⚠️ Parken/Halten- Wer hat hier RECHT!?

5 Antworten

a - ist richtig.

man darf dort halten um auch sein Fahrzeug in dieser zeit zu beladen- daraus erschließt sich ja, das man aussteigen muss- kurz etwas einlädt und wieder weg fährt ( man bleibt also in sichtweite zum fahrzeug und bleibt nicht länger als 3 min dort stehen. )

Frage ist: Wer parkt.

Antwort A und B sind richtig.

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A ist richtig B ist blödsinn

Nee, A und B sind ja die richtigen Antworten. ^^

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@FahrschulNerd

Aber ich darf zum be und entladen halten. Und um etwas zu be oder entladen muss ich aussteigen. Das hüpft nicht von alleine raus bzw rein.
Und aussteigen, bedeutet doch verlassen, oder nicht?

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@FahrschulNerd

Ich muss aber das Fahrzeug verlassen um etwas einzuladen... also kann "Fahrzeug verlassen" keine richtige Antwort sein.
Weil Ladetätigkeit als "halten" zählt.

Oder interpretiere ich das Wort "verlassen" falsch?

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@Wintermadl

Tust du! Verlassen - das Auto verlassen .. weggehen .. aus der Sichtweite gehen.

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@FahrschulNerd

Dir ist schon bewusst, dass du dir gerade widersprichst?
Deiner Aussage nach ist Auto verlassen okay und zählt noch als halten, wenn man einer Ladetätigkeit nachkommt, obwohl du der Meinung bist, dass beide Antworten richtig sind? 🤔 Das passt null zusammen.

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@FahrschulNerd

ah ^^ jetzt habe ich es. ^^
ich verstehe unter verlassen in der Tat etwas anderes. Einfach "aussteigen" halt ^^

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Be- / entladen .. ein- / aussteigen .. da spricht man von halten.

Also wenn der Fahrer aussteigt .. ist das kein Fahrzeug verlassen.

Verlassen meint: sich vom Fahrzeug entfernen.. aus der Sichtweite gehen .. das man nicht sofort weiter fahren kann.

A und B sind also richtig. ^^

A hat Recht. Dazu ist zu sagen: Wer in (kurzer!) Sichtweite des Fahrzeugs bleibt, und willens und in der Lage ist, das Fahrzeug bei Bedarf kurzfristig wegzufahren, der hat das Fahrzeug nicht "verlassen"! Er ist nur ausgestiegen! Wer das Fahrzeug wirklich "verlässt", der parkt!

Dazu auch BayObLG v. 04.06.1976 welches noch heute als Richtweisung gilt:

Solange ein Fahrzeugführer nach dem Aussteigen noch in der Lage ist, jederzeit wieder den Fahrersitz einzunehmen und wegzufahren, hat er es nicht im Sinne des § 12 Abs 2 StVO verlassen. Ist dies der Fall, hält der Fahrzeugführer, er parkt aber nicht, solange dies nicht länger als drei Minuten dauert.

https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4676.php