Kleinanzeigen käufer hat was missverstanden und ist nun sauer?
Moin, ich hab gerade eine unangenehme Situation auf Kleinanzeigen. Unzwar habe ich ein Handy Display verkauft, was ich zuvor aus China erworben habe. Es war/ist komplett neu, da mein Handy aber jetzt ganz kaputt war hab ich's nicht mehr gebraucht und verkauft.
Nun hat mir der käufer geschrieben es würde ein Teil fehlen ohne das man das Display gar nicht verwenden könnte und hat mir auch ein Bild vom besagten Teil geschickt. Ich weiß aber davon gar nichts ich hab es nichtmal ausgepackt sondern direkt Weiterverkauft. Hätte er im Vorhinein gefragt und ein Bild geschickt usw hätte ich es ihm natürlich nicht verschwiegen, nur wusste ich wie gesagt nichts davon.
Was soll ich jetzt machen? Ihm höflich erklären dass es mir leid tut ich davon aber nichts wusste und er jetzt "Pech" hat? Oder gar nichts schreiben? Rücknahme usw habe ich in der Anzeige wie immer ausgeschlossen und er hat auch über Freunde das Geld geschickt. Mir tut's natürlich für ihn auch leid aber zurücknehmen will ich es auch nur ungern. Lg
3 Antworten
Mhm du könntest es einfach ignorieren oder mal im Internet gucken was so ein Ding kostet und ihm vielleicht was zurück überweisen. Aber ich denke nicht dass du das musst, wenn du es nicht mal ausgepackt hast dann hattest du ja auch selber nie das teil gehabt
Rücknahme usw habe ich in der Anzeige wie immer ausgeschlossen
Bewirkt gar nichts, denn ein Wiederrufsrecht gibt es bei Privatkäufen nicht, darum brauchst Du es auch nicht ausschließen. Was es aber bei Privatkäufen gibt, ist das Gewährleistungsrecht. Dies hättest Du wirksam ausschließen müssen. Jetzt hast Du Neuware mit einem Mangel verkauft ohne Gewährleistungsausschluss. Heißt: der Kunde hat ein Recht auf Mangelbeseitigung. Die einzige Chance, da raus zu kommen, ist die Beweislast. Die liegt beim Privatkauf gänzlich beim Käufer. Er muss Dir beweisen, dass der Mangel bei Übergabe bestand. Übergabe ist beim Privatkauf der Zeitpunkt, als Du das Paket bei der Post abgegeben hast. Der Transportweg ist schon Problem des Käufers. Jetzt weiß ich nicht, wie groß das Teil ist, aber es könnte dann ja auch auf dem Weg verloren gegangen sein. Das muss der Käufer beweisen, dass dies nicht der Fall war.
Grenzwertig. Garantie ist was anderes, als Gewährleistung. Du hast allerdings "gewähre keine Garantie" geschrieben. Das kann man als Gewährleistungsausschluss sehen meiner Meinung nach. Zählen tut aber die Meinung eines Richters, sollte es soweit kommen. Ich würde mich darauf berufen. Ich denke, Du bist damit Save...
Na ich glaube jetzt kaum dass jemand wegen 45€ vor Gericht zieht. Es ist aber ja auch nichts kaputt. Vielleicht war meine Anzeige zu wage aber dann hätte er doch nachfragen müssen. Ich habe nie gesagt ich verkaufe das Display und ein Kabel (was laut ihm halt jetzt fehlt aber benötigt wird) in meiner Anzeige war von vorne herein nur von einem Display die rede
Im allgemeinen kommt es darauf an, wie der Artikel in der Beschreibung beschrieben wurde.
er hat auch über Freunde das Geld geschickt.
Oh, ganz glattes Gebiet.
Naja ich habe die Beschreibung kurz gehalten, war halt ein neuer Artikel. Viel mehr als das was ich hier geschrieben habe stand nicht drin. Hab gesagt das Display ist von einem chinesischen händler und ich habe die Schutzfolie und sonstige Umverpackung nie geöffnet. Das Teil was er mir da geschickt hat kenne ich persönlich nicht aber bin auch nur ein blutiger Laie der sich ein bisschen Geld sparen wollte indem er das selber wechselt
Ich hab in meiner Anzeige folgendes stehen: "Es handelt sich um einen Privatverkauf. Daher gewährleiste ich keinerlei Form von Garantie und/oder Rücknahme." Inwiefern das jetzt so korrekt ist weiß ich allerdings nicht