Ersteigerte Ware zurückgeben?

1 Antwort

Eigentlich hat man ja ein 14tägiges Rückgabe recht oder ?

Nein.

Du hast bei Fernabsatzgeschäften 14 Tage Widerrufsrecht, nicht aber bei Auktionen.

lllll904l 
Fragesteller
 19.02.2024, 20:19

Und sonst ist es auch nicht möglich es zurückzugeben?

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lllll904l 
Fragesteller
 19.02.2024, 20:36
@Rasentraktor007

Habe ich. In der Auktion steht das diese nach privatem Recht verkauft wird. In den AGBs steht: Bei Versteigerungen nach den Vorschriften des privaten Rechts steht dem Erwerber unter den Voraussetzungen des § 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu.

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