Laut Vinted ist folgendes möglich:

Trotz einer dauerhaften Sperrung kannst du noch auf deinen Account zugreifen, um:

  • uns mit Blick auf eine mögliche Entsperrung deines Accounts zu kontaktieren
  • Einnahmen aus deinem Vinted-Geldbeutel auszahlen zu lassen

Schau mal hier:

https://www.vinted.de/help/92

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Bei Kosmetik oder Hygieneartikeln, sollte man nur neue Artikel anbieten. Bei einigen Flohmärkten ist keine Neuware gestattet. Es kommt also auf die Regeln des Flohmarktes an, an dem du teilnehmen möchtest. Allerdings: eine Kleinstmenge an Neuware ist meistens (auch an Privatständen) gestattet, da es bspw. Artikel sein können, die man geschenkt bekommen hat aber nicht nutzen mag. Solche Neuware darf man privat verkaufen. Anders sieht es aus, wenn du einen großen Anteil Neuware an deinem Stand hast, insbesondere, wenn du viele identische Artikel anbieten möchtest.

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Abgesehen davon, dass die alleinige Angabe: "keine Rücknahme" rechtlich nicht ausreichend ist...

Wie ist das Handy in der Artikelbeschreibung beschrieben?

"Voll funktionsfähig" angegeben aber das Handy ist defekt => Käuferschutzfall möglich.

"Defekt" angegeben und das Handy ist defekt => kein Käuferschutzfall möglich.

Es ist nicht verboten defekte Handys zu verkaufen. Man darf die Mängel jedoch nicht verschweigen oder gar lügen in Bezug auf die Funktionstüchtigkeit des Handys.

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Mit 15 bist du beschränkt geschäftsfähig, d.h. du kannst ohne Zustimmung der Eltern lediglich im Rahmen der freien Verwendung deines Taschengeldes ("Taschengeldparagraph") etwas kaufen. Ohne Einwilligung deiner Eltern ist dies jedoch nur dann möglich, wenn die Ware sofort vom Taschengeld bezahlt werden kann. Das bedeutet, dass du keinen hochwertigen Gegenstand auf Ratenzahlung kaufen darfst.

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Das Problem bei Verkäufen im Internet: man weiß nicht, ob ein Betrüger am anderen Ende der Leitung sitzt...

Beispiel ehrlicher Verkäufer + betrügerischer Käufer

Akzeptiert Barzahlung bei Abholung: Verkauf an den Betrüger kommt nicht zu Stande. Niemand wird geschädigt.

Akzeptiert Zahlungsart mit Käuferschutz (z.B. PayPal Waren&Dienstleistungen). Der Betrüger kann (je nach Versandart) behaupten, die Ware nicht erhalten zu haben, einen falschen Artikel erhalten zu haben oder Mängel reklamieren, die frei erfunden sind. Da PayPal käuferfreundlich ist, ist die Chance hoch, dass der Betrüger erfolgreich ist. Der Verkäufer ist dann Ware und Geld los.

Akzeptiert Zahlungsart ohne Käuferschutz (z.B. PayPal Freunde&Familie). Ein Verkauf an den Betrüger kommt nicht zu Stande. Variante davon: manche Betrüger sind angeblich mit der Zahlung via PayPal Freunde&Familie einverstanden und zahlen, nachdem Sie die PayPal E-Mail vom Verkäufer haben trotzdem mit der Option Waren&Dienstleistungen, wo sie Käuferschutz haben. Die Gebühr wird hierbei vom Betrüger übernommen, was den Verkäufer erstmal in Sicherheit wiegt...

BTW ist das Bezahlen via PayPal Freunde&Familie, um Gebühren zu umgehen ein Verstoß gegen die AGB von PayPal...

Beispiel betrügerischer Verkäufer + ehrlicher Käufer

Barzahlung bei Abholung und Zahlungsarten mit Käuferschutz werden nicht akzeptiert.

Akzeptiert Zahlungsarten ohne Käuferschutz. Der Klassiker... der ehrliche Käufer bezahlt, bekommt keine Ware und hört nie wieder etwas vom Verkäufer.

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Frag den Inserenten höflich, ob der Artikel noch zu haben ist und vereinbare im positiven Fall einen Abholtermin. Halte diesen unbedingt ein!

Bei unter "zu verschenken" inserierten Artikeln, muss man bei guten Sachen schnell sein aber vielleicht hast du Glück und der Artikel ist noch da.

