Ware defekt ( Verkäufer nimmt die Ware nicht zurück )?

5 Antworten

wenn dir jemand ein "handy" verkauft und am ende ein "kaputtes handy" zusendet, dann hat er nicht den kaufvertrag erfüllt - also gilt somit auch noch nicht seine klausel "keine rücknahme" und somit gilt das reguläre gesetz als übergeordnete instanz. Und das sagt: wenn der kaufvertrag nicht beidseitig erfüllt wird, haben beide parteien das recht den kaufvertrag zu annullieren und eine rückabwicklung zu machen, oder so ähnlich.

Abgesehen davon, dass die alleinige Angabe: "keine Rücknahme" rechtlich nicht ausreichend ist...

Wie ist das Handy in der Artikelbeschreibung beschrieben?

"Voll funktionsfähig" angegeben aber das Handy ist defekt => Käuferschutzfall möglich.

"Defekt" angegeben und das Handy ist defekt => kein Käuferschutzfall möglich.

Es ist nicht verboten defekte Handys zu verkaufen. Man darf die Mängel jedoch nicht verschweigen oder gar lügen in Bezug auf die Funktionstüchtigkeit des Handys.

Selbstverständlich kann man das, eine Rücknahem auszuschließen berechtigt doch nicht dazu defekte Geräte zu verkaufen. Es sei denn es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen. Macht er Faxen RA einschlaten, ganz einfach.

Wenn du das Geld bar gegeben hast wird es schwer evtl mit der Polizei irgendwie machbar.

Wenn du die Ware bspw mit Paypal Käuferschutz bezahlt hast und die Ware nicht der Beschreibung entspricht hast du ein Recht auf Umtausch bzw Geld zurück

So etwas nur kaufen wenn man es persönlich abholen und vor Ort testen kann.