Ohnr Führerscheinauto fahren?

5 Antworten

hat ein großes privatgründstück von allen Seiten abgesperrt mit Garagen von links kann man ins privat Grundstück reinfahren

Wenn da "links" ein Zaun mit geschlossenem Tor ist, dann darfst du dort fahren.

Wenn da auch irgendein fremder Typ reinfahren könnte, der zu blöd ist aufs Navi zu gucken, dann ist es öffentlicher Verkehrsraum und du brauchst eine Fahrerlaubnis.

mein Auto aus der Garage fahren weil ich es gerne mall wieder an haben will
  1. Laufenlassen im Stand ist verboten.
  2. Wenn, dann müsste der Motor dabei warm werden. Also nicht nur 5 Minuten laufen lassen, sondern mindestens eine Stunde (bei Standgas).
er stand jetzt schon 5 monate drin und das ist nicht gut für den Motor

Wenn der Motor mit Öl versorgt war, als er abgestellt wurde, passiert in der Zeit absolut nichts Schlimmes. Da wäre ein kurzzeitiges Laufenlassen schlimmer.

Amtsschreck  14.01.2023, 08:18
Wenn da auch irgendein fremder Typ reinfahren könnte, der zu blöd ist aufs Navi zu gucken, dann ist es öffentlicher Verkehrsraum und du brauchst eine Fahrerlaubnis.

Wenn Du das noch mit einer Quelle belegen könntest, wäre ich sehr dankbar. Aus meiner Sicht gilt ein Privatgrundstück immer als Privatgrundstück, egal ob es abgezäunt ist (also frei befahrbar) oder nicht. Insofern kein öffentlicher Verkehrsraum. Aber mit einer entsprechenden Quelle lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

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RedPanther  14.01.2023, 09:34
@Amtsschreck
Aus meiner Sicht gilt ein Privatgrundstück immer als Privatgrundstück, egal ob es abgezäunt ist (also frei befahrbar) oder nicht. Insofern kein öffentlicher Verkehrsraum.

Dann wären ja auch 10 ha Wald im Privatbesitz auf jeden Fall Privatgrundstück und für die Öffentlichkeit unzugänglich. Wobei meines Wissens jedes einzelne Landesgesetz die freie Zugänglichkeit von Wäldern unabhängig von den Besitzverhältnissen vorsieht und ein solches Waldstück dann üblicherweise auch Waldwege einschließt, auf denen z.B. Radfahrer fahren können.

Aber ich habe die Info z.B. von hier,

Dies ist nur dann zulässig, wenn es sich dabei um Privatgelände handelt und dieses obendrein umfriedet, also z. B. mit einem Zaun oder einer Schranke abgesperrt ist.

hier

Im Gegensatz dazu dürfen private Verkehrsflächen nicht von jedermann genutzt werden. Entsprechende Verkehrsräume sind unter anderem an Schranken, Warn- oder Verbotsschildern zu erkennen.

und hier.

Ein öffentlicher Verkehrsraum liegt allgemein dann vor, wenn die betreffende Verkehrsfläche ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich genutzt wird, wobei es auf Eigentums- oder Widumgsverhältnisse gerade nicht ankommt. Öffentlicher Verkehrsraum kann nach dem BGH-Beschluss auch ein privater Parkplatz sein. Demgegenüber liege kein öffentlicher Verkehrsraum mehr vor, wenn (beispielsweise durch Zugangssperren) unmissverständlich erkennbar gemacht wird, öffentlichen Verkehr auf der Fläche nicht zu dulden.
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Amtsschreck  14.01.2023, 13:29
@RedPanther

Erstmal vielen Dank für die Suche. Ich interpretiere allerdings alle Quellen so, wie Du es auch als Beispiel angeführt hast, nämlich Flächen, die nicht bewohnt werden, also Wald, Wiesen, Äcker oder auch Parkflächen von Gewerbeobjekten. Aber kein Privatgrundstück, das sichtbar bewohnt wird.

Stell Dir mal vor, Du hast ein großes landwirtschaftliches Gehöft. Die 3 Gebäudeteile sind Hufeisenförmig angeordnet. Da käme doch niemand auf die Idee, als Fremder den Innenhof dieses Gehöfts, auch wenn eine Seite offen ist, als öffentlich befahrbaren Raum zu nutzen und sich da einen Slalom-Parcourt für seine Cross-Maschine hinzustellen. Der würde doch sofort vom Hof gejagt werden. Eine Befriedung kann zudem auch durch Gebäude hergestellt werden, wenn dadurch zB ein Innenhof entsteht.

Diese Grundstücke müssen in einem räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Haus stehen, so dass sich der Status befriedetes Besitztum auf das Grundstück überträgt (Vorgärten, Innenhöfe, Garagenplätze, etc.).

https://lexikon-der-sicherheit.de/glossary/befriedetes-besitztum/

Und das sehe ich bei der Beschreibung des FS als gegeben. Eine Abzäunung muss also nicht zwangsweise vorhanden sein. So deute ich es jedenfalls.

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und das ist nicht gut für den Motor

Wo hast du diesen Müll denn her? Was glaubst du, wie lange Autos beim Händler stehen?

Viel schlechter für Motor und Abgasanlage ist es, wenn er kalt angelassen wird, und dann nicht richtig warm gefahren.

Wenn die Garage nicht direkt an einer öffentlichen Straße steht, sondern auf dem eingefriedeten Grundstück, darfst du deine Karre aus der Garage fahren.

Es ist auch nicht gut für den Motor, wenn du das Fahrzeug nur kurz laufen lässt. Du solltest den PKW dann schon länger mit Lastwechseln fahren und das wird auf dem Grundstück nicht möglich sein.

Das Rumstehen (halbes Jahr) schadet dem Motor nicht, höchsten der Batterie und die kannst du mit einem Ladegerät laden.

Ganz einfach alles was privat Grundstück ist darfs du fahren . Was nicht privat ist nicht

Huhu,

Auf Privatgrundstück darfst ohne Führerschein fahren wenn du die Erlaubnis des Eigentümers hast und das Grundstück gegen unbefugtes betreten gesichert ist.

Grüße Anna