ABLEHNUNG EINER RETOURE / PARFÜMGERUCH?

Guten Morgen,
ich habe zu Black-Friday eine teure Jacke bestellt. Diese habe ich kurz anprobiert und gleich bemerkt das diese nicht passt, also direkt wieder verpackt und einen Tag später beim Versanddienstleister zurückgeschickt.

Nun waren mehr als zwei Wochen vergangen vom Eingang der Retoure beim Online-Händler und noch keine Bearbeitung der Retoure. Auf Nachfrage per Mail wusste man nicht wo das Paket sei und ich musste eine "rechtsverbindliche Erklärung" ausfüllen wo ich bestätige das ich die Jacke zurückgesendet habe. Gesagt - Getan!

Am nächsten Morgen erhielt ich dann via Zahlungsdienstleister eine Erstattung des Kaufpreises. Am selbigen Tag kam erneut ein Paket vom Online-Händler, wo ich mir nicht erklären, konnte was ich bestellt habe. Siehe da, es war die Jacke die ich retouriniert habe aufgrund der zu kleinen Größe. Des Weiteren, lag ein Zettel dabei mit einer allg. Floskel:

"Die von uns zugesandten Warteile/ Artikel aus Ihrer Bestellung erhalten Sie hiermit zurück. Eine Gutschrift können wir nicht erstellen, denn die/ das Kleidungsstück sind getragen bzw. benutzt."

Sehr merkwürdig, da ich ja bereits die Gutschrift erhalten hatte und diese bereits auf meinem Konto eingegangen war.

Auf Nachfrage bei der Hotline wurde gesagt ich solle es bitte bezahlen, da die Bearbeiter der Retoure einen "Starken Parfüm-Geruch" am besagten Kleidungsstück wahrgenommen hatten.

Erst auf Forderung mit einem Vorgesetzten zu sprechen, sagte mir die Teamleiterin ich solle das Kleidungsstück nochmals retournieren und diese werden es intern nochmals überprüfen.

Meine Frage ist nun, was für Rechte habe ich? Ich habe es so verglichen, das wenn ich eine Jacke/ Kleidungsstück im Laden anprobiere, ich mir vorher auch keine Gedanken darüber mache ob ich Parfüm oder Deo trage, welches den Geruch annehmen könnte..

Hatte jemand evtl. schon mal so einen Fall und kann mir seine Erfahrungen berichten bzw. weiterhelfen?

Kleidung, Bestellung, Rückgabe, Rücksendung, Retoure
Bin ich verpflichtet einen defekt verkauften Artikel bei Ebay zurückzunehmen?

Hey ich habe eine Frage. Vorab ich bin außer mir vor Wut. Ich habe auf eBay einen defekten Scheinwerfer verkauft und diesen ganz klar und mehrfach als defekt deklariert. Trotzdem hat der Käufer sein Geld vom Zahlungsdienstleister zurückbekommen. Ich sollte den Zahlungsdienstleister die Situation Schilder dies konnte ich jedoch nur mit Fotos machen. (Anbei das Foto an den Zahlungsdienstleister) Trotz dieses Fotos wurde zugunsten des Käufers entschieden. Ich fühl mich von EBay im Stich gelassen. „Ebay seien die Hände gebunden“ hieß es am Telefon. Hier der Text aus der Anzeige. 

 Zum Verkauf steht dieser Scheinwerfer mit Steuergerät. Der Scheinwerfer ist defekt. Halter sind gebrochen und mit Silikon geklebt. Zustand siehe Fotos. Bei Bedarf kann ich weitere Fotos zuschicken. Es bewegen sich Teile im Innern des Scheinwerfers. Zum Steuergerät kann ich nichts sagen wird dennoch als defekt verkauft. 

Scheinwerfer und Steuergerät werden als defekt verkauft. Nur für Ersatzteile oder für Bastler. 

Keine Garantie Keine Rücknahme

Ich fühle mich auf den Schlips getreten und möchte es diesmal nicht auf mir sitzen lassen. Kann mir jemand Tipps geben. Soll ich zum Anwalt ? Eine andere Möglichkeit bleibt mir wohl nicht. Muss ich in Vorkasse treten? Kriege ich das Geld für den Anwalt erstattet wenn ich den Fall gewinne. 

Danke 

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Betrug, eBay, Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rückgabe

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