Rückgabe – die neusten Beiträge

Scheisst Amazon auf Gesetze?

Ich bestelle recht viel auf Amazon.

Ich weiß nicht genau wieviel, schätze 200-300€ /Monat.

Überzeugt hat mich immer die sehr schnelle und sehr zuverlässige Lieferung.

Während Amazon sich bei Niedrigpreis-Produkten sehr kulant anstellt, bocken die bei mir hinsichtlich Erstattungen bei teureren Produkte sehr rum.

Leider stelle ich dabei regelmäßig fest, dass der Kundenservice einen Scheiss auf EU Gesetze zur Gewährleistung oder Widerruf gibt und einfach nur seine eigenen Regeln umsetzt.

Ich bin kein Anwalt, hatte aber kaufmännisches Recht im Studium.

Beispiel1: Defekter TV unter einem Jahr. Eindeutig Gewährleistungsschaden. Laut Gesetz kann der Kunde entscheiden, ob er eine Reparatur oder ein Ersatzgerät wünscht. Ich wollte letzteres. Interessiert den Kundendienst nicht.

Zudem muss im Gewährleistungsschaden der Verkäufer die Kosten der Versandverpackung übernehmen (Beim TV immerhin 30€).

Interessierte den Kundendienst ebenfalls nicht.

Beispiel 2: Gerade erst Computer für 800€ kommt ohne CPU und Festplatte an. Kauf habe ich widerrufen. Laut Gesetz hat der Verkäufer 14 Tage Zeit, den Kaufpreis zu erstatten.

Interessiert den Kundendienst nicht, ich warte schon nen Monat auf das Geld.

Beispiel 3: Dashcam für 300€ widerrufen. 6 Wochen aufs Geld gewartet. Zig mal den Kundendienst kontaktiert.

Besonders die indischen Chatmitarbeiter kennen nichtmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

Und jeglicher komplexer Sachverhalt wird durch den Translater zum Rätselraten.

Und irgendwie habe ich den Eindruck y auf Amazon mehr und mehr Ramsch zu erhalten.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Amazon, Bestellung, Rückerstattung, Rückgabe, Retoure

Kleinanzeigen Rücknahme?

Hallo lieber Forum,

ich habe vor einer Woche einen Laptop verkauft über Kleinanzeigen.

Der Laptop hat vor dem Verkauf einwandfrei funktioniert und nun nach einer Woche meldet sich der Käufer und verlangt dass ich den Laptop zurücknehmen da dieser angeblich nicht funktioniert.

Meine Beschreibung war:

Biete hier einen gut erhaltenen Laptop für Office und gelegentliches spielen.

Die genaue Bezeichnung des Geräts ist:

Acer Aspire (5) A515-52G

Geeignet ist er für Office Anwendungen

aber auch für Spiele welche nicht allzu

anspruchsvoll sind.

Das Gerät kommt mit einem frisch installierten

Windows 11 Home welches auch aktiviert wurde,

wie auf den Bildern zu sehen und auf dem neuesten Stand ist.

Selbstverständlich ist auch das passende Netzteil

für den Laptop dabei.

Der Laptop wurde zuvor geöffnet und von innen wie auch äußerlich gesäubert.

Neue wärmeleitpaste wurde aufgetragen.

Die Tastatur sowie das Palmrest ist nagelneu.

Mängel sind Abdrücke der Tastatur auf dem

Display (siehe Bild 7) und eine eingedrückte Stelle

im oberen Deckel diese aber die Funktion des

Geräts in keinster Weise beeinträchtigen.

Das Gerät ist ausgestattet mit den folgenden

Komponenten:

CPU= Intel Core i5-8265U

Grafikkarte= NVIDIA Geforce MX150

SSD Speicher= Micron 256GB NVMe M.2

RAM Speicher= Micron 2x4GB DDR4-Sodimm

(insgesamt=8GB)

Die aktuelle Zustand des Akkus ist noch super bei Last läuft er noch 7 Stunden durch.

