eBay Käufer verlangt Rückgabe?

Hallo zusammen,

ich habe ein Teil auf eBay verkauft.

Auf dem Foto waren 2 Teile. Eines hatte ich mittlerweile über KA verkauft.

Habe daraufhin die Überschrift angepasst und in der Beschreibung "Artikel XYZ ist verkauft" hinzugefügt. Meiner Meinung nach ist das eindeutig, dass dieser Artikel nicht mehr Teil des Angebots ist - weil er ja verkauft worden ist. Auf dem Foto waren noch beide Artikel zu sehen.

Ich habe auch im eBay System meine Abwesenheit eingetragen und in der Artikelbeschreibung, dass ich im Urlaub bin und ab wann ich wieder versenden kann.

Gekauft wurde am 23.12.

Tage später meinte der Käufer, wann ich denn versende. Habe ihn dann auf meinen Urlaub hingewiesen. Versand am 5.1.

Am 3.1. hat er dann eine Rückgabe angefragt, weil der Artikel zu spät versendet wird. (Was ja nicht der Fall war)

Hatte ihm davon gar nichts explizit gesagt - also wuste er ja doch schon vor dem Kauf, dass nur 1 Artikel versendet wird.

Wir hatten dann einen SV, bei dem jeder seinen Standpunkt vertreten hat.

Der Artikel ist am 8.1. angekommen - der Verkäufer hat über für Hermes Verfolgung eine Lieferung zu einem Paketshop ausgewählt.

In eBay steht, dass zukünftige Einnahmen erstmal einbehalten werden, das Geld wurde schon am 27.12. gebucht.

Wie läuft es jetzt weiter?

Muss er einen Fall eröffnen?

Wie lange bleibt der Status der Rückgabeanfrage? Es gibt keinen Punkt zum Ablehnen, sondern nur Antworten.

Was ist, wenn er den Artikel nicht abholt und er wieder zu mir zurück kommt?

Bin Privatverkäufer.

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Kündigung Internetvertrag?

Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen.

Es wurden ja einige Gesetze bezüglich Vertragsverlängerung, Kündigungsrecht, etc. geändert.

In meinem Konto steht

1 & 1 Internetvertrag

Vetragsbeginn: 15.12.2020

Vertragsende: 14.12.2023

Kündigungsfrist: 1 Monat

Ist das Vertragsende wirklich erst zum 14.12.23 oder kann ich nach dem neuen Gesetz nicht jetzt schon mit einer Frist von 1 Monat kündigen?

Oder hätte die Mindervertragslaufzeit vor dem 1.Dez.2021 abgelaufen sein müssen?🤦

Über eine stillschweigende Verlängerung wurde ich nicht informiert.

Bundesnetzagentur

Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Dies gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, wenn die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.

Der Anbieter darf Ihnen dann auch keine weiteren Kosten in Rechnung stellen. Einzige Ausnahme: Der Wertersatz für Endgeräte, die Sie behalten.

Ihr Anbieter muss Sie rechtzeitig vor einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages auf Folgendes hinweisen:

  • die stillschweigende Verlängerung des Vertrages
  • die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch eine rechtzeitige Kündigung zu verhindern
  • das Recht, einen verlängerten Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen
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