eBay-Käufer behauptet der Brief mit der Ware sei bei ihm nicht eingegangen. Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
Ein Käufer auf eBay hat nun zum ersten mal in 25 Jahren eBay behauptet, der Brief mit der Ware sei nicht eingegangen. Die 200 Leute davor haben immer alles bekommen. Den günstigen Versand hat er sich laut eBay selbst ausgesucht. Dort steht: „Vom Käufer ausgesuchter Versand: Deutsche Post Brief“. Die Ware ist 5 Euro wert und wurde bei der Post im Brief gewogen und vom Mitarbeiter frankiert. Ein entsprechender Zahlungsbeleg für einen Großbrief liegt vor. Eine Rückerstattung würde er nach eigenen Angaben nicht akzeptieren sondern beharrt auf der Ware, welche er angeblich braucht. Die Ware ist jedoch technologisch auffällig veraltet. Wie geht das nun eigentlich weiter? Im Prinzip kann jeder sich eine günstige Sendungsmethode für billige Kleinartikel aussuchen und dann behaupten er hätte den Artikel nicht bekommen.
2 Antworten
Wie geht es weiter?
Nun, der Käufer bemängelt, er hätte keine Lieferung erhalten.
Dann greift der eBay Käuferschutz. Der Käufer bekommt die Zahlung zurück, und Du hast weder Ware noch Geld. Und zwar unabhängig davon, ob seine Behauptung auch wirklich stimmt.
Warum das so ist?
Käuferschutz schützt nur den Käufer. Du kannst ja noch nicht mal nachweisen, dass Du überhaupt etwas geschickt hast. Hast nur eine Quittung über Postwertzeichen => kein Nachweis.
Rein rechtlich: Da kein Nachweis für den Versand einer Ware besteht, sehe ich Deine Chancen auf eine Zahlung (anders als andere hier) sehr schlecht. Hättest Du einen Versandnachweis, könntest Du den Käufer verklagen. Aber wegen 5 EUR so einen Aufriss machen? Da wäre mir meine Lebenszeit viel zu schade drum.
Ist alles aber nur meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung.
Ungerecht? Könnte man so meinen, aber wie Du verschickst und welche Plattform Du nutzt ist ja Deine Wahl. Dann musst Du dich auf solche Spielchen, die immer häufiger auftreten auch einstellen.
Man sollte meinen, dass jemand, der sein Geld zurück hat nicht mehr klagt, aber wer weiß das schon in den Zeiten heutzutage.
Stimmt. Mit eBay werde ich normalerweise gut einig. Da gab es nie ein großes Problem. Eine gute Rechtschutzversicherung hätte ich zum Abwehren der Klage.
Bitte bedenke, daß hier überwiegend Laien antworten bzw. kommentieren.
Natürlich würde das dann zum Fachanwalt gehen, wenn es soweit kommt. Habe unten deine Antwort noch kommentiert. Meine Sorge ist, dass der Typ versucht einen Folgeschaden zu generieren, indem er sagt: „Ich hatte den alten gebrauchten TAN Generator nicht und konnte deshalb mein Depot nicht auflösen.“ Oder so etwas. Da verkauft man Schrott, den man nicht mehr braucht und sieht sich plötzlich mit Dingen konfrontiert, die einen Nachts wachhalten...
Grundsätzlich trägt bei solchen Käufen der Käufer das Versandrisiko.
Die 200 Leute davor haben immer alles bekommen.
Das bedeutet jedoch nicht, daß es in diesem Fall auch so war.
Er kann Dich auf (Ersatz)Lieferung verklagen.
Das war ein Privatverkauf. Prämium Rechtschutz hätte ich, um eine Klage abzuwehren. Auf der eBay Rechnung steht direkt: „Vom Käufer ausgesuchter Versand: Deutsche Post Brief“. Es handelt sich um einen veralteten TAN-Generator, der von aktuellen VISA Karten nicht mehr unterstützt wird. Also dem Stand der Technik nicht entspricht. Der Käufer könnte damit unzufrieden gewesen sein, da er nicht mit aktuellen Zahungsmechanismen kompatibel ist. Er benutzt selbst laut seinen Angaben Push-TAN auf dem Handy und wollte noch was zusätzliches für seinen PC kaufen.
Gut. Das wäre zwar ärgerlich, aber verkraftbar... Kann der Käufer noch Klage einreichen und Druck machen auch wenn der Käuferschutz greift?