Bei Fragen schreibt mich gerne an!

Da Privatverkauf keine Garantie oder Rücknahme.

Bezahlung entweder in Bar Vorort oder über

Paypal Familien- und Freunde Funktion.

______________________

Alle Angaben sind wahr und auf Mängel habe ich hingewiesen. Außerdem habe ich weiter unten erläutert dass ich weder noch Garantie gebe oder das Gerät zurücknehme.

Der Käufer kam zu mir nachhause begutachtete den Laptop und entschied sich diesen zu kaufen dabei gab er mir die 130€ in Bar.

Muss ich das Gerät jetzt zurücknehmen oder nicht?

Bedanke mich schonmal im Voraus!

Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rückerstattung, Rückgabe

Kleinanzeigen - Artikel anders als beschrieben

Hii,

ich habe eigentlich schon Beiträge zu diesem Thema gepostet, aber ich hab nicht wirklich hilfreiche Antworten bekommen deswegen versuche ich es nochmal hahaha

Falls es euch interessiert, könnt ihr euch ja die Beiträge auf meinem Profil anschauen aber ich fasse mal kurz zusammen worum es geht..

  • ich habe bei Kleinanzeigen ein neues iPhone gekauft (mit „Direkt kaufen“)
  • Direkt kaufen = Käufer zahlt sofort an OPP, Verkäufer kann sich das Geld jedoch erst auszahlen lassen, wenn Käufer das okay gibt
  • der Verkäufer hat in die Anzeige geschrieben, dass die Verpackung nicht geöffnet wurde und alles noch zu ist
  • aus den Bildern war auch nicht zu entnehmen, dass das Gerät schon ausgepackt wurde
  • also bin ich davon aus gegangen, dass ich ein neues Handy in einer ungeöffneten Verpackung erhalte
  • Handy ist angekommen. Verpackung ist geöffnet. Das Handy hatte auch nicht die weiße Folie drauf, wie es sonst bei neuen iPhones ist.
  • Verkäufer sagt ungeöffnet, heißt nicht gleich, dass es ungeöffnet sein muss (???) und behauptet, dass das Handy an sich neu sei, weil es ausgetauscht wurde.
  • ist mir persönlich aber egal weil so hat er es vorher nicht beschrieben und so habe ich es nicht gekauft
  • Verkäufer hat sich komplett quer gestellt
  • Habe bei Kleinanzeigen und bei OPP ein Problem gemeldet. Zusätzlich habe ich bei der Polizei Anzeige erstattet.

So, inzwischen hatte der Verkäufer dann doch mein Rücksendeantrag genehmigt aber ich hatte dann die Sorge, dass er wieder Quatsch macht und ich dann am Ende ohne Geld und ohne Gerät dastehe. Deswegen war ich erst am überlegen, ob ich ihm das jetzt wirklich zurückschicken soll oder ihm das Geld einfach auszahlen lassen soll. 

Der Rücksendeantrag ist jetzt aber eh abgelaufen und jetzt prüft OPP halt meinen Antrag aber ich könnte auch einfach das Problem auflösen und ihm das Geld auszahlen lassen. 

Also was sagt ihr? Soll ich OPP die Entscheidung überlassen oder soll ich das Problem auflösen? Einerseits möchte ich natürlich keine schwierige Käuferin sein, aber andererseits sehe ich das auch einfach nicht ein, weil das ist meiner Meinung nach schon ne arglistige Täuschung, was er gemacht hat. 

Die ganze Situation ärgert mich einfach sehr, weil das Handy sollte ein Weihnachtsgeschenk sein :(

OPP entscheiden lassen 100%
Geld an Verkäufer auszahlen lassen 0%
Betrug, Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rückerstattung, Rückgabe

ebay: Käufer sendet Ware nicht zurück, trotz Rückerstattung. Was kann ich tun?

