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Ig Metall? Ja oder eher Nein? Der Chef ist nicht dafür!?

Hallo,

Ich arbeite in einem Betrieb der einen Betriebsrat nur für eine bestimmte Gruppe in meiner Firma hat und für die anderen Angestellten nicht! Das ist durch die Unterfirmen möglich! Unser Chef hat das extra vor Jahren getrennt, da er nicht möchte das andere beitreten. Ich bin etwas über 2 Jahre dort, habe den Ort meiner Arbeit von Bundesland zu Bundesland einmal gewechselt und auch meine Arbeit dementsprechend von Stahl zu Plastik. So nun bin ich in Plastik noch nicht Perfekt (meinen Job möchte ich aus diversen Gründen nicht genauer beschreiben) und es herrscht Unfrieden (mein erster Vorgesetzter hat keinen Stress, er sagt das Team fängt es auf, aber der wo darüber kommt, er ist Neu in dieser Position, der Regionalleiter, ist Unzufrieden damit)da ich nicht alles perfekt beherrsche, werde unter Druck gesetzt im Hintergrund, persönlich gesagt wurde es mir nicht, aber ich habe Angst das ich meinen Job verlieren könnte und suche nun eine Möglichkeit Vorzusorgen, wie in etwa der IG Metall beizutreten.

Macht das Sinn? Wenn mein Chef was gegen Gewerkschaften hat, könnte ich deswegen zusätzlich Stress Provozieren? Mein Verdienst ist sehr gut an diesem Standort, hierbei habe ich nichts zu bemängeln und auf Dauer werde ich meinen Job auch noch zu 100% können aber es ist ein Lernprozess und im Prinzip bin ich ein kompletter Quereinsteiger.

Was soll ich nun tun, oder kann ich tun?

Arbeit, Recht, Arbeitgeber, Gewerkschaft, IG Metall, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Gültigkeit eines Gutscheins durch Veranstalter verkürzt?

Ich habe im Dezember 2018 einen Gutschein im Wert von 300€ für einen Kurs im Rahmen einer Verlosung gewonnen. Die reguläre Gültigkeit des Gutscheins betrug 3 Jahre (bis 31.12.2021).

Aufgrund der Pandemie fanden während der Schließung von Kultureinrichtungen keine Kurse statt. Erst im Jahr 2021, nach Lockerung einiger Einschränkungen, wurde besagte Kurse online wieder angeboten. Ich meldete mich für einen Kurs im September 2021 an, welcher vom Veranstalter aufgrund zu geringer Teilnahme kurzfristig abgesagt wurde.

Daraufhin bat ich den Veranstalter mir den Gutschein für das Jahr 2022 zu verlängern, damit ich in diesem Jahr einen Kurs besuchen konnte. Ich erhielt die schriftliche Bestätigung hierzu. Ich meldete mich zu Beginn diesen Jahres erneut für einen Kurs an, welcher aufgrund einer weiteren Stornierung wieder nicht zustande kam.

Nun ist es mir nicht mehr möglich aufgrund körperlicher Einschränkungen und derzeitiger Lebensumstände dieses Jahr noch einen Kurs zu besuchen, daher entschied ich mich den Gutschein zu verkaufen.

Auf Anfrage eines potentiellen Käufers, ob der Gutschein auch für einen anderen Kurs gültig sei, kontaktierte ich den Veranstalter mit Angabe der Gutschein Nr. und erhielt als Antwort, dass der Gutschein nur ein gesponsertes Werbegeschenk war (ich erstand den Gutschein auf einem Weihnachtsmarkt als Hauptgewinn an einer Losbude) und er daher NICHT mehr für dieses Jahr gültig sei (Originales Zitat anbei):

„… Es handelt es sich um ein gesponsertes Werbegeschenk. Wenn 2018 jemand dafür wirklich 300 € bezahlt hätte, könnte ich vielleicht noch mal mit unserer Geschäftsführung sprechen. Aber in diesem Fall, ist der Gutschein leider bereits verfallen. …“

Darf der Veranstalter nun wirklich seine schriftliche Bestätigung darüber zurückziehen, dass der Gutschein für dieses Jahr nicht mehr gültig ist?

