachten beim Straßenverkehrsamt einzureichen.

Da jedoch frühzeitig abzusehen war, das ich nicht schnell genug einen Termin für das Gutachten bekomme fragte ich bei meiner Sachbearbeiterin beim Straßenverkehrsamt nach einer Fristverlängerung, welche aber leider Gottes abgelehnt wurde.

Naja wie dem auch sei, ich habe meiner Sachbearbeiterin gesagt an welchem Tag ich den Termin für das ÄG. habe. Der Termin war 1 Tag nach Ablauf der Frist (hab leider wirklich nirgends schneller einen Termin bekommen).
Habe dann das ÄG. am selben Tag noch beim Straßenverkehrsamt eingereicht...
Soo jetzt hatte ich leider heute einen Brief vom Straßenverkehrsamt im Briefkasten in welchem es heißt...

Ihren Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B vom xx.xx.xx lehne ich ab...
Nach §11 Abs. 8 Fev. kann daher auf Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen werden.

Habe heute direkt bei meiner Sachbearbeiterin angerufen da ich absolut nicht verstehe was das für mich bedeutet (Ob ich eine MPU machen muss oder ob ich Überhaut keinen Fürhrerschein mehr machen darf).

Leider habe ich mit meiner Sachbearbeiterin scheinbar einen totalen Glücksgriff gelandet, diese hat sich leider geweigert mir irgendeine Auskunft zu geben und meinte nur flappsig, dann solle ich doch google benutzen und hat aufgelegt.

Ich habe natürlich Ihren super tollen ratschlag google zu benutzen befolgt und bin genauso doof wie vorher.

Da ich halt mein ganzes erspartes in den Führerschein und das ÄG. gesteckt habe, bin ich jetzt ziemlich am verzweifeln.

Also bin ich jetzt hier und hoffe das mir jemand helfen kann...

Bedeutet das jetzt ich darf solange ich lebe keinen Führerschein mehr machen?
Oder Muss ich erst eine MPU machen (von dem Idiotentest steht im schreiben nämlich überhaupt nichts)?
Darf ich denn überhaupt weiterhin meinen Roller mit 25 Kmh Fahren (Die Prüfbescheinigung fürs Mofa habe ich nämlich noch)?

Ich würde mich wirklich super über eine Antwort freuen (falls sich jemand mit dem Thema gut auskennt).
Liebe Grüße und schonmal herzlichen dank im voraus.

Auto, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Gesetz, Fahrerlaubnis, Straßenverkehr

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