Ebay Anzeige droht?
Folgendes Problem: Ich verkaufte einen 18+ Artikel bei Ebay am 26.12. Bezahlt wurde der Artikel am 28.12 & versendet habe ich ihn am 29.12 und heute bekam ich massive Drohnachrichten, weil der Artikel noch nicht da ist. Problem ist: ich versendete den Artikel ohne Alterssichtprüfung auf vertrauen, da ich auch daran interessiert bin einen reibungslosen Ablauf zu haben. Nunja, kam weniger gut an. Verkäufer fragte nach einer SN, die es nur vom Brief gibt, da ich kein Packet Versand gemacht habe. Der Verkäufer behauptet ich hätte den Artikel nie gesendet, ich bin ein Betrüger und meckerte rum, weil ich ohne Alterssichtprüfung versendet habe, obwohl wir absolut im Zeitramen sind. Lt ebay hatte ich sogar bis 02.01.2024 Zeit das Spiel zu versenden. Der Käufer dreht völlig am rad, und zeigte mir ein Foto wie er bei der Polizei heute Nachmittag war. Ich weiß nicht mehr weiter. Ich weiß zwar das ich bei der Versandzeit im Recht bin, aber nicht bei dem Thema mit der Alterssichtprüfung. Was droht mir jetzt im Ernstfall? Ich bin schon in Insolvenz und das Letzte was ich gebrauchen kann ist das. Noch heute Nachmittag war mir das zu blöd & ich brach den Verkauf ab. Ich würde auch gerne wissen, was der der Polizei gemeldet hat. Denn schließlich ist der Artikel ja noch gar nicht da und hat somit gar keinen Nachweis ob die Alterssichtprüfung gemacht wurde. D.h ebay überweist ihm das Geld zurück, obwohl ich es versendet habe und trotzdem das will der gar nicht hören. Der macht weiter Theater und meinte, nachdem ich gebeten habe etwas ruhiger zu reagieren, ich sei frech. Völlig gestört der Mann
3 Antworten
Die Rückerstattung über eBay ist die eine Sache, Dein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz die andere.
Du kannst den Versand per Alterssichtprüfung nicht nachweisen, da kann nach einer Anzeige durch die Polizei noch einiges auf Dich zukommen:
6. Welche Strafe droht, wenn ich mich als Betreiber nicht an die Altersprüfung in meinem Online-Shop halte?Wenn Sie minderjährigen Personen trotz der Regelungen im Jugendschutzgesetz Tabak, nicht jugendfreie Filme und Spiele oder Alkohol verkaufen, ohne eine Altersüberprüfung durchzuführen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch die jeweiligen Bußgelder sind, entscheiden die Bundesländer. Einen Bußgeldrahmen bildet allerdings § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dementsprechend kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen.
Und nein, dabei spielt es keine Rolle, ob Du gewerblich oder privat handelst.
Völlig gestört der Mann
Klar, es sind natürlich immer die anderen.
Hier werden Falschbehauptungen aufgestellt.
Und die die wären?
Du hast nachweislich nicht als Paket mit Altersichtprüfung verschickt, was Du aber hättest tun müssen und was einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellt.
Aber wie auch immer, Du weißt es ja besser, also lass Dich einfach überraschen.
Ich habe doch gesagt das ich bei der Alterssichtprüfung nicht im Recht bin, steht auch im Text. Es ginge um die Behauptungen ich hätte Betrogen und das Spiel nie versendet, was nicht stimmt.
Tja, sowas passiert wenn man am falschen Ende spart. Du wirst ohne Einsendebeleg bzw. Sendungsnummer nicht nachweisen können, dass du den Artikel versendet hast. Obendrauf kann man dich noch wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz anzeigen.
Sendungsnummer vom Brief zumindest habe ich, die hatte ich ihm auch nachträglich nochmal gegeben + habe ich den Kauf vorhin abgebrochen
da ich kein Packet Versand gemacht habe.
Schon schlecht. Also kein Versandnachweis, keine Sendungsnummer. Du kannst den Versand nicht belegen. Ebay bzw Paypal entscheidet hier mit Sicherheit zugunsten des Käufers
Wie gesagt, ich habe den Kauf abgebrochen & Ebay erstattet das Geld zurück. Ich habe die Sendungsnummer vom Brief, die hat er auch. Habe nämlich die Marken noch auf dem PC weil es Online Briefmarken waren
Hier werden Falschbehauptungen aufgestellt. Versand des Briefes ist erfolgt, ist auch über die Nummer von der Briefmarke zu sehen. Diese hat er auch. Den Kauf habe ich heute Nachmittag abgebrochen, trotz versendeten Briefes.