Kleinanzeigen Kundenservice lässt mich Artikel behalten wegen gescheiterter Rücksendung?

3 Antworten

Kann das so rechtens sein?

Aber sicher!
Du hast dein Möglichstes getan, um deine Verpflichtung zu erfüllen - der Verkäufer hingegen nicht, indem er dir die falsche Adresse angab.


Inkognito-Nutzer   18.05.2025, 10:22

Okay. Kann ich die Rücksendekosten von Ihm verlangen, für die fehlgeschlagene Rücksendung aufgrund der falschen Adresse? Die musste ich ja nämlich selbst tragen.

Birkenpilz  18.05.2025, 10:26
@Inkognito-Beitragsersteller
Kann ich die Rücksendekosten von Ihm verlangen

Könntest du, weil die Ware ja deutlich nicht in Ordnung war.
Ich würde es nicht! Wenn der Verkäufer nicht will, dann ist es schade um die Zeit. Falls er aber nochmal einen Rückversand will, dann würde ich ihm den ersten Versand zusätzlich abverlangen, bevor ich das Paket versende.

Aus Kleinanzeigensicht ist es rechtens. Wenn der Verkäufer die Bücher zurückhaben will, muss er den Rückversand selbst organisieren


Inkognito-Nutzer   18.05.2025, 10:15

Das ist klar, ich werde es ihm zurücksenden. Bloß der Kundenservice meinte ich bin an sich nicht verpflichtet es zurückzusenden, selbst wenn er den Rückversand diesmal zahlt. Das kann doch niemals legitim sein?

TheMonkfood  18.05.2025, 10:17
@Inkognito-Beitragsersteller

Ich schrieb doch "aus Kleinanzeigensicht". Die haben mit zivilrechtlichen Dingen nichts zu tun. Wenn der Verkäufer dir ein bezahltes Rücksendeetikett schickt, schickst du das Zeug zurück, fertig. Wenn er nix schickt, schickst du nix zurück

Birkenpilz  18.05.2025, 10:18
@Inkognito-Beitragsersteller
der Kundenservice meinte ich bin an sich nicht verpflichtet es zurückzusenden, selbst wenn er den Rückversand diesmal zahlt. Das kann doch niemals legitim sein?

Doch! Er hat die Rücksendung ja selber sabotiert und damit klar gemacht, dass er die Bücher nicht mehr will! Wenn er in einem geschäftsfähigen Alter ist - also kein Kind - dann war's das.

Der OPP Kundenservice von Kleinanzeigen hat nun entschieden

Nur zur Klarstellung: OPP ist nicht Kleinanzeigen.de und umgekehrt.

Kann das so rechtens sein?

Klar. Wenn der Verkäufer seine Ware zurück haben will, dann muss er jetzt für die Kosten aufkommen.

Wichtig: Die Ware ist nicht mehr Dein Eigentum sondern jenes des Verkäufers. Streng genommen könntest Du ihm sogar Kosten für die Lagerung in Rechnung stellen, wenn er sich nicht um den Rücktransport und die Finanzierung kümmert.

Bitte die Bücher keinesfalls entsorgen.

ChatGPT fasst das recht gut zusammen:

Aufbewahrungspflicht – wie lange?
Es gibt keine explizit geregelte Frist, wie lange man als Privatperson die Ware aufbewahren muss. Allerdings gilt sinngemäß Folgendes:
🔹 1. Verjährung der Herausgabeansprüche (§ 197 BGB):
Der Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe verjährt in 30 Jahren.
ABER: Das ist die absolute Grenze – es bedeutet nicht, dass du verpflichtet bist, die Ware so lange aufzubewahren.
🔹 2. Verwahrung im Sinne von § 688 BGB ff.:
Wenn du die Sache bewusst aufbewahrst in Erwartung einer Rückmeldung, handelt es sich ggf. um eine unentgeltliche Verwahrung.
Du bist nicht verpflichtet, das ewig zu tun.
Nach § 695 BGB kannst du die Verwahrung jederzeit kündigen und den Verwahrgegenstand zurückgeben oder zur Abholung bereitstellen.
🔹 3. Aufwendungsersatz & Verzug des Gläubigers (§§ 293 ff., § 304 BGB):
Wenn der Verkäufer die Ware nicht annimmt, obwohl du sie angeboten hast, gerät er in Annahmeverzug.
Du darfst in dem Fall auch Lagerkosten geltend machen oder die Sache hinterlegen (§ 372 BGB) oder ggf. verwerten (§ 383 BGB – Selbsthilfeverkauf).
Was du konkret tun kannst:
Dokumentiert eine (oder mehrere) Aufforderung(en) zur Abholung / zur Mitteilung einer korrekten Rücksendeadresse an den Verkäufer senden – mit Frist (z. B. 14 Tage).
Falls keine Reaktion:
a) Ankündigen, dass du die Ware nicht unbegrenzt aufbewahrst,
b) evtl. Lagerkosten berechnen,
c) auf Selbsthilfeverkauf oder Versteigerung nach § 383 BGB hinweisen.
Nach Fristablauf:
Entweder öffentlich versteigern (mit Ankündigung),
oder ggf. die Sache verwerten oder entsorgen, wenn sie nicht erheblich wertvoll ist und du alles dokumentiert hast.