Was tun wenn der Käufer sich nicht mehr meldet mit der Ware?
Hab bei eBay Kleinanzeigen was verkauft. Käufer hat per Überweisung bezahlt. Das Paket kam wieder zurück mit dem Hinweis falsche Adresse. Der Käufer meldet sich nicht mehr bei mir. Was soll ich jetzt machen? Ich hab alles ordnungsgemäß verschickt und die Adresse auch richtig geschrieben.
Was mach ich jetzt mit der Ware?
5 Antworten
Welcher Zeitraum ist seit deiner Kontaktaufnahme vergangen? Nicht jeder ist permanent bei Kleinanzeigen aktiv. Wenn der Käufer die Ware bezahlt hat, möchte er diese i.d.R. haben. Ihm wird vermutlich auffallen, dass das Paket nicht ankommt.
Was du in der Zwischenzeit machen kannst: die Adresse prüfen. Nicht jeder steht im Telefonbuch o.ä. aber viele Personen lassen sich leicht finden. Ist die Adresse wirklich falsch oder konnte sie evtl. nicht entziffert werden, weil sie bspw. krakelig geschrieben wurde oder Tinte verwischt ist?
Zwischen dir und dem Käufer besteht ein gültiger Kaufvertrag, den du nicht einseitig lösen kannst. Falls deine Zuschrift über einen längeren Zeitraum unbeantwortet bleibt, schreibe ihn erneut an. Du kannst eine Frist setzen. Diese muss jedoch angemessen sein. Bewahre die Ware auf. Wenn der Käufer sich meldet, schick sie ihm erneut zu. Wenn die Nichtzustellbarkeit tatsächlich sein verschulden war, soll er die Kosten für den neuen Versand zahlen. Sicher ist das nicht. Es gibt Paketdienste die extrem schlampige Zusteller haben. Viele, die kein Wort Deutsch verstehen, also Adressen nicht korrekt lesen oder teilweise welche, die gar nicht lesen können. Die gleichen die Namen z.B. mit dem Klingelschild ab. Wenn der Käufer in einem Hochhaus wohnt, könnte er z.B. vom Zusteller schlichtweg "übersehen" worden sein.
Dir ist kein Schaden entstanden. Du hast dein Geld erhalten. Bleib entspannt ;)
Die Ware musst du erstmal aufbewahren. Denn sie gehört dir nicht mehr.
Versuch den Käufer zu erreichen. Setze ihn eine angemessene Frist die Ware abzuholen oder die Geld für den Versand zu geben.
Verstreicht die Frist gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Du trittst vom Kaufvertrag zurück. Du überweist ihm das Geld zurück und kannst ggf. Schadensersatz verlangen, solltest du die Sache für weniger verkauft bekommen.
2. Du wartest bis der Käufer sich meldet. Spätestens nach der allgemeinen Verjährungsfrist (wäre dann 31.12.2028) wäre es wohl wieder deins. Ich persönlich würde sagen, wenn er sich innerhalb von 3 Monaten nicht meldet, wird er es wahrscheinlich nie mehr.
Um welchen Wert geht es denn?
Geld zurück ja abzüglich die Versandkosten, denn diese wurden ja bereits für den erfolgslosen Verand gezahlt worden.
Sie aufheben und dem Käufer anweisen die Versandkosten erneut zu überweisen und eine korrekte Adresse mitteilen.
Schreibe dem Käufer an und sage ihm das er wohl einen Fehler gemacht hat und dir neben die richtige Adresse nochmal das Geld für einen erneuten Versand überweisen soll, denn da es sein Fehler war und nicht deiner muss er nochmal Versandkosten zahlen.
Wann hast Du ihm geschrieben und wie lange hast Du dem Käufer Zeit gegeben zu reagieren?
Warte bis Montag und sollte er dann immer noch reagiert haben, nochmal Anschreiben mit einer Frist von 1-2 Wochen das er sich melden soll und eine korrekte Adresse schreibt und nochmal Versandkosten zahlen soll damit du das Paket nochmal verschicken kannst.
Da er ja bezahlt hat will er ja die Ware und da muss ihm doch bald auffallen das nichts kommt.
Eine Frist bis zu 30 Tagen setzen wäre üblich als Privatverkäufer. Die erneuten Versandkosten übernimmt natürlich der Käufer noch einmal.
Als gewerblicher Verkäufer hast Du sogar eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten (§ 373 HGB).
Danach hat man das Recht den Artikel z. Bsp. erneut zu verkaufen, da man seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt hat.
Nachtrag: Es gibt keine einheitliche Frist, die gesetzlich vorgegeben ist. Aber übliche Praxis ist, die ich angegeben habe.
Hatte ich neulich auch schon mal. Ich habe es 3 Monate liegen gelassen und dann wieder eingestellt.
Das habe ich schon, aber der Käufer meldet sich nicht mehr