Habe ich aufgrund der Ausfälle während der Pandemie und meiner derzeitigen Lebensumstände dennoch die Chance den Gutschein zu verlängern oder gar auszahlen zu lassen?

Gebühren, Recht, Gutschein, Verbraucherschutz, Pandemie, Rechtslage, Veranstaltung, Gültigkeitsdauer

Wo hört Hausrecht auf und fängt Diskriminierung an?

Angeblich darf mit Hausrecht ja alles bestimmen und Leute auch wegen ihrer Frisur nicht rein lassen. Dann ist es keine Diskriminierung wenn ich jemandem sage du kommst hier nicht rein weil du fett bist? Es kann ja nunmal nicht jeder Grund für Diskriminierung einzelnd im Antidiskriminierungsgesetz aufgeführt werden, aber eigentlich versteht sich dennoch von selbst was Diskriminierung ist und was nicht. Oder eben auch nicht...

Gibt es da genauere Informationen dazu ob jemand wegen jedem x beliebigen Grund per Hausrecht ausgegrenzt werden kann ohne das es Verboten ist laut Antidiskriminierungsgesetz ?

Ich habe noch nie von einem Fall gehört wo jemand auf grund seines Aussehens nicht rein gelassen btw nicht bedient wurde, aber wenn wäre da eine Anzeige wegen Diskriminierung sicher raus gewesen und der/die kläger/in hätte sicher recht bekommen. Obwohl eben Aussehen nicht explizit im Antidiskriminierungsgesetz steht, also dadurch geschützt wird. Warum werden denn überhaupt z. B behinderte, homosexuelle, andere Religion oder Herkunft geschützt aber dann z. B Aussehen, politische Orientierung, oder sonstiger Blödsinn nicht. Man kann Menschen ja wegen allem möglichen diskriminieren. Warum gibt es kein ausfuhrlicheres antidiskriminierungsgesetz das wirklich ausschließt das niemand wegen garnichts diskrimiert wird? Manche Diskriminierung ist erlaubt und manche nicht. Dann heißt es wenn jemand sich diskriminiert fühlt, das sei garkeine Diskriminierung gewesen und die Anklage wird zurück gewiesen. Das kann doch einfach nicht sein in einem Land wo es Grundrechte und Menschenrechte gibt...

Politik, Recht, Diskriminierung, Hausrecht, Philosophie und Gesellschaft

Wie kann es sein das Diskriminierung auf Grund des Impfstatus, auch nachdem 3g/2g Regel gesetzlich aufgehoben wurden, nicht gesetzlich als Diskriminierung zähl?

Gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind laut Antidiskriminierungsgesetz nur Religion, Herkunft, Behinderung, Sexualität, Geschlecht und Alter, nicht aber z. B der Impfstatus einer Person. Wie kann es bitte sein, wenn gesetzlich 3g und 2g Maßnahmen aufgehoben wurden, das Einrichtungen mit ihrem Hausrecht begründen können, trotzdem an 3g/2g Regeln festzuhalten, und dies nicht als Diskriminierung zählt?

Das würde bedeuten mit dem Hausrecht darf man auch ein komplettes Blutbild verlangen aus dem hervorgeht das man keinerlei Erkrankungen, eventuell selbst nicht ansteckende Erkrankungen hat. Vielleicht lässt man dann jemanden der Asthma oder Rheuma hat nicht rein oder man verlangt was weis ich, das vorhanden sein sämtlicher auf dieser Welt existierender Impfungen oder sonst was um Einlass zu bekommen und das soll keine Diskriminierung sein? Was nützt es bitte wenn die 3g/2g regeln gesetzlich aufgehoben werden wenn sie mit Hausrecht dann trotzdem überall bleibt? Darf man vielleicht auch jemanden weil man ihn häßlich findet nicht rein lassen oder nur ungeimpfte rein lassen? Nein da wäre es auf jeden Fall diskriminierung aber nur geimpfte rein zu lassen solp weiterhin erlaubt und keine diskriminierung sein? Das kann doch wohl nicht wahr sein oder doch??? Natürlich ist es Diskriminierung! Explizit heißt ew behinderte auf Grund ihrer Behinderung auszuschließen ist Diskriminierung, aber gesunde aufgrund ihrer nicht vorhanden Impfung auszuschließen ist keine?

