eBay Käufer verlangt Rückgabe?
Hallo zusammen,
ich habe ein Teil auf eBay verkauft.
Auf dem Foto waren 2 Teile. Eines hatte ich mittlerweile über KA verkauft.
Habe daraufhin die Überschrift angepasst und in der Beschreibung "Artikel XYZ ist verkauft" hinzugefügt. Meiner Meinung nach ist das eindeutig, dass dieser Artikel nicht mehr Teil des Angebots ist - weil er ja verkauft worden ist. Auf dem Foto waren noch beide Artikel zu sehen.
Ich habe auch im eBay System meine Abwesenheit eingetragen und in der Artikelbeschreibung, dass ich im Urlaub bin und ab wann ich wieder versenden kann.
Gekauft wurde am 23.12.
Tage später meinte der Käufer, wann ich denn versende. Habe ihn dann auf meinen Urlaub hingewiesen. Versand am 5.1.
Am 3.1. hat er dann eine Rückgabe angefragt, weil der Artikel zu spät versendet wird. (Was ja nicht der Fall war)
Hatte ihm davon gar nichts explizit gesagt - also wuste er ja doch schon vor dem Kauf, dass nur 1 Artikel versendet wird.
Wir hatten dann einen SV, bei dem jeder seinen Standpunkt vertreten hat.
Der Artikel ist am 8.1. angekommen - der Verkäufer hat über für Hermes Verfolgung eine Lieferung zu einem Paketshop ausgewählt.
In eBay steht, dass zukünftige Einnahmen erstmal einbehalten werden, das Geld wurde schon am 27.12. gebucht.
Wie läuft es jetzt weiter?
Muss er einen Fall eröffnen?
Wie lange bleibt der Status der Rückgabeanfrage? Es gibt keinen Punkt zum Ablehnen, sondern nur Antworten.
Was ist, wenn er den Artikel nicht abholt und er wieder zu mir zurück kommt?
Bin Privatverkäufer.
2 Antworten
Man sollte Sammelfotos bei ebay vermeiden. Eine Kollektion verschiedener Artikel, die auch einzeln angeboten werden. Das fuehrt immer zu Verwirrung. Dass hier auch noch Versandprobleme aufgetreten sind, erschwert das Ganze zusaetzlich.
Viele Kaeufer sehen nur das Foto, den Preis und ein paar Detailangaben. Der sonstige Text ist fuer sie unwichtig. Wenn extrem wichtige Infos im Kleingedruckten stehen, gibt es irgandwann Probleme.
Du hättest auch das Foto sofort ändern müssen (vor dem Kauf).
Eine Unklarheit musst Du dir anrechnen lassen.
Ich als Käufer würde einen Fall eröffnen.
Eine Klage gegen Dich auf Lieferung beider Artikel wäre grundsätzlich m.E. auch möglich, dürfte aber wegen dem wohl niedrigen Streitwert unwirtschaftlich sein.
Also, wenn dort steht xyz ist verkauft würdest du denken, dass xyz noch Teil des Angebots ist?
Du hast widersprüchliche Angaben gemacht. Meiner Meinung nach bist Du für die Folgen daraus verantwortlich.
Aber frage ruhig bei der Verbraucherberatung nach, wie die das sehen. Ist kostengünstiger, als im Clinch mit dem Käufer dann hunderte von Euro für einen Anwalt auszugeben.
Und damit bin ich hier raus.
Deswegen muss man ja auch den Text lesen.
Bei Fahrrädern liest man ja auch oft ohne Pedale, ohne Sattel etc. Die Beschreibung ist ja der Hauptbestandteil eines Angebotes.
Wenn dort steht Sattel ist verkauft, gehst du dann dennoch davon aus, dass der Sattel Teil des Angebots ist?
Das Bild gehört zur Artikelbeschreibung, ist mir klar.
Aber man muss auch die Beschreibung lesen.
Wenn dort steht xyz ist verkauft, dann ist es auch nicht mehr vorhanden.
Wie kommst du darauf, das xyz noch Teil des Angebots wäre?