Kleinanzeigen: Bild Teil der Angebotsbeschreibung?
Ich hab bei Kleinanzeigen etwas verkauft, was ich selbst second Hand gekauft habe und auch so in der Beschreibung benannt habe. Dazu habe ich den Artikel mit vielen
Fotos dargestellt.
Der Käufer will den Artikel nun zurückgeben, weil er nicht mehr im Originalzustand ist:
Das war mir beim Verkauf nicht bewusst (der Artikel wurde wohl vom Vorbesitzer gekürzt) sonst hätte ich es angegeben. Ich hab den Artikel so weiterverkauft, wie ich ihn gekauft habe. Man sieht es aber auf mehr als der Hälfte der Bilder genau, dass das nicht das „Original-Ende“ des Artikels ist, weil das eigentlich mit Stoff vernäht ist (weiß ich erst weil ich mich jetzt mit dem Thema online stärker auseinander gesetzt habe) bzw. denke ich man weiß es, wenn man sich mit dem Artikel bzw der Marke auskennt. Was der Käufer wohl tut, wie er mit gegenüber geäußert hat.
Daher: sind Bilder Teil der Angebotsbeschreibung?
Muss ich den Artikel zurücknehmen? Es ist doch ein Privatkauf und ich habe Gewährleistung ausgeschlossen?
Danke Euch
2 Antworten
Hast du den Artikel definitiv privat verkauft also PayPal Freunde oder Banküberweisung und nicht über das Kleinanzeigen Verkaufssystem?
Wenn ersteres ignoriere ihn einfach, biete ihm eine Entschädigung an, oder von mir aus Rückversand auf seine oder deine (oder geteilte) Kosten
wenn die Bilder deutlich und ausdrücklich genug waren hat er Pech gehabt,
aber auf jeden Fall jede Kleidung auch wenn du sie selber gebraucht gekauft hast überprüfe alles wirklich im Detail bevor du sie weiter verkaufst damit dir sowas erspart bleibt ☝️
Gewährleistung ja aber das ist ja ein offensichtlicher Fehler bzw ein nicht genannter Mangel oder ähnliches.
Und ja Bilder gehören schon dazu zu der Beschreibung.
Fun fact ich habe genau auch schon mal so ein Problem gehabt wo ich auch nicht gemerkt habe dass die Hose anscheinend gekürzt wurde. Mir persönlich als Käufer würde das allerdings nicht aus nichts ausmachen wenn die Länge mit der Beschreibung übereinstimmt LMAO leute halt.
Lass es drauf ankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Käufer einen Anwalt einschalten wird. Aber wissen tu ich nix!
Verweise auf die Bilder. Alternativ hätte der Käufer den Artikel bei Dir abholen - und somit inspizieren - können. Das ist der Sinn von Kleinanzeigen: Man kauft direkt und persönlich an der Tür. Da kann man ablehnen und es fließt eben kein Geld.
Verschicken ist immer so'ne Sache.