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Welcher Zeitraum ist seit deiner Kontaktaufnahme vergangen? Nicht jeder ist permanent bei Kleinanzeigen aktiv. Wenn der Käufer die Ware bezahlt hat, möchte er diese i.d.R. haben. Ihm wird vermutlich auffallen, dass das Paket nicht ankommt.

Was du in der Zwischenzeit machen kannst: die Adresse prüfen. Nicht jeder steht im Telefonbuch o.ä. aber viele Personen lassen sich leicht finden. Ist die Adresse wirklich falsch oder konnte sie evtl. nicht entziffert werden, weil sie bspw. krakelig geschrieben wurde oder Tinte verwischt ist?

Zwischen dir und dem Käufer besteht ein gültiger Kaufvertrag, den du nicht einseitig lösen kannst. Falls deine Zuschrift über einen längeren Zeitraum unbeantwortet bleibt, schreibe ihn erneut an. Du kannst eine Frist setzen. Diese muss jedoch angemessen sein. Bewahre die Ware auf. Wenn der Käufer sich meldet, schick sie ihm erneut zu. Wenn die Nichtzustellbarkeit tatsächlich sein verschulden war, soll er die Kosten für den neuen Versand zahlen. Sicher ist das nicht. Es gibt Paketdienste die extrem schlampige Zusteller haben. Viele, die kein Wort Deutsch verstehen, also Adressen nicht korrekt lesen oder teilweise welche, die gar nicht lesen können. Die gleichen die Namen z.B. mit dem Klingelschild ab. Wenn der Käufer in einem Hochhaus wohnt, könnte er z.B. vom Zusteller schlichtweg "übersehen" worden sein.

Dir ist kein Schaden entstanden. Du hast dein Geld erhalten. Bleib entspannt ;)

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Du musst die Rechnung nicht mit schicken. Eine mögliche Problematik, habe ich unter einem der Kommentare geschrieben.

Allerdings: das Anbieten der Rechnung könnte sich positiv auf das Höchstgebot auswirken. Du musst es selbst abwägen ;)

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Beleg einen Kurs in "Studienmanagement" und "Zeitmanagement". So lernst du, wie du erfolgreich studieren kannst. Arbeite zudem an deiner Selbstdisziplin. Da diese aktuell nicht hoch ist, würde es dir ein Jahr Pause nur noch schwerer machen wieder in den Rhythmus zu kommen.

Unvorbereitet in eine Maschinenbauklausur zu gehen ist... dumm ;) Ein Fehlversuch hat zwar keine negative Konsequenz auf deinen Notenschnitt, wenn du die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt bestehst aber du hast für Klausuren i.d.R. nur 3 Versuche. Hast du die Klausur dann immernoch nicht bestanden, wirst du exmatrikuliert. Du kannst dich in dem Fall zwar für einen anderen Studiengang einschreiben aber du darfst nichts mehr studieren, wo dein "endgültig nicht bestandenes" Modul Pflicht ist.

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Bei solchen Leuten, die keinen vernünftigen Satz rauskriegen, reagiere ich nicht (mehr) auf Nachrichten. Kommunikation mit denen ist meiner Erfahrung nach absolute Zeitverschwendung. Ärger ist vorprogrammiert. Ein Beispiel: Wenn diese Leute deine Artikelbeschreibung nicht korrekt gelesen und verstanden haben, könnten sie Mängel reklamieren, obwohl du korrekt auf die Mängel hingewiesen hast. D.h. die Reklamation ist ungerechtfertigt und die Diskussion kostet nur Zeit und Nerven...

Selbstschutz hat oberste Priorität.

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Sprich mit deinen Eltern in alle Ruhe über die Thematik. Erzähl Ihnen auch von dem Mobbing. Schließt einen Kompromiss, wie z.B. du darfst dir eine Social Media Plattform aussuchen und so und so viel Zeit pro Woche dort verbringen... im Gegenzug versicherst du deinen Eltern, dass du da keinen Blödsinn machst, dass deine schulischen Leistungen nicht darunter leiden werden etc. (und hältst dich natürlich auch an die Vereinbarungen)

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Du hast keine Kosten für die Bearbeitung deiner Meldung zu befürchten.

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Ein Lehrer, der seinen Beruf professionell ausübt, wird keine Beziehung mit seiner Schülerin eingehen. Das würde nur Ärger bringen! Mach dir das klar. Dann wird sich dein Verliebtsein bald wieder legen ;)

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