Rücknahme bei Kleinanzeigen?


12.02.2025, 20:57

Ich konnte dem Käufer leider nicht sagen welche Figur fehlt, weil das Paket schon verschlossen war.

3 Antworten

Wenn du nicht sagst welche Figur fehlte, ist das natürlich dein Fehler und der Käufer kann entsprechend vom Kauf zurücktreten.

Du hast mit deiner Anzeige ein Unverbindliches Angebot gemacht.

Dieses Angebot wollte der Käufer annehmen.

Du hast draufhin gemerkt, das du versehentlich Figur " Eins " doch nicht verkaufen kannst und Ihm genau geschrieben Figur " Eins " hab Ich nicht mehr, Ich schicke Ihnen das Geld zurück .

Wenn dem so war und er genau wusste welche Figur du nicht mehr hattest, bist du im Recht da er jetzt das andere Angebot angenommen hat.

Ich gehe jetzt davon aus, dass du Privatverkäufer bist. Als Gewerbeverkäufer gilt natürlich, dass du das Paket zurück nehmen musst.

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

 Beim Versand fiel mir auf, dass eine Figur fehlt, dies habe ich dem Käufer berichtet und ihm die Kosten der einen Figur erstattet.
Ich konnte dem Käufer leider nicht sagen welche Figur fehlt, weil das Paket schon verschlossen war.

Du weißt, das eine Figur fehlt - aber nicht welche?

Wie hast du denn den Preis für die fehlende Figur berechnet?

Du schreibst:

Außerdem habe ich eine Ersatz- Figur beigelegt. 

Wie kannst du für Ersatz sorgen, wenn du nicht weißt, welche Figur du ersetzen musst?

Du behauptest:

Nun nachdem der Käufer das Paket geöffnet hat, fiel ihm auf, dass genau die eine Figur fehlt, die er haben wollte und fordert die Rückerstattung des Geldes.

Bin ich als Verkäufer dazu verpflichtet, obwohl ich ihm die Kosten der fehlenden Figur erstattet habe und ihm im Vorhinein schon Bescheid gegeben habe?

Meine persönliche Meinung:

Deine Geschichte ist widersprüchlich.

Du behauptest doch, den Preis für die fehlende Figur bereits erstattet zu haben.

Neben der Kostenerstattung willst du zudem auch eine "Ersatz-Figur" verschickt haben.

Alles, ohne zu wissen welche Figur fehlt. Wie geht das ?