Ich habe schon befürchtet das wir die G-Döns Regeln und auch maskenpflicht sicherlich nie los werden, weil selbst dann wenn das infektionsschutzgesetz aufgehoben ist, sollange nicht explizit im Antidiskriminierungsgesetz ergänzt wird das das verlangen einer Maske oder 3g Nachweises eine Diskriminierung darstellt, werden so ziemlich alle es mit ihrem Hausrecht begründet beibehalten, dafür wurden sie einfach schon genug bearbeitet. Was muss also bitteschön passieren damit nicht nur das infektionsschutzgesetz aufgehoben (was ja schon teilweise passiert ist, 3g/2g ist aufgehoben) wird sondern auch das Antidiskriminierungsgesetz angepasst wird? Es kann doch nicht lebenslänglich erlaubt sein menschen auf Grund ihres Impfstatus zu diskriminieren... Gab es da noch garkeine erfolgreichen klagen? Z. B 3g im Einzelhandel wurde ja schon vor Wochen auf Grund von diversen Klagen aufgehoben sowie es auch Ärzten auf Grund von Klagen verboten wurde 3 oder 2g zu verlangen.

Recht, Infektionsschutzgesetz

Nachbarn nerven mich ständig mit Tierschutz?

Hallo,

Ich habe ein Problem das mich sehr belastet. Es geht um meine Nachbarn die mir das Leben schwer machen wegen der Anzahl meiner Hunde. Ich habe 6 Hunde von 1 Jahr bis 5 Jahre alt.

Meine Nachbarn stört die Anzahl und sie betiteln mich als Tiermessi bzw animalhorderin... Meine Hunde haben es bei mir sehr gut, kommen 2 mal Täglich raus (spazieren) und den Rest des Tages haben sie einen großen Garten zu Verfügung in den sie gehen können wann sie wollen. Insgesamt hat das Grundstück 100qm.

Sobald die Hunde in den Garten gehen und mal bellen (weil sie spielen) reißen die ihre Fenster auf und gucken... Die Hunde bellen nicht oft, ab und zu mal wenn sie grade raus gehen und sich auspowern beim spielen. Sie bellen aber niemanden an oder sonstiges. Dann heißt es die Hunde bellen den ganzen Tag und das Ordnungsamt hat mir deshalb schon ne Mahnung geschickt, wegen diesen Lügen. Die hunde bellen nichtmal in den Ruhezeiten.

Ich wohne mit den Nachbarn sehr nah aneinander, unsere Gärten sind nur durch einen Zaun getrennt. Sie drohnen mir ständig mit dem Tierschutz und das sie dafür sorgen das die hunde mir weggenommen werden... Ich liebe die Hunde über alles und die Hunde mich. Sie erzählen Lügen im Dorf worauf mich viele Leute ansprechen und auch dumm anmachen.

Ich habe versucht mit ihnen zu reden, bringt nichts. Ich möchte meine Hunde am liebsten nicht mehr in den Garten lassen, ich hab schon mit der Psyche Probleme weil die mich ständig so fertig machen (was werden die als nächstes machen, werden mir die Hunde abgenommen, reden die über mich usw.) Es ist alles sehr schlimm für mich und ich bin unendlich traurig das die so sind.

Ich habe tierische Angst das wenn sie lügen beim Tierschutz erzählen mir die Hunde weggenommen werden, kann das passieren? 😔

Liebe Grüße

Tiere, Hund, Haustiere, Menschen, Recht, Tierschutz, Nachbarn, Ordnungsamt

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