Darf man als Radfahrer im Strassenverkehr in (D) eine Stirnlampe verwenden und muss man dann trotzdem zusätzlich eine Lampe am Rad haben?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja du darfst eine Stirnlampe tragen. Robert Liebling hat es schon, mit der STVZO auf den Punkt gebracht.

Eine funktionierende Beleuchtung muss dennoch vorhanden sein.

Vieleicht wäre der Lumos Helm was für dich, er hat vorne und hinten Beleuchtung, die Individuell eingestellt werden kann.