Ich habe bei ebay eine Jacke verkauft. Der Käufer war am Tag, als das Paket geliefert werden sollte, nicht anzutreffen. Er hat dann bei ebay nach nur einem Tag Lieferverzug (weil ER nicht da war) einen Fall gegen mich eröffnet, was schon einiges aussagt....

Die Jacke wurde dann am nächsten Werktag zu ihm geliefert und ich dachte, damit passt alles. Aber dann ging das Drama weiter: er ist mit der Jacke nicht einverstanden, angeblich sei das keine Daunenjacke, was ich ihm geliefert hatte.

Da ich keine Lust auf weitere tagelange Diskussionen mit ihm hatte, habe ich ihm eine Rücknahme der Jacke angeboten und die Rückabwicklung angestoßen. Das heißt, er hat von ebay sofort das Geld für die Jacke zurückerhalten. Er meinte dann frech, wann ich denn die Jacke abholen würde (ist 550 km weit weg).
Ich habe ihm dann angeboten, die Jacke auf meine Kosten von GLS abholen zu lassen (da er sich sonst noch beschwert hätte, dass er wegen mir zur Post muss) und gefragt, wann er zuhause ist, damit die Abholung klappt.

Seitdem herrscht Schweigen im Walde, er antwortet nicht mehr, das ist jetzt 4 Tage her. Der Typ hat jetzt also Jacke UND Geld - und ich denke, das war von Anfang an so geplant.
Bei ebay habe ich das gemeldet - da hieß es nur "wir prüfen das" und auch da kommt keine Info.
Ich habe ihm gestern angekündigt, dass ich ihn anzeigen werde, wenn ich bis heute 10 Uhr keine Nachricht erhalte, wann die Jacke abgeholt werden kann.
Was kann ich noch tun?
Wird ebay hier unterstützen oder kommt da gar nichts?

Betrug, eBay, eBay Betrug, Rückerstattung, Rückgabe

Beschaffenheitsvereinbarung?

Ich habe eine Frage und zwar habe ich über Kleinanzeigen einen Pizzaofen verkauft der einwandfrei lief aber keine Garantie mehr hatte da das Gerät schon älter als 2 Jahre ist.

Ich selber habe eine Garantie und Rücnahme ausgeschlossen da es sich um einen Privatverkauf handelt und ich ja kein Händler bin.

Der Käufer hatte fragen ob der Ofen Mängel hätte , wie schon geschrieben teilte ich Ihm mit das der Ofen läuft nur das nach der Garantiezeit der Lüfter defekt war und der Ausgetauscht wurde. Auf dem Lüfter war noch Garantie das teilte ich dem Käufer mit und gab ihm auch die Rechnung von dem Lüfter falls der in der Garantiezeit wieder defekt sein sollte das er dann bei dem Händler die Garantie für denn Lüfter in Anspruch nehmen kann. Dann teilte ich Ihm noch mit das der Ofen eine Schutzsicherung hat und das diese bei zu Starker Hitze auslöst und das man Sie nach einer gewissen Abkühlung wieder einschalten kann aber da ich da Technisch auch keine Ahnung habe und dies auch nur aus der Betriebsanleitung weiß.

Der Käufer hat sich also vor Ort den Ofen angeschaut und dann mitgenommen aber jetzt droht er mit Anwalt aufgrund einer

Beschaffenheitsvereinbarung? Da der Ofen nach 10 Minuten ausginge und die Hitzeregulation nicht richtig Funktionieren würde und es ja Abweichungen zum voll Funktionsfähigen Aussage im Verkaufstext stehe.

Der Käufer hat sich erst jetzt nach ca. 21 Tagen gemeldet und hätte denn Mangel erst jetzt bei Benutzung bemerkt?

Ich weiß doch auch nicht was er in denn 3 Wochen wirklich mit dem Ofen angestellt hat oder wie der Transport war in der ganzen Zeit.

Habe ich da was zu befürchten ich habe da echt keine Ahnung und sowas ist mir das erstmal passiert.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

Betrug, Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rückgabe

Meistgelesene Beiträge zum Thema Rückgabe