Ebay kleinanzeigen Paket konnte nicht zugestellt werden?

2 Antworten

Pacta sunt servanda (lat.; dt. Verträge sind einzuhalten)

Zwischen dir und dem Käufer ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.

Die Rechtslage:

Die vertragstypischen Pflichten des Käufers sind die:

  • Bezahlung der Kaufsache
  • Abnahme der Kaufsache

Wenn die Sendung nicht zugestellt werden konnte, musst du dem Käufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Vertrags gewähren. Das sieht der Gesetzgeber so vor.

Hiermit soll dem Käufer die Möglichkeit gegeben werden, die Ware doch noch abzunehmen und somit den Kaufvertrag erfüllen.

Du musst dem Käufer eine Frist setzen um die Ware bei dir abzuholen.

Ist das nicht möglich, kannst du dir die Portokosten auch im Voraus zahlen lassen. Du musst das Paket also nicht auf deine Kosten verschicken.

Tipp: Wenn die Ware nicht an die hinterlegte Adresse gesendet werden konnte musst du den Käufer informieren.

Du schreibst:

Hab versucht den Käufer zu kontaktieren, aber ging irgendwie nicht.(ich glaube wenn man mit direktkauf Funktion Vertrag abschließt dann kann man nicht mehr dem Käufer bzw Verkäufer Nachrichten schicken. )

Sieh' mal in dein E-Mail-Postfach. Dort findest du Benachrichtigungen von Kleinanzeigen.

Auf diese E-Mail kannst du auch sofort antworten.

Diese Nachricht wird dem Käufer unverändert zugestellt.

So könntest du in dieser Nachricht ggf. auch deine Handynummer angeben, um die Sache unkompliziert regeln zu können.

Anderenfalls musst du von kleinanzeigen die Herausgabe der Käufer-Daten, z.B. die E-Mail-Adresse verlangen.

Hat der Käufer deine Fristsetzung zur Nacherfüllung (ca. 10 Tage) nachweislich erhalten und reagiert nicht, befindet er sich nach Fristablauf im Verzug.

Ab jetzt könntest du vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen.

Tipp: Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss in Schriftform und unterschrieben zugestellt werden. Da der Absender in der Beweispflicht ist, empfiehlt sich ein Versand als Einschreiben/Einwurf.

Beim Rücktritt vom Vertrag sind die Vertragspartner verpflichtet, bereits erhaltene Leistungen zu erstatten.

Das heißt: Wenn du die Sache behalten willst, musst du dem Käufer den erhaltenen Kaufpreis erstatten.

Du schreibst:

Fast 2 Wochen her niemand hat sich bei gemeldet habe kein Geld bekommen und sogar 7 Euro für Versand bezahlt.

Maßgeblich ist, dass sich dein Vertragspartner, also der Käufer bei dir meldet.

Kleinanzeigen ist nicht Vertragspartner und schließt jegliche Haftung aus.

Da du die unmögliche Zustellung der Sendung nicht zu verantworten hast, berührt die fehlgeschagene Zustellung deinen Rechtsanspruch auf Bezahlung der Sache überhaupt nicht.

Beim Versendungskauf, also Geschäften unter Privatleuten, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufe die Sache an einen Post- oder Paketdienst übergeben hat.

Das heißt: Mit Übergabe an DHL hast praktisch bereits den Kaufvertrag erfüllt und Anspruch auf Bezahlung.

Du solltest dich an den Bezahldienst wenden und die Auszahlung verlangen.

Als Nachweis kannst du dich auf die Sendungsnummer, sowie die Benachrichtigung von DHL beziehen.

Wenn du nicht mehr verkaufen willst, musst die dem Käufer die Frist zur Nacherfüllung setzen und anschließend vom Vertrag zurücktreten.

Tipp: Wesentlich einfacher und schneller wäre die Angelegenheit du einen sog. Aufhebungsvertrag geregelt.

Beim Aufhebungsvertrag werden beide Seiten im gegenseitigem Einvernehmen so gestellt, wie vor dem Vertrag.

Du betonst die 7,- EUR Versandkosten

Die hast du aber sicher auch dem Käufer in Rechnung gestellt, oder?

Artikel-Preis + Versandkosten = Kaufpreis

Erstatten müsstest du dem Käufer den Kaufpreis (inkl. Versandkosten). Da die Rücksendung an dich nichts gekostet hat, kannst du die Versandkosten nicht als Schadenersatz geltend machen.

Du schreibst:

Habe ebay email geschrieben aber immer noch ohne Antwort.

Kleinanzeigen hat schon länger nichts mehr mit eBay zu tun. Das solltest du berücksichtigen, falls du den Sachverhalt noch mal an anderer Stelle beschreiben musst.

Viel Erfolg!§ 447 BGBGefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erstmal, eBay und Kleinanzeigen sind zwei verschiedene Sachen. Wo hast du denn verkauft? Die Infos sind extrem widersprüchlich.

Bei eBay schickt man keine Ware bevor die Zahlung kommt.. und wenn sie nicht kommt, darf man nach 4-5 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Die Erfahrung durfte ich leider schon selbst machen.

Bei Kleinanzeigen habe ich noch nie verkauft, aber ich würde generell keine Ware schicken bevor ich sie bezahlt kriege. Die meisten Verkäufer auf Kleinanzeigen akzeptieren nur PayPal oder Überweisung, da hat man gar keinen Käuferschutz und wer das Risiko nicht angehen will, kauft einfach nicht.

Nachricht an dem Käufer schicken geht bei beiden Plattformen. Außer wenn der Käufer seinen Account gelöscht hat oder dich blockiert hat.

Da du scheinbar Wochen später noch kein Geld für die Ware bekommen hast, kannst du einfach dem Käufer schreiben, dass du vom Vertrag zurücktrittst. Er hat ja offensichtlich kein Interesse an die Ware. Und merke dir für nächstes Mal, erstmal das Geld abzuwarten und dann erst an dem Versand zu denken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung